Inkasso Schwabmünchen

Professionelles Inkasso mit Fingerspitzengefühl von ADU Inkasso für Schwabmünchen

ADU Inkasso erfüllt nicht nur alle Standards für Schwabmünchen in Bezug auf das Outsourcen offener Forderungen, wir verfügen auch über mehr als 16 Jahre Erfahrung im Inkasso. Auch hier gilt: wir bieten größtmögliche Flexibilität. Von der Bearbeitung einzelner Prozessschritte bis zur Übernahme großer Portfolios zahlungsgestörter Forderungen sind wir Ihr transparenter Partner.

Schwabmünchen ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Augsburg.

Bonitätsprüfung für Schwabmünchen

Zur Vermeidung unnötiger Kosten prüft ADU Inkasso für Schwabmünchen vor den verschiedenen Prozessschritten und insbesondere vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens die Bonität des Schuldners. Die von uns gestellten Bonitätsanfragen bei verschiedenen Auskunfteien sind für Sie vollkommen kostenlos. In unserem Reporting stellen wir Ihnen die wesentlichen Informationen zur Verfügung.

Vorgerichtliches Inkasso für Schwabmünchen

Um Ihre offenen Forderungen schnell beizutreiben empfiehlt es sich ein Inkassounternehmen zu beauftragen. ADU Inkasso stellt Nachforschungen für Schwabmünchen zu Ihrem Schuldner an und wird bereits deutlich konkreter in den Mahnbriefen. Ihre Schuldner werden von unserem Telefoninkasso kontaktiert, in denen unmissverständlich aber freundlich dargelegt wird, was die Konsequenz dessen wäre, wenn er sich weiterhin weigern sollte, die Forderungen nicht zu begleichen.

Telefoninkasso für Schwabmünchen

Woran liegt es, dass ein Schuldner nicht zahlen kann oder will? Dies herauszufinden und zusammen mit dem Schuldner nach einer Lösung zu suchen, ist Aufgabe des Telefoninkasso. Denn nichts wirkt besser als ein offenes Gespräch. Fürs Telefoninkasso setzt ADU Inkasso hochqualifizierte Systeme und speziell geschulte Mitarbeiter ein. Die Dienstleistung beginnt schon vor dem Telefonat: Liegt dem Auftraggeber keine Telefonnummer des Schuldners vor oder ist diese nicht mehr aktuell, wird die aktuelle Rufnummer zunächst recherchiert. Die Mitarbeiter versuchen mehrfach, den Schuldner zu unterschiedlichen Tageszeiten zu erreichen.

Telefoninkasso für Schwabmünchen

In allen Inkassophasen für Schwabmünchen führt ADU Inkasso begleitend das Telefoninkasso durch. Persönlicher Kontakt zu dem Schuldner hat einen zunehmend hohen Stellenwert, da eine persönliche Mahnansprache dem Schuldner signalisiert, wie ernst die Lage ist. Die für das Telefoninkasso speziell geschulten Mitarbeiter setzen ihre Persönlichkeit ein und erzielen mit Einfühlungsvermögen, Sachverstand, Menschenkenntnis und ohne Gesichtsverlust oder Konflikt erhebliche Erfolge bei den unterschiedlichsten Schuldnertypen und Situationen.

Gerichtliches Inkasso für Schwabmünchen

Wo es notwendig wird, unternimmt ADU Inkasso auch die entsprechenden rechtlichen Schritte für Schwabmünchen. Wir verfügen über alle Kompetenzen, auch gerichtliche Verfahren professionell abzuwickeln um Ihre Forderung dauerhaft zu sichern. Profitieren Sie in Ihrer täglichen Arbeit von unserem Know-How und gewinnen Sie fundierte Sicherheit in Ihren Entscheidungen.

Nachgerichtliche Beitreibung für Schwabmünchen

In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Titelüberwachung für Schwabmünchen

ADU Inkasso unterstützt Sie für Schwabmünchen langfristig, zielorientiert und systematisch. Wir recherchieren zuverlässig und beharrlich, mindestens 30 Jahre und bei Bedarf auch länger. Die Chancen Ihre Forderungen zu realisieren steigen, wenn Sie uns frühzeitig mit einer Titelüberwachung beauftragen.

Zwangsvollstreckung für Schwabmünchen

Die Zwangsvollstreckung für Schwabmünchen gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

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