Inkasso Wadern

Offene Forderungen? Schluss damit! ADU Inkasso – Ihr Inkassounternehmen für Wadern

ADU Inkasso bietet professionelle Inkassodienstleistungen im Full-Service und hilft damit unseren Mandanten ihre Außenstände schnell und kostengünstig zu realisieren, Forderungsausfälle zu vermindern und Liquidität zu erhöhen. Unsere Arbeitsweise ist seriös und effektiv für Wadern .

Wadern ist eine saarländische Stadt im Landkreis Merzig-Wadern zwischen Saarbrücken und Trier. Sie ist flächenmäßig mit 111 Quadratkilometern nach Saarbrücken und St. Wendel die drittgrößte Stadt des Saarlandes. Die Stadt Wadern gliedert sich in 14 Stadtteile. Insgesamt gehören zur Kommune 24 Dörfer. Die Stadt liegt im moselfränkischen Sprachraum.

Bonitätsprüfung für Wadern

ADU Inkasso überprüft für Sie schon im Vorfeld die Bonität Ihrer Schuldner. So können wir unsere Aktivitäten für Wadern exakt dem zu erwartenden Erfolg anpassen und aussichtslose Anstrengungen vermeiden. Wird eine Forderung von uns übernommen, führt dies in der Regel zu einem Vermerk bei Wirtschaftsauskunfteien. Die damit einhergehende Verschlechterung der Bonität bewegt viele Schuldner, schon auf unsere erste Mahnung zu reagieren. Fällt die Prüfung der Bonität negativ aus, informieren wir Sie kurzfristig und stimmen das weitere Vorgehen direkt mit Ihnen ab.

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Außergerichtliches Inkasso für Wadern

Außenstände können für Unternehmen schnell zu einem finanziellen Desaster werden. Grundsätzlich sollten Sie versuchen, die offenen Forderungen zunächst durch ADU Inkasso für Wadern einzuholen. Dies schont letztendlich nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die Beziehung zum Schuldner, denn möglicherweise war dieser bislang ein guter Kunde, den Sie nicht vor den Kopf stoßen oder gar durch vermeidbare Gerichtsstreitigkeiten für immer verlieren möchten.

Telefoninkasso für Wadern

ADU Inkasso bietet freundliches und geschultes Telefoninkasso. Eine Begegnung mit Ihren Kunden auf Augenhöhe ist dabei für uns selbstverständlich.

Gerichtliches Inkasso für Wadern

Sollte das vorgerichtliche Inkasso nicht zum Erfolg führen, übernehmen wir die Titulierung für Sie. Aufgrund unserer erweiterten Erlaubnis hat ADU Inkasso für Wadern über 30 Jahre Erfahrung in der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen. Um die dafür entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten, prüfen wir zunächst die Bonität der Schuldner und führen ein Scoring durch, das uns die Beitreibungswahrscheinlichkeit aufzeigt.

Nachgerichtliche Beitreibung für Wadern

In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Langzeitüberwachung für Wadern

Um eine optimale Langzeitüberwachung von kurz und mittelfristig nicht beitreibbaren Forderungen zu garantieren, setzt ADU Inkasso eine innovative und moderne Software und einen ausgefeilten aktiven Bearbeitungsprozess von Kreditengagements für Wadern ein. Diese Spezial Software ermöglicht eine optimale Überwachung und Bearbeitung der titulierten Forderungen, die ihre Gültigkeit bis zu 30 Jahre bewahren können. Ändert sich die finanzielle Situation des Darlehensnehmers in dieser Zeit positiv, ergeben sich Dank aktiver Überwachung neue Wege, die Verhandlungen erneut aufzunehmen oder gerichtliche Schritte einzuleiten.

Zwangsvollstreckung für Wadern

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

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