Professionelles Forderungsmanagement von ADU Inkasso für Zehdenick
Die Leistungen von ADU Inkasso für Zehdenick beginnen bereits lange vor dem Inkasso. Zahlungsrelevante Auskünfte über Ihre Kunden, professionelles Risikomanagement sowie Rechnungs- und Mahnmanagement helfen Zahlungsausfälle im Vorfeld zu verhindern.
Zehdenick ist eine amtsfreie Stadt im Landkreis Oberhavel des Landes Brandenburg. Seit dem 31. Juli 2013 führt die Stadt die Zusatzbezeichnung „Havelstadt“.
Bonitätsprüfung für Zehdenick
Alles ist im Wandel! Auch bei Ihren Kunden und Geschäftspartnern. Deshalb prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden und Geschäftspartner, bevor Sie ein Geschäft tätigen.
Vorgerichtliches Inkasso für Zehdenick:
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von ADU Inkasso für Zehdenick ist das vorgerichtliche Inkasso. Die Kommunikation mit dem Schuldner erfolgt sowohl schriftlich als auch telefonisch. Durch intensive Schulungen sowie die Anpassung an das individuelle Schuldnerprofil in der Kommunikation beweisen unsere Mitarbeiter das nötige Fingerspitzengefühl den säumigen Kunden an unser gemeinsames Ziel zu führen das Begleichen der offenen Forderung.
Telefoninkasso für Zehdenick
Telefoninkasso ist der Dreh- und Angelpunkt unseres Engagements für eine einvernehmliche Lösung. Wir gehen ganz bewusst auf Ihren Schuldner zu und setzen uns für eine finale Klärung im direkten Gespräch ein. Für uns ist die Kommunikation alles keine hohle Phrase, sondern der Mittelpunkt unserer Tätigkeit für Ihre Interessen. Unsere Telefongespräche werden für Zehdenick von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass wir immer den richtigen Ton in der Schuldnerkommunikation treffen und zugleich das Ziel, Ihnen zu Ihrem Geld zu verhelfen, oberste Priorität genießt. Am Telefon gelingt es uns regelmäßig, vernünftige Zahlungsregelungen zu vereinbaren und zwar auch mit Schuldnern, die ansonsten eher unkooperativ auftreten. Die professionelle Mediation von Inkassofällen steht im Zentrum unserer Inkassodienstleistung. Vor allem, wenn es darum geht, Geschäftsbeziehungen trotz Zahlungsstörung für die Zukunft zu erhalten.
Gerichtliches Inkasso für Zehdenick
Sollte das vorgerichtliche Inkasso nicht zum Erfolg führen, übernehmen wir die Titulierung für Sie. Aufgrund unserer erweiterten Erlaubnis hat ADU Inkasso für Zehdenick über 30 Jahre Erfahrung in der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen. Um die dafür entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten, prüfen wir zunächst die Bonität der Schuldner und führen ein Scoring durch, das uns die Beitreibungswahrscheinlichkeit aufzeigt.
Nachgerichtliche Beitreibung für Zehdenick
In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Titelüberwachung für Zehdenick
ADU Inkasso unterstützt Sie für Zehdenick langfristig, zielorientiert und systematisch. Wir recherchieren zuverlässig und beharrlich, mindestens 30 Jahre und bei Bedarf auch länger. Die Chancen Ihre Forderungen zu realisieren steigen, wenn Sie uns frühzeitig mit einer Titelüberwachung beauftragen.
Zwangsvollstreckung für Zehdenick
Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.