Forderungsinhaber sollten zum Jahreswechsel ihren Ansprüchen und Forderungen besondere Bedeutung zukommen lassen und sie einer genauen Prüfung unterziehen, da zum 31.12.2009 diejenigen Forderungen verjähren, die im Jahr 2006 entstanden sind. Unternehmen verzeichnen aufgrund des Versäumens der Verjährungsfristen jährlich hohe finanzielle Belastungen, die aus den Abschreibungen der offenen Forderungen resultieren.
Den ausführlichen Bericht finden Sie in dem beigefügten pdf-Dokument. Es ist in der Fachzeitschrift „webeline-digital adult business“ 6. Jahrgang Nr. 11/12 Ausgabe Dezember 2009 erschienen.
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