Abschreibungen:

Mit Abschreibungen wird die routinemäßige oder auch außerplanmäßige Minderung von Wirtschaftsgütern im Finanz- und Rechnungswesen abgebildet. Abschreibungen – auch AfA genannt – stellen zahlungsunwirksame Aufwände dar und reduzieren somit den Unternehmensgewinn im Handels- und Steuerrecht.