Absonderung:
Im Insolvenzrecht wird unter dem Begriff Absonderung verstanden, dass ein bestimmter Gläubiger im Insolvenzverfahren bevorzugt wird, sofern er ein Pfand- bzw. Sicherungsrecht an einem Gegenstand der Insolvenzmasse inne hat.
Im Insolvenzrecht wird unter dem Begriff Absonderung verstanden, dass ein bestimmter Gläubiger im Insolvenzverfahren bevorzugt wird, sofern er ein Pfand- bzw. Sicherungsrecht an einem Gegenstand der Insolvenzmasse inne hat.