Der Deutsche Bundesanzeiger veröffentlicht in seiner Ausgabe vom 31.12.2009 (Nr. 138) gemäß § 247 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, dass die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz für das erste Halbjahr 2010 weiterhin bei 0,12% belassen hat. Zum 01.07.2009 war der Basiszins von 1,62% auf die jetzigen 0,12% gesenkt worden.
Eine mögliche nächste Anpassung kann erst wieder zum 01.07.2010 erfolgen. Bis dahin ist der Basiszinssatz von 0,12% gültig. „Der Basiszins wird für die Ermittlung der Verzugszinsen im Forderungsmanagement benötigt und ist deshalb sowohl für Inkassounternehmen als auch für Firmen von Bedeutung,“ erklärt Burkhard Quermann, Geschäftsführer des Allgemeinen Debitoren- und Inkassodienst GmbH aus Osnabrück. Das BGB unterscheidet bei der Berechnung der Verzugszinsen nach § 288, ob es sich um ein Verbraucher- oder ein Handelsgeschäft handelt. Bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung bleibt der Basiszinssatz somit bei 5,12% und bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung (den Handelsgeschäften) bei 8,12% fixiert.
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