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Widerspruch
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Mahnverfahren, gerichtlich

Veröffentlicht am 8. Februar 2017 von
Mahnverfahren, gerichtlich: Entscheidet sich ein Gläubiger bei einer unbestrittenen Forderung für das gerichtliche Mahnverfahren, kann er sich auf diese Weise recht schnell und kostengünstig einen Vollstreckunsgtitel besorgen. Starten tut da Verfahren mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner dann an seinem Wohnsitz amtlich zugestellt. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid,
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Rechtsbehelf und Rechtsmittel

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Rechtsbehelf und Rechtsmittel: Der Rechtsbefehl umfasst neben den förmlichen Gesuchen auch die formlosen und ist aus diesem Grund auch dem Rechtsmittel übergeordnet. Das Gericht entscheidet über den Rechtsbefehl. Dieser kann z.B. ein Widerspruch oder auch ein Einspruch sein. Ein bekanntes Rechtsmittel ist z.B. die Berufung. Hier wird in der nächst höheren Instanz die Entscheidung getroffen.
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Widerspruch (gegen Mahnbescheid)

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Widerspruch (gegen Mahnbescheid): Der Schuldner kann gegen den Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch beim Gericht einreichen, der den Mahnbescheid erlassen hat. In diesem Fall kann der Gläubiger nur noch ins streitigen Verfahren wechseln, um seine Forderung weiterhin geltend zu machen. Das streitige Verfahren muss wiederum eine Partei entsprechend beantragen.
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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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