Inkasso Bad Hersfeld

ADU Inkasso ist für Bad Hersfeld – mit einheitlichen Standards und höchster Qualität

Maximale Flexibilität für das Outsourcing von Datenhandling, Kundenbuchhaltung und Forderungsmanagement bietet Ihnen ADU Inkasso für Bad Hersfeld. Wir decken alle Facetten des Forderungsmanagements ab. Es besteht auch die Möglichkeit Ihnen maßgeschneiderte Lösungspakete anzubieten. Flexibel, einfach und auf Ihren Bedarf zugeschnitten. Erfassung von Kunden- und Vertragsdaten, Rechnungserstellung, Zahlungsverkehr und Mahnwesen – bei uns liegen alle Dienstleistungen in der Hand spezialisierter Fachkräfte.

Die Festspiel- und Kurstadt Bad Hersfeld ist die Kreisstadt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Nordosten von Hessen (Deutschland).

Überregional ist Bad Hersfeld vor allem durch die seit 1951 alljährlich stattfindenden Bad Hersfelder Festspiele in der Stiftsruine bekannt. Die Stiftsruine gilt als die größte romanische Kirchenruine Europas. Die Geschichte der Stadt Bad Hersfeld reicht zurück bis ins 8. Jahrhundert.

Bonitätsauskünfte für Bad Hersfeld

ADU Inkasso liefert Ihnen für Bad Hersfeld Informationen von allen führenden Wirtschaftsauskunfteien. Auf Ihre Anforderungen abgestimmt beraten wir Sie unabhängig und erarbeiten flexible und passgenaue Lösungen.

Vorgerichtliches Inkasso für Bad Hersfeld

Konsequent motiviert ADU Inkasso für Bad Hersfeld die in Verzug geratenen Kunden zum Begleichen der offenen Forderung. Unser Ziel ist es, bereits im außergerichtlichen Mahnverfahren mit aufeinander abgestimmten Prozessschritten erfolgreich zu sein. Im ersten Schritt schreiben wir den Schuldner an, informieren ihn das wir als zuständiges Inkassounternehmen beauftragt wurden und fordern ihn zur Zahlung auf. Sollte kein Zahlungseingang verbucht worden sein, nehmen wir mit dem Schuldner telefonisch Kontakt auf und vereinbaren einen individuellen Zahlungsplan. Unsere Inkassoexperten sind für diese Aufgaben speziell ausgebildet und verfügen zudem über eine perfekte Softwareunterstützung. Alle wichtigen Daten werden erfasst und stehen bei Rückrufen des Schuldners sofort zur Verfügung. Wird kein Zahlungserfolg erzielt, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Telefoninkasso für Bad Hersfeld

Gerade im B2C – Inkasso ist ein starkes Telefoninkasso sehr wichtig. ADU schreibt Ihre Schuldner also nicht nur an, sondern versuchen Sie auch mit Nachdruck telefonisch von den Vorteilen einer schnellen Zahlung der offenen Forderungen zu überzeugen. Wir haben uns seit mehreren Jahren auf Telefoninkasso für Bad Hersfeld spezialisiert und unsere Prozesse und Leitfäden immer weiter optimiert. Hierbei ist es auch sehr wichtig auf den Schuldner und seine individuelle Situation einzugehen. Wir ermöglichen dem Schuldner zum Beispiel Ratenzahlungen und wickeln alle Vorgänge für Sie ab. Bis zur Realisierung Ihrer Forderungen. So haben Sie deutlich weniger Arbeit und profitieren von der Erfahrung unserer Inkasso Experten. Am Telefon erzielen wir die besten Quoten. Mit Fingerspitzengefühl und konsequentem Handeln, sowie mehrerer Erinnerungen versuchen wir eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und halten Sie immer auf dem neusten Stand.

Gerichtliches Inkasso für Bad Hersfeld

Neben dem außergerichtlichen Forderungsmanagement bietet ADU Inkasso für Bad Hersfeld Ihnen auch alle Möglichkeiten des klassischen gerichtlichen Forderungsmanagements an. Hier bieten wir Ihnen ein strukturiertes Mahnverfahren mit durchgreifenden Maßnahmen an. Innerhalb eines solchen Maßnahmenpaketes können wir für Sie die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Anmeldung und Überwachung eines Insolvenzverfahrens inklusive der Überprüfung von Restschuldbefreiung und Versagungsgründen übernehmen. Begleitend können wir außerdem eine Bonitätsprüfung durchführen oder fehlende Daten wie Arbeitgeber oder Anschriften unter Einsatz unseres großen Dienstleisternetzwerkes ermitteln. Sofern ein Klageverfahren notwendig wird, können wir auf unsere im Haus ansässigen Korrespondenzanwälte zurückgreifen.

Nachgerichtliche Beitreibung für Bad Hersfeld

In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Titelüberwachung für das Bad Hersfeld

ADU Inkasso verliert Ihren Schuldner nicht aus den Augen. Selbst wenn die titulierte Forderung zunächst uneinbringlich sein sollte, übernehmen wir für Sie die langfristige Titelüberwachung. Die Vermögensverhältnisse von Schuldnern können sich ändern. Durch regelmäßige Wiedervorlage und ein systematisches Monitoring prüfen wir, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände des Schuldners verändert haben, sodass jederzeit geeignete und zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet werden können.

Langzeitüberwachung für Bad Hersfeld

Sollte nach den ersten Vollstreckungen in die Vermögenswerte des Schuldners kein Erfolg erzielt worden sein, übernimmt ADU Inkasso für Bad Hersfeld auf Wunsch die Forderung in unsere Inkasso Überwachung. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber vollstreckbaren Titeln und Urteilen eine Vollstreckungsklausel über 30 Jahre erteilt. Im Forderungsmanagement zahlt sich Kontinuität und Beharrlichkeit aus.

Zwangsvollstreckung für Bad Hersfeld

Seit vielen Jahren hat sich ADU Inkasso für Bad Hersfeld auf die Einziehung so genannter schwer einbringlicher Forderungen spezialisiert und bewältigt nicht das Massengeschäft wie andere Inkassounternehmen. Jeder Schuldnerfall wird individuell durch unsere erfahrenen Mitarbeiter bearbeitet. Schon bei Aktenanlage werden die Weichen für eine erfolgreiche Sachbearbeitung gestellt und sämtliche rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft – selbstverständlich stets unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Mit dieser individuellen und kreativen Bearbeitungsweise behauptet sich ADU Inkasso für Bad Hersfeld erfolgreich gegen eine starke Konkurrenz am Markt.

Pfändungen
Dazu zählen neben den Pfändungen von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Rentenbezügen, Sozialersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) insbesondere Forderungspfändungen, z. B. die Pfändungen von:

– Konten
– Sparverträgen (vermögenswirksame Leistungen, Bausparverträge)
– Lebensversicherungen
– Steuerrückerstattungsansprüchen
– Rückgewähransprüchen gegen Grundschuldgläubiger
– sonstigen weiteren Vermögensrechten

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