Inkasso Besigheim

ADU Inkasso ist Ihr Experte für Besigheim

ADU Inkasso verfügt über modernste Inkassosoftware. Wir setzen erfolgreich von uns erprobte und weiterentwickelte Inkassomethoden für Besigheim ein. Unsere Mitarbeiter sind auf das Inkasso spezialisiert.

Besigheim [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbeːzɪçha͜im] ist eine Kleinstadt im Landkreis Ludwigsburg etwa 25 Kilometer nördlich von Stuttgart. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Seit dem 18. Oktober 2005 ist Besigheim ein staatlich anerkannter Erholungsort.

Bonitätsprüfung für Besigheim

– Unser Ziel für Besigheim

ADU Inkasso optimiert Ihr Risikomanagement schon vor dem ersten Kontakt und schützt Sie bereits im Vorfeld einer Auftragsannahme vor Forderungsausfällen. Warum das Ganze? Weil jährlich mehr als hunderttausend Privatinsolvenzen und durchschnittlich fünfundzwanzigtausend Firmenpleiten eine deutliche Sprache sprechen und das auch in Besigheim.

Vorgerichtliches Forderungsmanagement für das Besigheim

Das vorgerichtliche Inkassoverfahren bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit von ADU Inkasso für das Besigheim. Wir arbeiten mit dem Ziel, Ihre Forderungen möglichst schnell vorgerichtlich und somit kostengünstig zu realisieren. Neben dem Telefoninkasso setzen wir gezielt schriftliche Maßnahmen ein unter Verwendung aller modernen Kommunikationsmittel. Durch stringentes Vorgehen und konsequentes Nachfassen soll mit möglichst vielen Schuldnern ein Kontakt hergestellt werden. Durch unsere langjährige Erfahrung, unserer Mitarbeiter erzielen wir dabei sehr gute Ergebnisse und reduzieren so Ihre Forderungsausfälle auf ein Minimum. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, Ihre Kunden zu erhalten und weiter an Sie zu binden.

Telefoninkasso für Besigheim

ADU Inkasso bietet freundliches und geschultes Telefoninkasso. Eine Begegnung mit Ihren Kunden auf Augenhöhe ist dabei für uns selbstverständlich.

Gerichtliches Inkasso für Besigheim

Neben dem außergerichtlichen Forderungsmanagement bietet ADU Inkasso für Besigheim Ihnen auch alle Möglichkeiten des klassischen gerichtlichen Forderungsmanagements an. Hier bieten wir Ihnen ein strukturiertes Mahnverfahren mit durchgreifenden Maßnahmen an. Innerhalb eines solchen Maßnahmenpaketes können wir für Sie die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Anmeldung und Überwachung eines Insolvenzverfahrens inklusive der Überprüfung von Restschuldbefreiung und Versagungsgründen übernehmen. Begleitend können wir außerdem eine Bonitätsprüfung durchführen oder fehlende Daten wie Arbeitgeber oder Anschriften unter Einsatz unseres großen Dienstleisternetzwerkes ermitteln. Sofern ein Klageverfahren notwendig wird, können wir auf unsere im Haus ansässigen Korrespondenzanwälte zurückgreifen.

Nachgerichtliches Inkasso für Besigheim:

Mit einem Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung veranlasst ADU Inkasso für Besigheim die richtigen Vollstreckungsmaßnahmen. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Titelüberwachung für Besigheim

Gerade bei alten Forderungen ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen die aktuelle Vermögenssituation des Schuldners zu überprüfen. Darum bietet ADU Inkasso die Regelmäßige Überprüfung der aktuellen Wohnanschrift und Ermittlung des Schuldners sowie dessen finanzieller Verhältnisse für Sachen Anhalt. Oft hat ein Wohnungswechsel beim Schuldner auch etwas mit einer veränderten finanziellen Situation zu tun.

Zwangsvollstreckung für Besigheim

Die Zwangsvollstreckung für Besigheim gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

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