Unser Ziel ist es, den Schuldner zur Zahlung zu motivieren
Bei ADU Inkasso wird immer der individuelle Fall betrachtet. Das bedeutet auf der einen Seite, dass die Maßnahmen genauestens mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Andererseits wird jeder Schuldner über seinen jeweiligen Forderungsgegenstand sowie dessen Herkunft und Historie aufgeklärt und seine Rückmeldung gewürdigt. Dabei ist es ADU Inkasso möglich, flexibel auf die Lebensumstände des Schuldners einzugehen, um gemeinsam mit allen Beteiligten eine „gerechte“ Lösung für Spiesen Elversberg zu finden.
Bonitätsprüfungen für Spiesen Elversberg
Als Kunde von ADU Inkasso steht Ihnen für Spiesen Elversberg die moderne Online Bonitätsprüfung unseres zur Verfügung. Damit erfahren Sie ohne Zeitverlust, ob über Ihre Kunden negative Informationen zum Zahlungsverhalten vorliegen oder nicht.
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Außergerichtliches Inkasso für Spiesen Elversberg
ADU Inkasso kümmert sich um Ihre überfälligen Forderungen und veranlasst Ihre säumigen Kunden zum Rechnungsausgleich. Dabei kontaktieren wir für Spiesen Elversberg Ihre Schuldner mit Fingerspitzengefühl: professionell sachlich und mit dem gebotenen Nachdruck, aber dennoch höflich und freundlich, um Ihre Schuldner nicht unnötig zu verärgern und als Ihre künftigen Kunden zu verprellen. Wir möchten, dass Ihr Schuldner Verständnis dafür hat, dass Sie auf umgehendem Forderungsausgleich bestehen. Ihrem Schuldner soll es aber nicht unmöglich gemacht werden, die Geschäftsbeziehung zu Ihnen nach erfolgtem Forderungsausgleich fortzusetzen. Macht der Schuldner bei unserer Kontaktaufnahme glaubhaft, dass er zur sofortigen Zahlung Ihrer Forderung nicht in der Lage ist, verhandeln wir über alternative Möglichkeiten des Forderungsausgleichs, beispielsweise durch Abschluss und Überwachung eines Ratenzahlungsvergleichs.
Telefoninkasso für Spiesen Elversberg
Nach Ablauf des regulären Mahnlaufes erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, um so eine Einigung zu erlangen. Das hochqualifizierte Personal von ADU Inkasso für Spiesen Elversberg versucht in diesem Schritt, den Konsument von seiner Zahlungspflicht zu überzeugen und ihn zu einer Zahlung zu bewegen.
Gerichtliches Mahnverfahren für Spiesen Elversberg
Kommt Ihr Schuldner seinen Forderungen nicht nach, werden wir Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen und eine Zwangsvollstreckung einleiten.
Nachgerichtliche Beitreibung für Spiesen Elversberg
In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Langzeitüberwachung für Spiesen Elversberg
So erfolgreich wie im vorgerichtlichen Inkasso arbeitet ADU Inkasso auch im nachgerichtlichen Inkasso für Spiesen Elversberg. Sie übergeben uns Ihre bereits titulierten Forderungen zur Einziehung/Beitreibung/Vollstreckung/Inkassobearbeitung und bei Notwendigkeit auch zur Langzeitüberwachung/Monitoring. Offene Forderungen, die auch nach intensiven Bemühungen nicht beglichen sind, werden langfristig nachgehalten und nicht einfach in den Keller gelegt.
Zwangsvollstreckung für Spiesen Elversberg
Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.