Inkasso Ahaus

ADU Inkasso kümmert sich um Ihre Außenstände seit über 16 Jahren für Ahaus

Der Einzug von Forderungen für Ahaus ist eine vielschichtige Angelegenheit, die viel Erfahrung und Know-How voraussetzt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Inkassobranche und unseren spezialisierten Mitarbeitern bieten wir Ihnen überdurchschnittlich hohe Erfolgsquoten. Wichtiger Bestandteil unserer Vorgehensweise ist die individuelle Bearbeitung Ihrer Forderung. Sie werden über jeden Schritt informiert und entscheiden das weitere Vorgehen. Natürlich sind wir immer an einer außergerichtlichen Klärung interessiert, auch um dem Schuldner weitere Kosten zu ersparen. Die Nutzung modernster Technik ermöglicht uns eine prompte und unbürokratische Bearbeitung Ihrer Forderungen.

Die Stadt Ahaus ( Aussprache?/i) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.

Bonitätsprüfung für Ahaus

Vertrauen Sie sich mit der Bonitätsprüfung ADU Inkasso für Ahaus an und lassen Sie die Bonitätsprüfung von Fachmännern in diesem Bereich durchführen. Sie minimieren Ihr Zahlungsausfallrisiko, beschleunigen Zahlungsströme, zusätzlich optimieren Sie Ihren Umsatz und Ihre Gewinne durch den richtigen Umgang mit risikobehafteten Kunden.

Vorgerichtliches Inkasso für Ahaus

Konsequent motivieren wir Ihre in Verzug geratenen Kunden zum Zahlen. Das Ziel von ADU Inkasso für Ahaus ist es, bereits im außergerichtlichen Mahnverfahren mit entsprechend aufeinander abgestimmten Prozessschritten für Sie erfolgreich zu sein: Zunächst schreiben wir den Konsumenten an, identifizieren uns als zuständiges Inkassounternehmen und fordern ihn zur Zahlung auf. Sollte kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, nehmen wir mit dem Schuldner telefonisch Kontakt auf und vereinbaren einen individuellen Zahlungsplan. Unsere Mitarbeiter sind für diese Aufgabe speziell ausgebildet und verfügen zudem über eine perfekte Systemunterstützung für das Call-Verfahren. Alle wichtigen Daten werden erfasst und stehen bei Rückrufen des Zahlungspflichtigen sofort zur Verfügung. Wird über die persönliche und individuelle Beratung kein Zahlungserfolg erzielt, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Telefoninkasso für Ahaus

Das Telefoninkasso für Ahaus ist ein wichtiger Bestandteil des Forderungseinzugs. Die Unvorhersehbarkeit für den Schuldner und die persönliche Ansprache sind ein sehr wirksames und erfolgreiches Mittel. Langjährige Ergebnisse zeigen, dass in jedem Verfahrensstand unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Verhältnisse der Schuldner die Zahlungsbereitschaft in persönlichen Gesprächen angeregt werden kann.

Gerichtliches Inkasso für Ahaus

Bevor wir das gerichtliche Inkasso einleiten prüft ADU Inkasso für Ahaus selbstverständlich, ob sich ein solches Vorgehen für unseren Gläubiger überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, dann leiten wir bei unstreitigen Forderungen die Titulierung und Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners ein und begleiten Sie im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren in einem Inkasso-Verfahren. Viele Schuldner zahlen schon, wenn sie den Vollstreckungsbescheid in der Post finden. Wenn nicht, hat ein gerichtliches Inkasso-Verfahren zur Folge, dass ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung, also die Pfändung durchführt. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt der abgegebenen Vermögensauskunft nicht geeignet wäre, zu einer vollständigen Befriedigung zu führen, wird der Schuldner in das zentrale Schuldnerverzeichnis eingetragen. Über sämtliche eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse aus dem gerichtlichen Inkasso-Verfahren informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig. Der gegen den aktuell unpfändbaren Schuldner vorliegende Vollstreckungstitel wird im Überwachungsverfahren, der Titelüberwachung für Sie weiterverfolgt, bei dem wir Ihren Schuldner bis zu 30 Jahre lang im Auge behalten.

Nachgerichtliche Beitreibung für Ahaus

In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Überwachungsverfahren für Ahaus:

In einigen Fällen wird selbst die Zwangsvollstreckung zu keinem Erfolg führen. Während des Überwachungsverfahrens prüft ADU Inkasso für Ahaus in sinnvollen regelmäßigen Abständen, wie sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners entwickelt und sorgt gleichzeitig dafür, dass wir immer über eine aktuelle Anschrift des Schuldners verfügen. Sollte sich im Rahmen dieser Prüfungen ergeben, dass der Schuldner wieder zu Zahlungen im Stande ist, werden wir unverzüglich mit ihm in Verbindung treten und falls nötig entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn einleiten.

Zwangsvollstreckung für Ahaus

Die Zwangsvollstreckung für Ahaus gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

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