Inkasso Cloppenburg

Einfach und unkompliziert für Cloppenburg

ADU Inkasso bietet Ihnen sämtliche Tätigkeiten des Inkassos (Forderungseinzug) vom ersten Mahnschreiben an den Schuldner bis zur Zwangsvollstreckung aus einer Hand an. Ersparen Sie sich mehrfache Kosten und Mühen durch separate Aufträge in den einzelnen Verfahrensstadien. Hierdurch wird Ihre Mitarbeit auf das Nötigste beschränkt und Sie haben nur noch einen Ansprechpartner für Cloppenburg. Wir bedienen uns über entsprechende Mitgliedschaften bei Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften großer Auskunftsdateien sowie den allgemeinen Schuldnerverzeichnissen.

Beauftragung und Ablauf für Cloppenburg

Sie übersenden ADU Inkasso Ihre offenen Rechnungen samt notwendiger Belege einfach und unkompliziert im Mandanten Online Portal. Wir werden stets versuchen, Ihnen zunächst außergerichtlich zu ihrem Recht in Cloppenburg zu verhelfen. Das heißt, wir fordern den Schuldner außergerichtlich zur Zahlung auf. Nach Rücksprache mit Ihnen können dem Schuldner gegebenenfalls Ratenzahlung oder sonstige Zahlungsvereinbarungen angeboten werden. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, werden wir dann eine Bonitätsauskunft einholen um zunächst zu ermitteln, ob ein gerichtliches Mahnverfahren zum gewünschten Ziel führen kann. Je nachdem was das Ergebnis dieser Bonitätsauskunft ist, werden wir dann in Absprache mit Ihnen und unter Erläuterung der zu erwartenden Kosten gemeinsam eine Kosten/Nutzen Analyse durchführen und das weitere Vorgehen absprechen.

Forderungsüberwachung für Cloppenburg

ADU Inkasso bietet Ihnen zugleich die Überwachung Ihrer Forderungen und die Überwachung der Bonität des Schuldners für Cloppenburg an. Oft ist es so, dass zwar momentan bei dem Schuldner „nichts zu holen“ ist, dies sich aber nach einiger Zeit wieder ändern kann. Wir bedienen uns zur Forderungsüberwachung den größten deutschen Datenbanken unserer Kooperationspartner.

Wichtig zu Wissen für Cloppenburg:

Der Vorteil für Sie ist, dass Sie mit ADU Inkasso einen einzigen Ansprechpartner für Cloppenburg haben welcher für Sie alles Weitere in die Wege leitet, ohne dass Sie auf Informationsquellen großer Schuldnerdatenbanken und Inkassoauskunftsdateien verzichten müssen.

Kostenüberblick in Cloppenburg

Grundsätzlich liegt bei der Beauftragung von ADU Inkasso ein Verzug des Schuldners vor. Das heißt, die Kosten unserer Beauftragung sind grundsätzlich auch vom Schuldner zu erstatten. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist (Insolvenz etc..) bieten wir die Abrechnung nach Pauschalen an, die wir im Vorfeld der Beauftragung mit Ihnen erörtern. Durch automatisierte Abläufe für Cloppenburg können wir Ihnen hier sehr attraktive Preise anbieten. Vor der ersten Beauftragung favorisieren wir ein Gespräch mit Ihnen, um darin die Kosten generell zu besprechen und zu klären. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie auch für die Zukunft Klarheit über die entstehenden Kosten haben.

Cloppenburg (plattdeutsch Cloppenborg) ist die Kreisstadt und zugleich größte Stadt des nach ihr benannten Landkreises Cloppenburg in Niedersachsen.

Bonitätsprüfungen für Cloppenburg

ADU Inkasso kann das Zahlungsausfallrisiko Ihres Unternehmens minimieren, indem wir private Adressermittlungen und Wirtschaftsauskünfte bei unserem Kooperationspartnern für Cloppenburg einholen. Die dort angefragten Auskünfte sind aktuell, sodass von einer schnelleren Realisierung der offenstehenden Forderung ausgegangen werden kann. Durch die Zusammenarbeit mit unserem Inkassounternehmen profitieren Sie von erstklassigen Leistungen und Konditionen bei der Ermittlung. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten.

Vorgerichtliches Inkasso für Cloppenburg

Erfahrung und das nötige Fingerspitzengefühl beim Einzug der Forderungen sind beim Inkasso unerlässlich. Die von ADU Inkasso fachlich und kontinuierlich geschulten Inkasso Experten, finden die Balance zwischen Erhalt der Kundenbeziehung und Durchsetzung des berechtigten Interesses des Auftraggebers auf Zahlung. Im vorgerichtlichen Inkasso für Cloppenburg überprüfen wir zunächst die vom Auftraggeber übergebenen Inkassoaufträge nach definierten Plausibilitätskriterien, wie zum Beispiel den vollständigen Schuldnerdaten. Anschließend erstellen wir auf Wunsch eine Auftrags- oder Eingangsbestätigungsdatei bzw. informieren den Auftraggeber über die Aufträge, die nicht übernommen werden konnten. Der Forderungseinzug selber beinhaltet ein umfangreiches schriftliches und telefonisches Mahnwesen. Dabei stimmen wir die einzelnen Mahnschritte individuell auf das jeweilige Forderungsportfolio ab.

Telefoninkasso für Cloppenburg

Nach Ablauf des regulären Mahnlaufes erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, um so eine Einigung zu erlangen. Das hochqualifizierte Personal von ADU Inkasso für Cloppenburg versucht in diesem Schritt, den Konsument von seiner Zahlungspflicht zu überzeugen und ihn zu einer Zahlung zu bewegen.

Gerichtliches Inkasso für Cloppenburg

Titulierung Ihrer Forderungen: Stellt sich kein Erfolg beim vorgerichtlichen Mahnwesen ein, wird Ihre Forderung durch spezialisierte Rechtsanwälte tituliert und damit eine wichtige Voraussetzung für das weitere Mahnverfahren geschaffen. Ihr zentraler Ansprechpartner für Cloppenburg bleibt weiterhin ADU Inkasso – Ihr Experte im Forderungsmanagement.

Nachgerichtliches Inkasso für Cloppenburg

Besteht für eine Zwangsvollstreckung keine Aussicht auf Erfolg, weil der Kunde keine pfändbaren Werte besitzt, dann führen wir den außergerichtlichen Dialog mit Ihrem Kunde kontinuierlich weiter. Unser Ziel: mit dem Kunden eine Einigung beispielsweise über Ratenzahlung zu finden, damit Sie Ihr Geld erhalten.

Langzeitüberwachung für Cloppenburg

Wurden die Forderungen Ihrem Schuldner gegenüber erfolglos vollstreckt, nimmt ADU Inkasso für Cloppenburg Ihren Schuldner in unser Langzeitüberwachungsverfahren auf. Bis zu 30 Jahre sind wir immer aktuell über die finanzielle Lage Ihres Schuldners informiert und engagieren uns für die Realisierung Ihrer Ansprüche.

Zwangsvollstreckung für Cloppenburg

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

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