Inkasso Finsterwalde

ADU Inkasso ist Ihr Problemlöser und Mediator für Finsterwalde

Hinter jeder offenen Forderung steht ein Problem und zwar für beide Seiten. ADU Inkasso versteht sich als Ihr Mediator für Finsterwalde. Wir bringen unterschiedliche Interessen auf einen gemeinsamen Nenner. Damit Ihr Geld kommt und Ihre Kunden bleiben.

Finsterwalde (niedersorbisch Grabin) ist eine Stadt im südlichen Brandenburg und der einwohnerreichste Ort im Landkreis Elbe-Elster. Sie war von 1952 bis 1993 Sitz des Kreises bzw. Landkreises Finsterwalde.

Der Schlager des späten 19. Jahrhunderts „Wir sind die Sänger von Finsterwalde“ und das nach diesem Titel benannte Finsterwalder Sängerfest machten die Stadt auch überregional bekannt. Im amtlichen Schriftverkehr darf daher seit 2009 auch die Zusatzbezeichnung „Sängerstadt“ verwendet werden. Seit dem 16. Mai 2013 führt die Stadt mit Genehmigung des Innenministeriums Brandenburg diese Zusatzbezeichnung offiziell, auch auf den Ortseingangsschildern.

Bonitätsprüfung für Finsterwalde

ADU Inkasso bietet Ihnen für Finsterwalde die Möglichkeit verschiedene Informationen über Ihre Kunden einzuholen. So vermeiden Sie Zahlungsausfälle und Unvorhergesehenes.

• Prüfung der Bonität (B2B)

• Prüfung der Bonität im Bereich B2C

Vorgerichtliches Inkasso für Finsterwalde

Üblicherweise wird Ihre Buchhaltung zeitnah zum Ablauf des Zahlungstermins, zum Beispiel nach fünf Tagen, zunächst eine Mahnung versenden. Das ist zwar nicht zwingend, aber sinnvoll, um ein Beweismittel über den Eintritt des Verzugs zu haben. Gelegentlich werden Rechnungen ja tatsächlich nicht zugestellt. Erfolgt keine Zahlung, wird meistens auch noch eine zweite Mahnung in schärferem Ton versandt. Wenn Sie diese Arbeit bereits an ein Inkassounternehmen abgeben, sparen Sie unmittelbar Arbeitsaufwand und steigern Ihre Erfolgsaussichten. Wenn Ihre eigenen Mahnungen erfolglos blieben, sollten Sie jetzt ein Inkassounternehmen einschalten, um doch noch ein zeitaufwendiges gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden. ADU Inkasso wird nun die Forderungen für Finsterwalde noch einmal prüfen und insbesondere die Adresse und die Vermögensverhältnisse des Schuldners im Schuldnerverzeichnis recherchieren. Das ist wichtig, um die faktischen Zahlungsmöglichkeiten des Schuldners beurteilen zu können und gegebenenfalls eine Ratenzahlung anzubieten. Danach richtet ADU Inkasso in Absprache mit Ihnen die weiteren Schritte aus. Mahnschreiben: Erfahrungsgemäß erzeugen Mahnschreiben durch Inkassounternehmen einen zusätzlichen Druck auf die Schuldner. Telefoninkasso: Dieses folgt in der Regel auf die erfolglose Mahnung. Rhetorisch geschultes Personal versucht im persönlichen Gespräch, kundenbeziehungsorientiert, aber bestimmt, auf die Zahlung hinzuwirken. ADU Inkasso unterstützt Sie auch, wenn trotz aller Bemühungen im Vorfeld ein gerichtliches Mahn- oder gar Vollstreckungsverfahren notwendig wird oder der vollstreckbare Titel bis zu 30 Jahre lang überwacht werden soll.

Vorgerichtliches Inkasso Finsterwalde

Das vorgerichtliche Inkassoverfahren bildet den Schwerpunkt der Dienstleistungen von ADU Inkasso für Finsterwalde. In diesem Stadium ist es einfacher, das Problem kooperativ zu lösen. Hier zeigen wir unser spezielles Know-How und unser faires Vorgehen. Ihr Vorteil: Gerade bei kleinen Beträgen ist dieses Verfahren der sinnvollste, weil kostengünstigste Weg. Der Kunde bleibt erhalten, das Verfahren hinterlässt keine verbrannte Erde und Ihre Buchhaltung ist zufrieden.

Telefoninkasso für Finsterwalde

Der telefonische Kontakt mit dem Schuldner soll behutsam, jedoch erfolgreich betrieben werden:

–   Sowohl die Inbound- als auch die Outbound Gespräche werden von ADU Inkasso für Finsterwalde auf die spezifischen Anforderungen unseres Mandanten zugeschnitten, um so die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

–   Insbesondere im Outbound wird von unseren qualifizierten Inkassomitarbeitern der Kontakt zum Schuldner gesucht, um Lösungen aufzuzeigen und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Um die Qualifikation unserer Mitarbeiter stets auf den höchstmöglichen Standards zu halten, werden kontinuierlich Schulungen intern wie extern durchgeführt. Dies führt zu einem aktuellen Know-How sowohl im Bereich der psychologischen Gesprächsführung wie auch in der materiell rechtlichen Bewertung. Dies führt im Ergebnis durch seriöse und effizient geführte Gespräche zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung und letztendlich zu herausragenden Inkassoergebnissen.

Gerichtliches Mahnverfahren für Finsterwalde

Scheitern alle Versuche, Ihre Forderung außergerichtlich einzuziehen, kann diese über das gerichtliche Mahnverfahren und anschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Auch hier betreut ADU Inkasso Sie auf umfassende Weise. Trotz der Verfahrensstandardisierung und -automatisierung, die eine zügige und unkomplizierte Bearbeitung gewährleisten und den Gläubiger entlastet, liegt die Entscheidungsfreiheit über die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen stets bei Ihnen. Somit können Sie bei jeder Akte selbst bestimmen, wann und wie diese dem gerichtlichen Mahnverfahren zugeführt werden soll.

Nachgerichtliche Beitreibung für Finsterwalde

In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Langzeitüberwachung für Finsterwalde

So erfolgreich wie im vorgerichtlichen Inkasso arbeitet ADU Inkasso auch im nachgerichtlichen Inkasso für Finsterwalde. Sie übergeben uns Ihre bereits titulierten Forderungen zur Einziehung/Beitreibung/Vollstreckung/Inkassobearbeitung und bei Notwendigkeit auch zur Langzeitüberwachung/Monitoring. Offene Forderungen, die auch nach intensiven Bemühungen nicht beglichen sind, werden langfristig nachgehalten und nicht einfach in den Keller gelegt.

Zwangsvollstreckung für Finsterwalde

Die Zwangsvollstreckung für Finsterwalde gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!