Inkasso Friedrichsthal

ADU Inkasso – Ihr Experte im Forderungsmanagement für Friedrichsthal

Sie haben Ihre Leistung erbracht. Termingerecht und vollständig. Innerhalb der gesetzten Frist erwarten Sie nun die Zahlung. Leider wird aus dieser berechtigten Erwartung häufig ein endloses Warten, das selbst nach mehrmaligem Mahnen nicht zum Erfolg führt. Kein Einzelfall. Konjunkturelle Entwicklungen, mangelnde Bonität, sinkende Zahlungsmoral – die Gründe sind vielfältig. Mit langjähriger Erfahrung, exzellentem Fachwissen und dem nötigen psychologischen Einfühlungsvermögen, zieht ADU Inkasso Ihre Forderungen professionell und effektiv für Friedrichsthal ein. Immer unter der Maßgabe, bestehende Kundenbeziehungen trotz Außenständen und Inkassomaßnahmen zu wahren.

Bonitätsprüfung für Friedrichsthal

Die richtige Entscheidung zwischen Risiko und Umsatzchancen erfordert viel Fingerspitzengefühl. Die Auskunftübermittlung von ADU Inkasso über verschiedene Auskunfteien ermöglicht es Ihnen, fundiert abzuwägen ob Ihre Kunden Zahlungsfähig sind. So wird das Debitorenmanagement effektiv wie möglich für das Friedrichsthal gehalten. Dazu bieten wir über technische Schnittstellen dem Auftraggeber direkten Zugriff auf die Daten in Echtzeit an. Das Risikomanagement bietet Instrumente zur Identifikation potentieller Kunden und Märkte, bonitätsgeprüfte Adressen, Unternehmensauskünfte und Wirtschaftsinformationen B2B und B2C sowie Dienstleistungen zur Realisierung offener Forderungen.

Vorgerichtliches Inkasso Friedrichsthal

Wir empfehlen, fällige und unbezahlte Rechnungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt an ADU Inkasso für Friedrichsthal zum Forderungseinzug zu übergeben. Je früher die Bearbeitung durch uns erfolgt, desto höher sind die Chancen eines schnellen, erfolgreichen Abschlusses.

Telefoninkasso für Friedrichsthal

Um eine hohe und schnellere Realisierung offenstehender Forderungen herbeizuführen, nutzt ADU Inkasso für Friedrichsthal die persönliche und direkte Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, da nur der Kunde ihres Unternehmens weiß, warum er nicht zahlt. Unser Ziel ist es, mögliche Reklamationen auszuschließen, weitere Mahnläufe zu minimieren und eine höhere Erfolgsquote zu erreichen. Es ist unsere Aufgabe, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Gerichtliches Mahnverfahren für Friedrichsthal

Sollte im Rahmen der vorgerichtlichen Bearbeitung keine Einigung möglich sein, kann ADU Inkasso in Absprache mit dem Kunden das gerichtliche Mahnverfahren für Friedrichsthal eröffnet werden. Als Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens steht immer der vollstreckbare Titel gegen den säumigen Kunden. Dieser verjährt in der Regel erst nach 30 Jahren – so lange sind Ihre Forderungen abgesichert. Wir sichern einen reibungslosen Ablauf und kümmern uns um die Einhaltung aller Vorschriften und Fristen.

Nachgerichtliches Inkasso für Friedrichsthal

Mit Erwirkung der Zwangsvollstreckung übernimmt ADU Inkasso den Vollstreckungsbescheid für Sie. Hierbei wird zunächst erneut auf das Gespräch mit dem Schuldner gesetzt und somit versucht, eine Lösung zur Zahlung der Forderung zu finden. Sollte es hierbei jedoch zu keiner Lösung kommen, werden die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Friedrichsthal eingeleitet. Bei der Langzeitüberwachung der Forderungstitel unserer Mandanten werden kontinuierlich die Vermögensverhältnisse der Schuldner geprüft und bei Veränderung die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Langzeitüberwachung titulierter Forderungen für Friedrichsthal

ADU Inkasso bietet Ihnen eine Überwachung der zustehenden Titel für Friedrichsthal an.
Ist die Vollstreckungsmaßnahmen nicht erfolgversprechend¸ wird die Angelegenheit in die Langzeitüberwachung übernommen, die bis zu 30 Jahre fortgeführt werden kann. Während dieser Zeit wird der Schuldner regelmäßig überprüft, so dass zu einem späteren Zeitpunkt die rückständige Forderung doch noch beigetrieben werden kann.

Zwangsvollstreckung für Friedrichsthal

Die Zwangsvollstreckung für Friedrichsthal gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

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