Effizientes und sicheres Inkasso für Garmisch Partenkirchen
Sie haben Probleme mit der Zahlungsmoral Ihrer Kunden in Garmisch Partenkirchen und hohe Forderungsausfälle? Sie wissen nicht genau, wie viele Mahnungen Sie versenden müssen oder ob sich Ihr Schuldner bereits im Zahlungsverzug befindet? Sie hoffen, dass Inkassomahnungen den gewünschten Erfolg bringen? Sie möchten sich nicht selbst um gerichtliche Mahnbescheide kümmern, falls diese beantragt werden müssen? Sie haben wenig Erfahrung oder einfach keine Zeit, um durch Pfändungen und andere Zwangsvollstreckungen in das Vermögen Ihres Schuldners an Ihr Geld zu kommen? Dann sind Sie bei ADU Inkasso genau richtig!
ADU Inkasso realisiert den Forderungseinzug für Garmisch Partenkirchen mit schriftlicher, telefonischer und persönlicher Schuldneransprache. Dabei liegt uns die direkte Kommunikation mit dem Schuldner auf Augenhöhe besonders am Herzen. Unser Ziel ist stets, gemeinsam Lösungswege zu finden, um gerichtliche Maßnahmen zu vermeiden. Wir bearbeiten offene Forderungen in allen Stadien unmittelbar und mit hoher Intensität. Ist keine Einigung mit dem Schuldner zu erzielen, sichern wir die Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren. Dazu werden die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt und sämtliche Fristen zuverlässig überwacht.
Garmisch-Partenkirchen ist ein Markt und zugleich der Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sowie das Zentrum des Werdenfelser Landes. Obwohl Garmisch-Partenkirchen etwa 26.800 Einwohner hat, ist es keine Stadt, aber eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden sowie ein Oberzentrum in Bayern.
Es ist die einzige Gemeinde in Deutschland, die Verwaltungssitz eines Landkreises ist, ohne selbst Stadt zu sein.
Garmisch-Partenkirchen ist außerdem ein Heilklimatischer Kurort.
Bonitätsprüfung für Garmisch Partenkirchen
Optimieren Sie Ihr Risikomanagement für Garmisch Partenkirchen. Schützen Sie sich bereits im Vorfeld einer Auftragsannahme vor Forderungsausfällen, schon vor dem ersten Kundenkontakt. Warum? Weil jährlich mehr als hunderttausend Privatinsolvenzen und durchschnittlich fünfundzwanzigtausend Firmenpleiten eine deutliche Sprache sprechen. Die von uns durchgeführten Bonitätsprüfungen und recherchierten Wirtschaftsinformationen bilden eine zuverlässige Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln. Ob Kurzauskunft, Vollbericht mit Bilanzdaten oder Scoringauskunft – für jeden Fall bieten wir das passende Produkt. Wählen Sie hinsichtlich der Lieferwege zwischen verschiedenen Varianten: Einzelabfragen via Internet erfolgen mittels Onlinesystem. Ergänzend dazu: Unsere Online-Kommunikationsschnittstelle, unser Haus eigenes Plugin Check+Collect.
Unsere Leistungen für Garmisch Partenkirchen
– Bonitätsprüfung
– Wirtschaftsinformationen
– Firmen- oder Personeninformationen
– Kurzauskunft, Vollbericht, Scoringauskunft
Vorgerichtliches Inkasso für Garmisch Partenkirchen:
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von ADU Inkasso für Garmisch Partenkirchen ist das vorgerichtliche Inkasso. Die Kommunikation mit dem Schuldner erfolgt sowohl schriftlich als auch telefonisch. Durch intensive Schulungen sowie die Anpassung an das individuelle Schuldnerprofil in der Kommunikation beweisen unsere Mitarbeiter das nötige Fingerspitzengefühl den säumigen Kunden an unser gemeinsames Ziel zu führen das Begleichen der offenen Forderung.
Telefoninkasso als persönliche Schuldneransprache für Garmisch Partenkirchen
Die geschulten Mitarbeiter von ADU Inkasso begleiten für Garmisch Partenkirchen die Schritte des schriftlichen Mahnverfahrens durch ein direktes Gespräch mit dem Schuldner. Mit dem nötigen Einfühlungsvermögen klären wir, ob die Bereitschaft zu einer vertraglichen Regelung bis hin zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung (Schuldanerkenntnis) besteht. Diese Vorgehensweise erhöht den Druck auf den Schuldner und bewirkt oftmals die komplette Begleichung der offenen Forderung. Trotzdem steht für uns immer im Vordergrund, die gut funktionierende Geschäftsbeziehung zu Ihrem Schuldner nicht unnötig zu belasten.
Gerichtliches Inkasso für Garmisch Partenkirchen
Sobald vom Gläubiger der Auftrag für das gerichtliche Inkasso vorliegt, wird von ADU Inkasso das Mahnverfahren für Garmisch Partenkirchen begonnen. Bei Gericht wird dafür zunächst ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt, der nach Zustellung einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides auslöst. Der Schuldner hat zwei Mal die Möglichkeit das gerichtliche Mahnverfahren zu unterbrechen. Er kann nach Zustellung des Mahnbescheides Widerspruch einlegen und nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides einen Einspruch. In diesen Fällen würde die Forderung als strittig betrachtet werden und könnte nur weiterverfolgt werden, wenn die Übergabe in ein gerichtliches Verfahren beantragt werden würde. Wobei für alle Verfahren, die vor einem Amtsgericht geführt werden, kein Anwaltszwang besteht.
Nachgerichtliche Beitreibung für Garmisch Partenkirchen
In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Langzeitüberwachung für Garmisch Partenkirchen
Mit Ausdauer zum Erfolg. Ist es nicht möglich, den Schuldner zu einer Zahlung zu motivieren und sollten auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht zur Zahlung führen, übernehmen wir für Sie die Langzeitüberwachung. Erhalten wir Kenntnis darüber, dass die Erfolgsaussichten zur Realisierung einer Forderung im frühen Stadium der Bearbeitung gering sind (Negativmerkmal liegt vor), übergeben wir diese Forderung direkt und ohne Titulierung in die Langzeitüberwachung. So vermeiden wir unnötige Kosten. Wir behalten die gesetzlichen Verjährungsfristen stets im Auge und prüfen vor deren Ablauf erneut die Solvenz des Schuldners. Hat sich die Situation des Schuldners verbessert, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Zwangsvollstreckung für Garmisch Partenkirchen
Wenn der Schuldner ungeachtet des vorliegenden Vollstreckungsbescheides keine Zahlung leistet, nimmt das erfahrene Zwangsvollstreckungs-Team von ADU Inkasso für Garmisch Partenkirchen die Bearbeitung auf. Neben der Anbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen auf den Schuldnerkonten, bei den Rentenanstalten und/oder Arbeitgebern gehören die Beauftragungen von Gerichtsvollziehern zu unserem Tagesgeschäft. Der Gerichtsvollzieherauftrag ist heute oftmals mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gekoppelt und nachdem der Konsument dadurch seine wirtschaftliche Situation offenbart hat, können mögliche Pfändungen von Vermögenswerten angebracht oder alle Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung ausgeschöpft werden.