Inkasso Henningsdorf

Seit über 16 Jahren – Ihr seriöser Partner für den außergerichtlichen und gerichtlichen Einzug von Forderungen für Henningsdorf

Wenn Kunden Leistungen wie selbstverständlich empfangen, es aber nicht für selbstverständlich halten diese Leistungen auch umgehend zu bezahlen, dann hilft ADU Inkasso für Henningsdorf. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kann jeder Gläubiger ohne weitere Ankündigung ein Inkassoverfahren in Auftrag geben. Entgegen der landläufigen Meinung ist keine Mahnung gegenüber dem Kunden notwendig, der sich im Zahlungsverzug befindet. Die einzige Voraussetzung, die gegeben sein muss, ist die Überschreitung des Zahlungsziels. Nichtsdestotrotz sollte, jeder Gläubiger vor Beauftragung eines Inkassoverfahrens seinem Kunden noch eine “nette, verbindliche und eindeutige” Zahlungserinnerung schicken.

Bonitätsprüfung für Henningsdorf

Manchmal reicht schon eine Bonitätsauskunft über Ihren Kunden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. ADU Inkasso unterstützt Sie für Henningsdorf daher bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit potentieller Kunden.

Vorgerichtliches Inkasso für Henningsdorf

ADU Inkasso dient für Henningsdorf vorrangig der Vermittlung zwischen den Schuldnern und Gläubigern,  um eine kurzfristige Forderungsrealisierung und gleichzeitig Steigerung der Liquidität unserer Kunden zu erzielen. Die Kosten des Einzugs werden möglichst gering gehalten, um nicht gutes Geld dem schlechten Geld hinterher zu werfen. Hier liegen neben dem Telefoninkasso die Schwerpunkte auf der Prüfung der jeweiligen Zahlungsbereitschaft / -fähigkeit der Schuldner sowie einer Bonitäts- und Sicherheitenanalyse. Verbunden damit sind Wirtschaftsauskünfte, Einkommens- / Anschriftenermittlungen. Gute Wirtschaftsauskünfte über bestehende oder potentielle Kunden in Echtzeit erhalten.  Hier profitieren Sie von einer langjährigen und zuverlässigen Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Getroffene Ratenzahlungsvereinbarungen werden streng überwacht.

Telefoninkasso für Henningsdorf

Erfolgreiches Inkasso erfordert neben jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Schuldnern auch immer die nötige Portion Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, Wege aus der Misere aufzuzeigen. Daher setzt ADU Inkasso für Henningsdorf auf freundliches aber bestimmtes und konsequentes Telefoninkasso. Die vorgerichtliche Einigung mit den Schuldnern ist ein elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit. Ihr Schuldner wird von uns schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung Ihrer Forderung angemahnt. Weiterhin suchen das persönliche Gespräch mit dem Schuldner, um eine Regelung zu finden, handeln Ratenzahlungen aus und prüfen die Zahlungseingänge.  Um die finanzielle Situation des Schuldners beurteilen zu können, führen wir Bonitätsprüfungen durch. Bei unbekannt verzogenen Schuldnern ermitteln wir über renomierte Auskunfteien die neuen Anschriften.

Gerichtliches Inkasso für Henningsdorf

Sollten alle außergerichtlichen Anstrengungen zur Beitreibung der Forderung erfolglos verlaufen sein, ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 688 – 703 geregelt und soll dem Gläubiger helfen, möglichst schnell und unkompliziert seine Forderungen zu realisieren. Die Beantragung eines Mahnbescheides, sowie wenn nötig eines Vollstreckungsbescheides, wird auf Wunsch und nach Absprache mit dem Mandanten von ADU Inkasso für Henningsdorf durchgeführt. Die Zwangsvollstreckung und Verwaltung titulierter Forderungen werden durch unsere Zwangsvollstreckungsabteilung überwacht.

Nachgerichtliche Beitreibung für Henningsdorf

In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Langzeitüberwachung für Henningsdorf

Mit unserem Titel-Überwachungsservice für Henningsdorf haben Sie die Möglichkeit, Forderungen gegen im Inland lebende Schuldner zu realisieren, die Sie längst als uneinbringlich abgeschrieben haben. Falls eine Vollstreckung Ihrer titulierten Forderungen zunächst ergebnislos verlaufen ist – weil z.B. zu diesem Zeitpunkt keine Vermögenswerte vorhanden gewesen sind – prüfen wir dennoch kontinuierlich in regelmäßigen Abständen die Liquidität Ihres Schuldners. Dies bis zu 30 Jahre lang. Dabei lassen wir unser Ziel nicht aus den Augen: Wir möchten, dass Sie Ihr Geld bekommen. Zu unserem Titel-Überwachungsservice gehört, das Recherchieren in verschiedenen Datenbanken, im Handelsregister sowie bei anderen öffentlich zugänglichen Quellen. Sobald wir feststellen, dass Ihr ursprünglich zahlungsunfähiger Schuldner wieder liquide ist, setzen wir unser Telefoninkasso ein. Unsere Mitarbeiter sprechen Ihren Schuldner freundlich, aber bestimmt an, um eine individuelle  und für Sie als Gläubiger befriedigende Lösung herbeizuführen. Dies kann eine Vollzahlung, eine Ratenzahlung oder z.B. ein Vergleich sein. Unser Titel-Überwachungsservice stellt über Jahre hinweg sicher, dass jede Möglichkeit genutzt wird, Ihre Forderung zu realisieren. Und dies zu einem günstigen Kosten- und Nutzenverhältnis, wodurch auch das Verfolgen bereits ausgebuchter Forderungen wieder rentabel wird.

Zwangsvollstreckung für Henningsdorf

Die Zwangsvollstreckung für Henningsdorf gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

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