Inkasso Kaufbeuren

Professionelles Forderungsmanagement von ADU Inkasso für Kaufbeuren

Die Leistungen von ADU Inkasso für Kaufbeuren beginnen bereits lange vor dem Inkasso. Zahlungsrelevante Auskünfte über Ihre Kunden, professionelles Risikomanagement sowie Rechnungs- und Mahnmanagement helfen Zahlungsausfälle im Vorfeld zu verhindern.

Kaufbeuren (mittelalterlich: Buron / im schwäbischen Dialekt: Beira) ist eine kreisfreie Stadt am nordöstlichen Rand des bayerischen Allgäus. Sie ist mit rund 43.893 Einwohnern die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Kaufbeuren ist vollständig vom Landkreis Ostallgäu umgeben und liegt etwa in der Mitte zwischen München und Lindau. Im Jahre 2013 wurde die Stadt zum Oberzentrum aufgestuft. Kaufbeuren nennt sich aufgrund seiner Randlage zum Allgäu auch Tor ins Allgäu. Kaufbeuren ist Verwaltungssitz der Planungsregion Allgäu. Der Großraum Kaufbeuren hat rund 140.000 Einwohner.

Bonitätsauskünfte für Kaufbeuren

ADU Inkasso liefert Ihnen für Kaufbeuren Informationen von allen führenden Wirtschaftsauskunfteien. Auf Ihre Anforderungen abgestimmt beraten wir Sie unabhängig und erarbeiten flexible und passgenaue Lösungen.

Vorgerichtliches Inkasso für Kaufbeuren

Vorgerichtlich ziehen wir Ihre fälligen, kaufmännisch angemahnten und noch nicht gerichtlich geltend gemachten Forderungen ein. Zur Forderung in diesem Sinne gehören auch die von Ihnen zu beanspruchenden Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten.

Telefoninkasso für Kaufbeuren

Dieses Instrument ist sehr effektiv und erfolgsversprechend. Hier wird versucht mit dem Schuldner eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. ADU Inkasso für Kaufbeuren betrachtet sich dabei immer als neutraler, objektiver Vermittler und schaffen so die besten Voraussetzungen, dass Ihr Kunde auch nach der Begleichung Ihrer Forderung für Sie erhalten bleibt.

Gerichtliches Inkasso für Kaufbeuren

Wo es notwendig wird, unternimmt ADU Inkasso auch die entsprechenden rechtlichen Schritte für Kaufbeuren. Wir verfügen über alle Kompetenzen, auch gerichtliche Verfahren professionell abzuwickeln um Ihre Forderung dauerhaft zu sichern. Profitieren Sie in Ihrer täglichen Arbeit von unserem Know-How und gewinnen Sie fundierte Sicherheit in Ihren Entscheidungen.

Nachgerichtliches Inkasso für Kaufbeuren:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Überwachungsverfahren für Kaufbeuren

Bereits ausgeklagte/titulierte Forderungen oder nach der Zwangsvollstreckung nicht vollständig realisierte titulierte Forderungen werden entsprechend abgerechnet. Danach übernimmt ADU Inkasso die Forderungsakten in das Überwachungsverfahren für Kaufbeuren.

Zwangsvollstreckung für Kaufbeuren

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

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