Inkasso Kühlungsborn

Unser Prinzip: Inkassorechnungen, übersichtlich wie möglich für Kühlungsborn gestalten.

Profitieren Sie von der großen Erfahrung und dem umfassenden Know-how von ADU Inkasso für Kühlungsborn und nutzen Sie unsere professionellen und individuellen Leistungen.

Kühlungsborn (bis zum 1. April 1938 Brunshaupten-Arendsee) ist eine amtsfreie Stadt im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Sie trägt den Titel Ostseebad.

Bonitätsprüfung für Kühlungsborn

Mit den Schnittstellen von ADU Inkasso für Bonitätsauskünfte vermitteln wir Ihnen den Zugang zu führenden Wirtschaftsauskunfteien für Kühlungsborn. Die Bonität und die Zuverlässigkeit von Kunden sind entscheidend für ein funktionierende Geschäftsbeziehungen. Das gilt sowohl für bestehende als auch für potentielle neue Kunden. Informationen über die Zahlungsfähigkeit sind Voraussetzung für ein professionelles Debitorenmanagement. Professionelles Debitorenmanagement sichert Ihre Liquidität und damit die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Vorgerichtliches Inkasso für Kühlungsborn

Unsere Dienstleistungen sind über zahlreiche Schnittstellen fest mit Auskunfteien, Postdienstleistern, einer interaktiven Callcenter-Plattform sowie einem Datawarehouse basierten Management Informationssystem verbunden. Mit dieser medienbruchfreien Systemlösung ist ADU Inkasso für Kühlungsborn in der Lage, alle Kundenanforderungen kurzfristig in automatischen Prozessen umzusetzen und auch umfangreiche kundenspezifische Reporting Anforderungen zu erfüllen. Zahlungen werden bei uns, wie alle elektronischen Im und Exportdateien, täglich verarbeitet. Entsprechend den Vorgaben der Auftraggeber treffen unsere Mitarbeiter Ratenzahlungs- und Vergleichsvereinbarungen mit den Schuldnern und beantworten sämtliche Anfragen und Reklamationen. Dabei setzt ADU Inkasso für Kühlungsborn nur geschulte und erfahrene Inkassospezialisten ein, die durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen juristischen Stand sind auch im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Auftraggeberbranche.

Telefoninkasso für Kühlungsborn

Das persönliche Gespräch ist von großer Bedeutung beim Forderungseinzug und dies ist am einfachsten und schnellsten über das Telefon zu erreichen. Die direkte telefonische Ansprache ist eine effektive Inkassomaßnahme im außergerichtlichen und im gerichtlichen Forderungseinzug. Durch das geschulte Fachpersonal von ADU Inkasso für Kühlungsborn wird der persönliche Kontakt zum Schuldner hergestellt und die Erfolgsquote deutlich erhöht.

Gerichtliches Inkasso für Kühlungsborn

ADU Inkasso hilft Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und Spezialisierung bei gerichtlichen Mahnverfahren für Kühlungsborn In unserem Onlineportal erhalten Sie jeder Zeit Einblick in den aktuellen Beitreibungsstand Ihrer Forderung. Hier können Sie auch die Informationen ob der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid beantragt wurde oder Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungsmaßnahmen, sowie Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft anstehen entnehmen.

Nachgerichtliches Inkasso für Kühlungsborn

Besteht für eine Zwangsvollstreckung keine Aussicht auf Erfolg, weil der Kunde keine pfändbaren Werte besitzt, dann führen wir den außergerichtlichen Dialog mit Ihrem Kunde kontinuierlich weiter. Unser Ziel: mit dem Kunden eine Einigung beispielsweise über Ratenzahlung zu finden, damit Sie Ihr Geld erhalten.

Titelüberwachung für Kühlungsborn

Verläuft die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner negativ, übernimmt ADU Inkasso die Forderungen für Kühlungsborn in die Langzeitüberwachung. Da titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren, bedeutet das: Die Vermögensverhältnisse überwachen und sobald sich eine Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen oder das Einkommen Ihres Schuldners ergibt, die Forderung realisieren.

Zwangsvollstreckung für Kühlungsborn

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

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