Inkasso Langenfeld

Außergerichtliches Inkasso für Langenfeld

ADU Inkasso findet für Langenfeld die außergerichtlichen Lösungen für Ihren Schuldner, unser Ziel ist es, dass Ihre Kunden Ihrem Unternehmen gegenüber auch weiterhin positiv eingestellt bleiben. Wir stehen mit Ihren Schuldnern in engem Kontakt und bleiben am Ball, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Unser Experten Team hat stets im Blick, wann es Zeit für den nächsten Schritt wird. An die Stufen des schriftlichen Mahn- bzw. Inkassoprozesses schließen sich ohne Verzug das Telefoninkasso und die persönlichen Nachfragen beim Schuldner an. Gemeinsam mit dem Schuldner finden wir passende Lösungen, etwa in Form von Ratenzahlungen, deren Einhaltung wir ebenfalls konsequent überwachen.

Bonitätsprüfung für Langenfeld

– Unser Ziel für Langenfeld

ADU Inkasso optimiert Ihr Risikomanagement schon vor dem ersten Kontakt und schützt Sie bereits im Vorfeld einer Auftragsannahme vor Forderungsausfällen. Warum das Ganze? Weil jährlich mehr als hunderttausend Privatinsolvenzen und durchschnittlich fünfundzwanzigtausend Firmenpleiten eine deutliche Sprache sprechen und das auch in Langenfeld.

Vorgerichtliches Inkasso für Langenfeld

Viele Schuldner suchen mit ihrer Nichtreaktion zunächst Zeit und somit einen unberechtigten Kredit auf Kosten ihres Gläubigers zu gewinnen. In der ersten Phase des Forderungsmanagements für Langenfeld von ADU Inkasso, schreiben wir Ihren Schuldner von uns aus nochmals außergerichtlich an. Mit dieser vorgerichtlichen Mahnung fordern wir zur Begleichung Ihrer gesamten offenen Rechnungsbeträge. Der Schuldner hat jetzt also die letzte Möglichkeit, die Angelegenheit ohne einen kostenintensiveren Streit zu bereinigen. Individuelle Mahnschreiben mit dem Briefkopf eines Inkassounternehmens wirken auch psychologisch. Dieses Mahnschreiben macht Ihrem Schuldner mit aller Entschiedenheit auch als Warnsignal deutlich, dass Sie bereit sind, weitere Konsequenzen folgen zu lassen. In enger Absprache mit Ihnen kann an dieser Stelle auch eine Ratenzahlungsvereinbarung Sinn machen, sofern Ihr Schuldner aktuell zahlungsunfähig ist. In erfolgter Abstimmung mit Ihnen verhandeln wir für Sie Ratenhöhe und Dauer der Abzahlung. Sollten Inkasso Mahnschreiben nicht zum Ziel führen, wird nach vorheriger Erfolgseinschätzung direkt das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege geleitet.

Telefoninkasso für Langenfeld

Liegen Ihre titulierten Forderungen vergessen im Keller und verstauben? Das muss nicht sein! In vielen Fällen kann die Langzeitüberwachung von Forderungen sinnvoll sein. Diese bietet sich für titulierte Forderungen, die bereits ohne Erfolg vollstreckt sind, an. ADU Inkasso erzielt für Langenfeld auch für alte Forderungen noch interessante Resultate! In der Langzeitüberwachung können wir mit unterschiedlichen Maßnahmen Unterstützung leisten. Neben der Überwachung von titulierten Forderungen und der Verjährungskontrolle ermitteln wir für Sie ggf. Arbeitgeber bzw. Anschriften oder führen eine Bonitätsprüfung durch. Bei Insolvenzverfahren gehört außerdem die Überwachung und Prüfung von Restschuldbefreiung und Versagungsgründen zu unseren Leistungen. Durch gezielte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Rahmen der Forderungspfändung lassen sich erstaunliche Resultate erzielen.

Gerichtliches Inkasso für Langenfeld

Ist eine Forderung nicht außergerichtlich beizubringen, ist es sinnvoll, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Hierbei gibt es mehrere Stufen, die das Ziel verfolgen, den offenen Geldbetrag zu realisieren oder durch einen Titel Ansprüche zu sichern. Gerichtliche Mahnverfahren sind komplex. Bereits ein Fehler in der Adresse oder eine verstrichene Frist kann zum vollständigen Verlust Ihrer Forderung führen. Zögern Sie daher nicht, mit den professionellen Mitarbeitern von ADU Inkasso zu sprechen. Schritt für Schritt entscheiden Sie auf der Basis unserer Vorschläge, wie es dabei weiter gehen soll. Fair und gemeinsam wägen wir Erfolgschance und Nutzen zu dem entstehenden Aufwand für Langenfeld ab. Ein gerichtliches Mahnverfahren mit ADU Inkasso hat hohe Erfolgschancen und entlastet Ihr operatives Geschäft.

Nachgerichtliches Inkasso für Langenfeld

Besteht für eine Zwangsvollstreckung keine Aussicht auf Erfolg, weil der Kunde keine pfändbaren Werte besitzt, dann führen wir den außergerichtlichen Dialog mit Ihrem Kunde kontinuierlich weiter. Unser Ziel: mit dem Kunden eine Einigung beispielsweise über Ratenzahlung zu finden, damit Sie Ihr Geld erhalten.

Titelüberwachung für Langenfeld

Davor sind Sie nicht gefeit: Ihr Schuldner ist laut Vermögensverzeichnis pfandlos, das Urteil kann nicht vollstreckt werden und Sie kommen nicht an Ihr Geld. Hier hilft das ADU Inkasso Überwachungsverfahren mit einer permanenten Titelüberwachung. Auch „alte“ Urteile überwacht ADU Inkasso im Überwachungsverfahren für Langenfeld . Die Titelüberwachung rechnet sich für Sie in jedem Fall. Zeit ist Geld – Dies gilt auch im Inkasso. Je früher wir eine Forderung übernehmen, desto größer sind die Realisierungschancen im Inkasso. Mahnen Sie daher nicht zu lange und nutzen Sie das Potenzial des professionellen Forderungsmanagements vom Inkasso-Spezialisten ADU Inkasso, um Ihre Außenstände frühzeitig zu realisieren.

Zwangsvollstreckung für Langenfeld

Seit vielen Jahren hat sich ADU Inkasso für Langenfeld auf die Einziehung so genannter schwer einbringlicher Forderungen spezialisiert und bewältigt nicht das Massengeschäft wie andere Inkassounternehmen. Jeder Schuldnerfall wird individuell durch unsere erfahrenen Mitarbeiter bearbeitet. Schon bei Aktenanlage werden die Weichen für eine erfolgreiche Sachbearbeitung gestellt und sämtliche rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft – selbstverständlich stets unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Mit dieser individuellen und kreativen Bearbeitungsweise behauptet sich ADU Inkasso für Langenfeld erfolgreich gegen eine starke Konkurrenz am Markt.

Pfändungen
Dazu zählen neben den Pfändungen von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Rentenbezügen, Sozialersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) insbesondere Forderungspfändungen, z. B. die Pfändungen von:

– Konten
– Sparverträgen (vermögenswirksame Leistungen, Bausparverträge)
– Lebensversicherungen
– Steuerrückerstattungsansprüchen
– Rückgewähransprüchen gegen Grundschuldgläubiger
– sonstigen weiteren Vermögensrechten

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