Ihr Inkasso Experte für Putbus
ADU Inkasso ist ein qualifiziertes, ehrgeiziges und dynamisches Inkassounternehmen für Putbus, das genauso gut zuhören wie argumentieren kann. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche und Durchsetzungskraft. Konfrontation ist für uns nicht Selbstzweck, sondern eines der Mittel, mit dem wir Ihre Interessen verfolgen. Gleichzeitig suchen wir konstruktive und kreative Handlungsalternativen, wenn diese aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzugswürdig sind.
Ob Inkasso in Deutschland oder speziell für Putbus , ADU Inkasso bietet ein Komplettsystem zur Vermeidung von Forderungsausfällen. Unser Ziel im Rahmen des Risiko- und Forderungsmanagements ist stets eine schnellstmögliche Forderungsrealisierung. Schlägt dies außergerichtlich fehl, leiten wir unverzüglich gerichtliche Maßnahmen ein. Dabei beachten wir zweierlei: Die finanzielle Lage des Schuldners und eine Minimierung des Kostenrisikos.
Putbus ist eine Landstadt des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Putbus ist die jüngste Stadt der Insel Rügen und mit dem Ortsteil Lauterbach das älteste Seebad auf der Insel und in Pommern. Seit 1997 ist die Stadt staatlich anerkannter Erholungsort und bildet für ihre Umgebung ein Grundzentrum.
Die Stadt Putbus wurde 1810 von Wilhelm Malte I. Fürst zu Putbus gegründet, der seinen Heimatort als Planstadt im klassizistischen Stil so ausbauen ließ, dass das Stadtensemble zu Schloss und Park passte. Die heutige Stadtanlage gehört zu den bedeutendsten Vertretern dieser Architekturepoche. Mit Gründung des ersten pommerschen Seebades 1816 bei Lauterbach und der Errichtung des Badehauses Goor hielt die Bäderarchitektur auf der Insel Rügen Einzug.
Von den weiß gestrichenen Häusern der Rügener Fürstenresidenz leitet sich der Name Weiße Stadt her. Putbus wird aber auch Rosenstadt genannt, aufgrund der zahlreichen meist roten Rosenstöcke vor den historischen Gebäuden. Der Name Putbus leitet sich vom slawischen epod boz her und bedeutet hinter dem Holunderbusch.
Bonitätsprüfung für Putbus
Nach Auftragserteilung überprüft ADU Inkasso die Bonität des Schuldners für Putbus und können uns so vorab einen objektiven Überblick über die derzeit wirtschaftliche Situation des Schuldners verschaffen.
Vorgerichtliches Inkasso für Putbus
Auf dem Wege der vorgerichtlichen Mahnung führt ADU Inkasso die meisten Forderungsverfahren für Putbus zum Erfolg. Aufwendige und teure Mahnverfahren vor Gericht werden so auf ein Minimum reduziert. Im ersten Schritt mahnen wir den Schuldner an und setzen eine Zahlungsfrist fest. Hält der Schuldner diese Frist ein, wird Ihre Forderung sofort ausgezahlt. Sollte der Schuldner Einsprüche erheben, oder alternative Tilgungsvarianten anbieten, erarbeiten wir in enger Abstimmung mit Ihnen weitere Maßnahmen. Kooperiert der Schuldner nicht, mahnen wir erneut und setzen eine Frist von wenigen Tagen. Zugleich führen wir über Wirtschaftsauskunfteien eine Bonitätsprüfung Ihres Schuldners durch. Durch persönliche Telefonate mit dem jeweiligen Schuldner verbessern wir zusätzlich die Aussicht auf eine baldige Zahlung. Führt auch dieses Vorgehen nicht zum gewünschten Erfolg, stimmen wir unter Berücksichtigung der fakten aus der Bonität Ihres Schuldners weitere Maßnahmen mit Ihnen ab. Sollte es trotz aller Bemühungen, Ihre Forderungen vorgerichtlich beizutreiben, zu einer Fortsetzung des Verfahrens vor Gericht kommen, unterstützen wir Sie natürlich auch dort umfassend und kompetent.
Telefoninkasso für Putbus
Das persönliche Gespräch ist von großer Bedeutung beim Forderungseinzug und dies ist am einfachsten und schnellsten über das Telefon zu erreichen. Die direkte telefonische Ansprache ist eine effektive Inkassomaßnahme im außergerichtlichen und im gerichtlichen Forderungseinzug. Durch das geschulte Fachpersonal von ADU Inkasso für Putbus wird der persönliche Kontakt zum Schuldner hergestellt und die Erfolgsquote deutlich erhöht.
Gerichtliches Inkasso für Putbus
Neben dem außergerichtlichen Forderungsmanagement bietet ADU Inkasso für Putbus Ihnen auch alle Möglichkeiten des klassischen gerichtlichen Forderungsmanagements an. Hier bieten wir Ihnen ein strukturiertes Mahnverfahren mit durchgreifenden Maßnahmen an. Innerhalb eines solchen Maßnahmenpaketes können wir für Sie die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Anmeldung und Überwachung eines Insolvenzverfahrens inklusive der Überprüfung von Restschuldbefreiung und Versagungsgründen übernehmen. Begleitend können wir außerdem eine Bonitätsprüfung durchführen oder fehlende Daten wie Arbeitgeber oder Anschriften unter Einsatz unseres großen Dienstleisternetzwerkes ermitteln. Sofern ein Klageverfahren notwendig wird, können wir auf unsere im Haus ansässigen Korrespondenzanwälte zurückgreifen.
Nachgerichtliche Beitreibung für Putbus
In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Titelüberwachung für Putbus
ADU Inkasso unterstützt Sie für Putbus langfristig, zielorientiert und systematisch. Wir recherchieren zuverlässig und beharrlich, mindestens 30 Jahre und bei Bedarf auch länger. Die Chancen Ihre Forderungen zu realisieren steigen, wenn Sie uns frühzeitig mit einer Titelüberwachung beauftragen.
Zwangsvollstreckung für Putbus
Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.