Offene Forderungen? Schluss damit! ADU Inkasso – Ihr Inkassounternehmen für Sulingen
ADU Inkasso bietet professionelle Inkassodienstleistungen im Full-Service und hilft damit unseren Mandanten ihre Außenstände schnell und kostengünstig zu realisieren, Forderungsausfälle zu vermindern und Liquidität zu erhöhen. Unsere Arbeitsweise ist seriös und effektiv für Sulingen .
Sulingen ist eine Kleinstadt im Zentrum des Landkreises Diepholz, 50 km südlich von Bremen.
Bonitätsprüfung für Sulingen
Auf der Suche nach solventen Neukunden: ADU Inkasso hilft mit Lösungen für Sulingen. Bei Durchführung der in echtzeitbasierten Bonitätsprüfung greifen wir auf die Datenbanken der Auskunfteien zurück. Ihr potenzieller Käufer wird identifiziert und auf Betrugsindikatoren geprüft. Das Risiko eines Zahlungsausfall wird für Sie somit reduziert und dem Kunden stehen die beliebten Zahlarten, wie Kauf auf Rechnung oder Lastschrift bereits ab der ersten Bestellung zur Verfügung.
Außergerichtliches Inkasso für Sulingen
Viele Schuldner zahlen sofort nach Erhalt des ersten Mahnschreibens von ADU Inkasso. Das Ziel im außergerichtlichen Inkasso für Sulingen ist die schnelle erfolgreiche Beitreibung Ihrer offenen Forderungen, ohne Ihre Kundenbeziehungen zu belasten. Um das Kostenrisiko für Sie so gering wie möglich zu halten, holen wir vor Übernahme des Auftrages über Auskunfteien Informationen ein. So sortieren wir frühzeitig aussichtslose Fälle aus und ersparen Ihnen unnötige Kosten. Sollten Sie dennoch an einer weiteren Beitreibung der Forderung gegen den Schuldner festhalten wollen, führen wir den Auftrag selbstverständlich weiter.
Telefoninkasso für Sulingen
Die qualifizierten Mitarbeiter von ADU Inkasso bieten für Sulingen allen Beteiligten jederzeit die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten. Hier können die persönlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besprochen und anschließend nach einer realistischen Lösung zur Rückführung der offenen Forderungen gesucht werden. Diese kann, je nach individueller Situation des Schuldners, aus einer Ratenzahlung, einem Vergleich oder aus Zahlungsaufschüben bestehen. Unsere professionellen Mitarbeiter sind ausgebildete Inkasso Spezialisten, die einen Vorgang fallabschließend bearbeiten können. Persönliche Betreuung, Einfühlungsvermögen, fachlich fundierte Argumentation und ein langjährig aufgebauter Erfahrungsschatz: Die Qualität der Mitarbeiter von ADU Inkasso ermöglicht, bei gleichzeitig durchgehend hoher Erreichbarkeitsquote, eine vollumfängliche Betreuung aller Verfahrensbeteiligten.
Gerichtliches Inkasso für Sulingen
Bevor ADU Inkasso das gerichtliche Inkasso für Sulingen einleitet, prüfen wir ob sich ein solches Vorgehen für unseren Gläubiger überhaupt lohnt, es wird geprüft: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist.
Beim gerichtlichen Inkasso dreht sich alles darum, Ihre berechtigten Forderungen vor Gericht durchzusetzen.
Nachgerichtliches Inkasso für Sulingen:
Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.
Titelüberwachung für Sulingen
Mit dem ausgeklügelten Informationsmanagement von ADU Inkasso für Sulingen, ist es möglich, den Beitreibungsprozess flexibel und individuell auf den jeweiligen Schuldner auszurichten. Über die Ansprache im richtigen Moment und über den richtigen Kanal realisieren wir nicht genutzte Potenziale aus bisher uneinbringlichen Titeln. Spezialisiert auf das Langzeitinkasso bearbeiten wir jeden Fall individuell.
Zwangsvollstreckung für Sulingen
Die Zwangsvollstreckung für Sulingen gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte. Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.