Professionelles Inkasso mit Fingerspitzengefühl von ADU Inkasso für Wiesloch
ADU Inkasso erfüllt nicht nur alle Standards für Wiesloch in Bezug auf das Outsourcen offener Forderungen, wir verfügen auch über mehr als 16 Jahre Erfahrung im Inkasso. Auch hier gilt: wir bieten größtmögliche Flexibilität. Von der Bearbeitung einzelner Prozessschritte bis zur Übernahme großer Portfolios zahlungsgestörter Forderungen sind wir Ihr transparenter Partner.
Wiesloch ( Anhören?/i) ist eine Stadt mit rund 26.000 Einwohnern im nördlichen Baden-Württemberg, etwa 13 km südlich von Heidelberg. Sie ist nach Weinheim, Sinsheim und Leimen die viertgrößte Stadt des Rhein-Neckar-Kreises und bildet mit der Nachbarstadt Walldorf ein Mittelzentrum in der Region Rhein-Neckar.
Nach der Eingemeindung von Baiertal und Schatthausen wurde Wiesloch 1973 zur Großen Kreisstadt.
Bonitätsprüfung für Wiesloch
Alles ist im Wandel! Auch bei Ihren Kunden und Geschäftspartnern. Deshalb prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden und Geschäftspartner, bevor Sie ein Geschäft tätigen.
Vorgerichtliches Inkasso für Wiesloch
Das Inkassoverfahren gliedert sich grob in 3 Verfahrensabschnitte, die durch ein Inkassounternehmen bedient werden. Bei ADU Inkasso liegt der Hauptteil der Leistung für Wiesloch im vorgerichtlichen Inkasso. Erfahrungsgemäß können wir die Schuldner davon überzeugen, die säumige Forderung zu begleichen, ohne in das gerichtliche Mahnverfahren einsteigen zu müssen. Nach Beauftragung stellen wir in erster Linie einen schriftlichen Kontakt zum Schuldner her und gehen zeitgleich in das telefonische Inkasso. Speziell die mündliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner erhöht die Zahlungsbereitschaft enorm. Erst wenn außergerichtliche Anschreiben und Kontaktversuche über Telefon, E-Mail nicht fruchten, wird das vorgerichtliche Inkasso eingestellt und das gerichtliche Inkasso eingeleitet.
Telefoninkasso für Wiesloch
ADU Inkasso versucht neben Anschreiben, in denen dem Schuldner die Forderung nach Höhe, Datum, Rechnungsnummer etc. aufgeschlüsselt wird, über Telefonanrufe in einen persönlichen Kontakt zu kommen. Bei Versprechungen seitens des Schuldners lassen wir uns nicht vertrösten, sondern machen feste Termine für Leistungen seitens des Schuldners aus und überwachen diese. Wir bleiben für Wiesloch, ständig am Ball!! Nach vergeblichen eigenen Mahnversuchen können Sie immer weiter selbst mahnen und hoffen, dass der Schuldner sich vielleicht irgendwann bequemt, zu zahlen.
Oder beschreiten einen anderen Weg, mit der Einschaltung von ADU Inkasso.
Gerichtliches Inkasso für Wiesloch
Das gerichtliche Inkassoverfahren versteht ADU Inkasso für Wiesloch als das gerichtliche Mahnverfahren, das wir nach Einzelfallprüfung ohne rechtsanwaltliche Unterstützung und daher überaus kostengünstig, in die Wege leiten. Kommt es in der Folge zum streitigen Verfahren, verfügen wir über Vertragsanwälte, die sich der Fortsetzung des Verfahrens annehmen und den Anspruch im streitigen Verfahren weiter verfolgen.
Nachgerichtliches Inkasso für Wiesloch
Mit Erwirkung der Zwangsvollstreckung übernimmt ADU Inkasso den Vollstreckungsbescheid für Sie. Hierbei wird zunächst erneut auf das Gespräch mit dem Schuldner gesetzt und somit versucht, eine Lösung zur Zahlung der Forderung zu finden. Sollte es hierbei jedoch zu keiner Lösung kommen, werden die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Wiesloch eingeleitet. Bei der Langzeitüberwachung der Forderungstitel unserer Mandanten werden kontinuierlich die Vermögensverhältnisse der Schuldner geprüft und bei Veränderung die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Langzeitüberwachung für Wiesloch
Die Langzeitüberwachung für Wiesloch erfolgt regelmäßig und lückenlos. Die wichtigste Information in der Titelüberwachung ist, ob Ihr Schuldner liquide ist und wir dadurch Chancen für eine erfolgreiche Realisierung sehen. Diese Information lässt sich nur kontinuierliche Bonitätsabfragen erlangen. Deshalb investieren wir in der Titelüberwachung gern in verlässliche Auskünfte.
Davon sind aber nicht nur Finanzdaten betroffen, sondern auch Fragen nach der Adresse, den Lebensverhältnissen oder dem Umfeld Ihres Schuldners. In der langfristigen Überwachung von Titeln geht es darum, ein möglichst genaues Bild des Gegenübers zu bekommen, um dann im richtigen Moment Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Realisierungschancen können sich über die Jahre verändern und zwar in beide Richtungen. Die 30-jährige Gültigkeitsdauer eines Titels ist eine lange Zeit, in der viel passieren kann. Die Situation Ihres Schuldners kann sich verschlechtern oder erheblich verbessern, sodass selbst bei verloren geglaubten Forderungsansprüchen Zugriff und damit Realisierung möglich sind. Niemand kann die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse eines Schuldners vorhersehen, deshalb ist es so entscheidend, am Ball zu bleiben und auch im langfristigen Forderungsmanagement keine Chancen verlorenzugeben.
Die häufigsten Gründe für eine Verbesserung der Finanzlage vieler Schuldner:
– Qualifikation & Arbeitsaufnahme
– Heirat
– Erbschaft
– Geldgewinn
Zwangsvollstreckung für Wiesloch
Die Zwangsvollstreckung für Wiesloch gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte. Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.