Geben Sie Ihre Außenstände in Spezialistenhände – Inkasso für Bremen Oberneuland vom Experten!
Mit professionellem Forderungsmanagement, unterstützt durch neueste Inkassosoftware, trägt auch ADU Inkasso für Bremen Oberneuland dazu bei, die Wirtschaftlichkeit unserer Kunden nachhaltig zu sichern. Durch konsequentes Vorgehen gelingt es uns, Ihre Zahlungsansprüche schnell, zielgerichtet, kundenorientiert durchzusetzen.
Bonitätsprüfung für Bremen Oberneuland
Um Zahlungsausfällen zuvor zu kommen, bietet sich eine Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung an. Denn online als auch offline besteht bei jedem Geschäft ein Forderungsausfallrisiko. Mit der Bonitätsprüfung von ADU Inkasso für Bremen Oberneuland werden Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit und weitere Plausibilitäten einer Privatperson oder Unternehmen geprüft so dass das Ausfallrisiko minimal bleibt.
Vorgerichtliches Inkasso für Bremen Oberneuland
Alle notwendigen Vorgehensweisen werden stets der aktuellen Gesetzeslage und individuell dem jeweiligen Schuldnerprofil angepasst. So werden z.B. auch angemessene Ratenzahlungen vereinbart und überwacht.
Telefoninkasso für Bremen Oberneuland
Gerade im B2C – Inkasso ist ein starkes Telefoninkasso sehr wichtig. ADU schreibt Ihre Schuldner also nicht nur an, sondern versuchen Sie auch mit Nachdruck telefonisch von den Vorteilen einer schnellen Zahlung der offenen Forderungen zu überzeugen. Wir haben uns seit mehreren Jahren auf Telefoninkasso für Bremen Oberneuland spezialisiert und unsere Prozesse und Leitfäden immer weiter optimiert. Hierbei ist es auch sehr wichtig auf den Schuldner und seine individuelle Situation einzugehen. Wir ermöglichen dem Schuldner zum Beispiel Ratenzahlungen und wickeln alle Vorgänge für Sie ab. Bis zur Realisierung Ihrer Forderungen. So haben Sie deutlich weniger Arbeit und profitieren von der Erfahrung unserer Inkasso Experten. Am Telefon erzielen wir die besten Quoten. Mit Fingerspitzengefühl und konsequentem Handeln, sowie mehrerer Erinnerungen versuchen wir eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und halten Sie immer auf dem neusten Stand.
Gerichtliches Inkasso für Bremen Oberneuland
Das gerichtliche Inkassoverfahren versteht ADU Inkasso für Bremen Oberneuland als das gerichtliche Mahnverfahren, das wir nach Einzelfallprüfung ohne rechtsanwaltliche Unterstützung und daher überaus kostengünstig, in die Wege leiten. Kommt es in der Folge zum streitigen Verfahren, verfügen wir über Vertragsanwälte, die sich der Fortsetzung des Verfahrens annehmen und den Anspruch im streitigen Verfahren weiter verfolgen.
Nachgerichtliches Inkasso für Bremen Oberneuland:
Mit einem Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung veranlasst ADU Inkasso für Bremen Oberneuland die richtigen Vollstreckungsmaßnahmen. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.
Langzeitüberwachung für Bremen Oberneuland
ADU Inkasso ist auf die langfristige Überwachung von Außenständen spezialisiert. Wir prüfen in regelmäßigen Abständen durch das Setzen geeigneter Maßnahmen, ob eine Lebensveränderung eingetreten ist und welche weiteren Maßnahmen eingeschaltet werden können. Wir glauben nicht an ein Universalkonzept, sondern an maßgeschneiderte, individuelle Lösungen für unsere Kunden. Wir behalten Ihre Forderungen im Blick und verhindern eine mögliche Forderungs-, Zins- und Kostenverjährung.
Zwangsvollstreckung für Bremen Oberneuland
Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.