Inkasso Celle

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht für Celle!

Wenn weder schriftliche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechnungen zu begleichen, dann leitet ADU Inkasso auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein. Selbstverständlich prüfen wir vorher, wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners in Celle bestellt ist und ob sich ein solches Vorgehen überhaupt lohnt. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, beantragen wir einen Mahnbescheid bei dem zuständigen zentralen Mahngericht. Wenn der Schuldner innerhalb der Frist nicht reagiert, wird der Vollstreckungsbescheid ausgelöst.

Wenn der Schuldner trotz Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid nicht zahlt, übernimmt ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung in Celle. Er pfändet – soweit vorhanden – das bewegliche Vermögen des Schuldners. Bleibt der Pfändungsversuch erfolglos, wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft eingeleitet. Dort muss der Schuldner versichern, welches pfändbare Vermögen er besitzt. Falls er sich weigert, was nur äußerst selten geschieht, ergeht eine Haftandrohung, und in letzter Konsequenz wird der Schuldner in Zwangshaft genommen. Dem Vermögensverzeichnis zu entnehmenden Forderungen des Schuldners gegen Dritte (z.B. Lohnforderungen gegen den Arbeitgeber) können nun durch den bei Gericht zu erwirkenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet werden.

Über sämtliche Aktivitäten kann sich der Gläubiger aus Celle permanent über das ADU Portal online informieren. Titulierte Forderungen (gerichtlich bestätigte Ansprüche) können für den Gläubiger im Überwachungsverfahren (z.B. für erfolglose Vollstreckungsversuche oder Suche unbekannt verzogener Schuldner) langfristig bearbeitet werden.

Celle [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈtsɛlə] ist eine große selbständige Stadt mit rund 70.000 Einwohnern und Kreisstadt des Landkreises Celle in Niedersachsen.

Celle gilt als südliches Tor zur Lüneburger Heide und ist ein Ort mit einer pittoresken Altstadt mit über 400 Fachwerkhäusern und einem Schloss im Stil der Renaissance und des Barocks.

Bonitätsprüfung für Celle

Manchmal reicht schon eine Bonitätsauskunft über Ihren Kunden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. ADU Inkasso unterstützt Sie für Celle daher bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit potentieller Kunden.

Vorgerichtliches Inkasso für Celle

Dank unseres Netzwerks lokal tätiger Inkassoexperten bieten wir professionellen Service im Bereich des Einzugs offener Forderungen für Celle an. ADU Inkasso ist in der Lage, die meisten Fälle unbezahlter Forderungen Ihrer Schuldner zu lösen und achtet dabei auf die Gesetze und Gepflogenheiten. Integrierte B2B-Inkassolösungen optimieren Ihren Cash-Flow. Wir verfügen über das am besten aufeinander abgestimmte Inkasso Netzwerk der gesamten Branche dank der Unterstützung durch unser internationales Team von Inkassospezialisten. Wir reagieren unmittelbar auf eine Nichtzahlungsmeldung. Dadurch entlasten wir Ihr Unternehmen von der mit einem Inkassoverfahren verbundenen Mühe und dem dazugehörigen Aufwand, der mit der Beitreibung offener Forderungen verbunden ist. Mithilfe Ihres Zugangs zu unserem Online-Portal behalten Sie Ihre Inkassoaktivitäten jederzeit und von jedem Ort bequem im Auge.

Telefoninkasso für Celle

Nach Ablauf des regulären Mahnlaufes erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme durch ADU Inkasso für Celle mit Ihrem Schuldner, um so eine Einigung zu erlangen. Unser qualifiziertes Personal versucht in diesem Schritt, den Schuldner.

Gerichtliches Inkasso für Celle

Wo es notwendig wird, unternimmt ADU Inkasso auch die entsprechenden rechtlichen Schritte für Celle. Wir verfügen über alle Kompetenzen, auch gerichtliche Verfahren professionell abzuwickeln um Ihre Forderung dauerhaft zu sichern. Profitieren Sie in Ihrer täglichen Arbeit von unserem Know-How und gewinnen Sie fundierte Sicherheit in Ihren Entscheidungen.

Nachgerichtliches Inkasso für Celle:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Langzeitüberwachung für Celle

Verläuft die Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner für Celle fruchtlos oder ist das Ergebnis der Bonitätsauskunft negativ, übernehmen wir die titulierte Forderung in die Langzeitüberwachung. Denn bei der Geltendmachung von Forderungen zahlt sich ein langer Atem aus. Da titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren, behalten wir mit unseren Langzeitüberwachungsmaßnahmen die Vermögensverhältnisse des Schuldners konsequent und langfristig im Blick. Unter konsequenter Nutzung intelligenter, automatisierter Überwachungsprozesse haben wir die aktuelle Vermögenssituation Ihres Schuldners jederzeit unter Kontrolle und leiten zum passenden Zeitpunkt zielgerichtete Maßnahmen ein. So können ursprünglich als uneinbringlich geltende Forderungen oftmals doch noch erfolgreich realisiert werden.

Zwangsvollstreckung für Celle

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

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