Inkasso Delitzsch

Das versteht ADU Inkasso unter konsequentem Forderungsmanagement – Wo andere aufhören fangen wir erst für Delitzsch an

Es ist mit einem hohen Aufwand verbunden, Außenstände einzufordern. Die Meisten zahlen spätestens nach der ersten Mahnung. Wenn nicht, wird es komplex, kostet Zeit und Nerven. So gut wie alle Unternehmen sind nicht auf einen solchen Aufwand vorbereitet. Dafür ist ADU Inkasso für Delitzsch da. Die Bearbeitung der Außenstände an uns zu übertragen, hat mehrere Vorteile:

Sie belasten sich nicht mit der konfliktreichen Kommunikation.

– Sie sind in der Lage, die sehr komplizierte und sich permanent ändernde Rechtssprechung zu befolgen.

– Sie begegnen Ihrem Kunden nicht selbst und vermeiden es, dass die Kundenbeziehung zusätzlich erschwert wird.

Delitzsch ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdeːlɪtʃ], aus altsorbisch děľc oder delč für „Hügel“) ist eine Große Kreisstadt und ein Mittelzentrum im Nordwesten des Freistaates Sachsen. Sie ist nach der Einwohnerzahl die größte Stadt im Landkreis Nordsachsen und nach Leipzig, Halle und Merseburg viertgrößte Stadt im Ballungsraum Leipzig-Halle.

Archäologische Spuren auf dem Stadtgebiet deuten auf eine bäuerliche Besiedlung in der Jungsteinzeit hin. Delitzsch wurde wohl 1207 erstmals erwähnt. Im 17./18. Jahrhundert war die Stadt Witwen- und Reisesitz des Herzogtums Sachsen-Merseburg. Vom Wohlstand im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit zeugt vor allem die gut erhaltene und durch verschiedene architektonische Epochen geprägte Altstadt mit dem Barockschloss, der Stadtbefestigung, ihren Plätzen, Bürger- und Patrizierhäusern und Stadttürmen.

Das Stadtgebiet der Mittelstadt und ihre Umgebung sind von ausgedehnten Gewässer-, Wander- und Radwegnetzen sowie Naturschutzgebieten geprägt.

Bonitätsauskunft für Delitzsch

Es ist gut zu wissen, mit wem man Geschäfte machen kann und mit wem nicht.  ADU Inkasso hilft Ihnen, Ihre Vertragspartner und ein mögliches Zahlungsausfallrisiko in Delitzsch besser einzuschätzen. Unsere Leistung für Sie: Wir fordern eine Bonitätsauskunft bei einer qualifizierten Auskunftei an.

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Vorgerichtliches Forderungsmanagement für das Delitzsch

Das vorgerichtliche Inkassoverfahren bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit von ADU Inkasso für das Delitzsch. Wir arbeiten mit dem Ziel, Ihre Forderungen möglichst schnell vorgerichtlich und somit kostengünstig zu realisieren. Neben dem Telefoninkasso setzen wir gezielt schriftliche Maßnahmen ein unter Verwendung aller modernen Kommunikationsmittel. Durch stringentes Vorgehen und konsequentes Nachfassen soll mit möglichst vielen Schuldnern ein Kontakt hergestellt werden. Durch unsere langjährige Erfahrung, unserer Mitarbeiter erzielen wir dabei sehr gute Ergebnisse und reduzieren so Ihre Forderungsausfälle auf ein Minimum. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, Ihre Kunden zu erhalten und weiter an Sie zu binden.

Telefoninkasso für Delitzsch

ADU Inkasso versucht neben Anschreiben, in denen dem Schuldner die Forderung nach Höhe, Datum, Rechnungsnummer etc. aufgeschlüsselt wird, über Telefonanrufe in einen persönlichen Kontakt zu kommen. Bei Versprechungen seitens des Schuldners lassen wir uns nicht vertrösten, sondern machen feste Termine für Leistungen seitens des Schuldners aus und überwachen diese. Wir bleiben für Delitzsch, ständig am Ball!! Nach vergeblichen eigenen Mahnversuchen können Sie immer weiter selbst mahnen und hoffen, dass der Schuldner sich vielleicht irgendwann bequemt, zu zahlen.
Oder beschreiten einen anderen Weg, mit der Einschaltung von ADU Inkasso.

Gerichtliches Inkasso für Delitzsch

Bevor wir das gerichtliche Inkasso einleiten prüft ADU Inkasso für Delitzsch selbstverständlich, ob sich ein solches Vorgehen für unseren Gläubiger überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, dann leiten wir bei unstreitigen Forderungen die Titulierung und Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners ein und begleiten Sie im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren in einem Inkasso-Verfahren. Viele Schuldner zahlen schon, wenn sie den Vollstreckungsbescheid in der Post finden. Wenn nicht, hat ein gerichtliches Inkasso-Verfahren zur Folge, dass ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung, also die Pfändung durchführt. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt der abgegebenen Vermögensauskunft nicht geeignet wäre, zu einer vollständigen Befriedigung zu führen, wird der Schuldner in das zentrale Schuldnerverzeichnis eingetragen. Über sämtliche eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse aus dem gerichtlichen Inkasso-Verfahren informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig. Der gegen den aktuell unpfändbaren Schuldner vorliegende Vollstreckungstitel wird im Überwachungsverfahren, der Titelüberwachung für Sie weiterverfolgt, bei dem wir Ihren Schuldner bis zu 30 Jahre lang im Auge behalten.

Nachgerichtliches Inkasso für Delitzsch

Mit Erwirkung der Zwangsvollstreckung übernimmt ADU Inkasso den Vollstreckungsbescheid für Sie. Hierbei wird zunächst erneut auf das Gespräch mit dem Schuldner gesetzt und somit versucht, eine Lösung zur Zahlung der Forderung zu finden. Sollte es hierbei jedoch zu keiner Lösung kommen, werden die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Delitzsch eingeleitet. Bei der Langzeitüberwachung der Forderungstitel unserer Mandanten werden kontinuierlich die Vermögensverhältnisse der Schuldner geprüft und bei Veränderung die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Titelüberwachung für Delitzsch

Gerade bei alten Forderungen ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen die aktuelle Vermögenssituation des Schuldners zu überprüfen. Darum bietet ADU Inkasso die Regelmäßige Überprüfung der aktuellen Wohnanschrift und Ermittlung des Schuldners sowie dessen finanzieller Verhältnisse für Sachen Anhalt. Oft hat ein Wohnungswechsel beim Schuldner auch etwas mit einer veränderten finanziellen Situation zu tun.

Zwangsvollstreckung für Delitzsch

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!