Inkasso Marpingen

Unser Fokus für Marpingen

ADU Inkasso unterstützt Unternehmen mit offenen Forderungen in Marpingen. Wir kontaktieren Ihren Schuldner gegen den eine offene Forderung besteht und suchen gemeinsam nach einem Weg. Dabei ist uns der Dialog besonders wichtig. Denn im persönlichen Gespräch lassen sich offene Fragen schnell klären, die wichtigste Voraussetzung für Lösungen, die allen Parteien gerecht werden.

Marpingen (im örtlichen Dialekt Määrbinge bzw. Maarbinge) ist eine Gemeinde im Norden des Saarlandes. Sie liegt im Südwesten des Landkreises St. Wendel. Die Gemeinde entstand 1974 nach einer Gebietsreform durch die Verschmelzung der vormals selbstständigen Gemeinden Marpingen, Urexweiler, Alsweiler und Berschweiler. Nationale Bekanntheit erlangte der Ort im späten 19. Jahrhundert, als angebliche Marienerscheinungen im Ort und einem nahen Wald zu einem großen Pilgeransturm und in der Folge zu einem Militäreinsatz der Preußischen Armee zur Unterdrückung eines vermeintlichen Volksaufstandes führten.

Bonitätsprüfung für Marpingen

Prüfen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen schon vor Vertragsabschluss! Fragen Sie nach verlässlichen Informationen über die Bonität Ihres Geschäftspartners. So können Sie rechtzeitig Liefer- und Zahlungsmodalitäten anpassen und Forderungsausfälle vermeiden.

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Vorgerichtliches Inkasso für Marpingen

Dank unseres Netzwerks lokal tätiger Inkassoexperten bieten wir professionellen Service im Bereich des Einzugs offener Forderungen für Marpingen an. ADU Inkasso ist in der Lage, die meisten Fälle unbezahlter Forderungen Ihrer Schuldner zu lösen und achtet dabei auf die Gesetze und Gepflogenheiten. Integrierte B2B-Inkassolösungen optimieren Ihren Cash-Flow. Wir verfügen über das am besten aufeinander abgestimmte Inkasso Netzwerk der gesamten Branche dank der Unterstützung durch unser internationales Team von Inkassospezialisten. Wir reagieren unmittelbar auf eine Nichtzahlungsmeldung. Dadurch entlasten wir Ihr Unternehmen von der mit einem Inkassoverfahren verbundenen Mühe und dem dazugehörigen Aufwand, der mit der Beitreibung offener Forderungen verbunden ist. Mithilfe Ihres Zugangs zu unserem Online-Portal behalten Sie Ihre Inkassoaktivitäten jederzeit und von jedem Ort bequem im Auge.

Telefoninkasso für Marpingen

Für die Durchführung der In- und Outbound Inkassotelefonie betreibt ADU Inkasso für Marpingen ein eigenes Service Center. Damit unterstützen wir nicht nur die eigene Inkassosachbearbeitung, sondern auch die Mahnprozesse unserer Auftraggeber. So führen wir auf Wunsch das Telefoninkasso im Namen des Auftraggebers bei Kunden durch, die überfällige Rechnungen trotz Mahnung nicht beglichen haben. Ziel ist es, Sperrungen und/oder weitere rechtliche Folgen zu vermeiden. Zur Erreichung der Schuldner verwenden wir modernste und intelligente Dialertechnik, die die Aufdringlichkeit der Kunden trotz mehrfacher Anwahlversuche zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen auf ein vertretbares Minimum reduziert. Im Falle des erfolgreichen Kontaktes, prüfen wir zunächst die Identität des Kunden anhand des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums. Bei Abweichungen von den übergebenen Daten, bei Weigerung des Kunden, die Identifikation durchzuführen oder bei Anrufbeantwortern bzw. Mailboxen, führen wir aus Datenschutzgründen kein Gespräch, sondern hinterlassen eine neutrale Rückrufbitte. Im Falle der erfolgreichen Identifikation erfolgt ein qualifiziertes Telefoninkassogespräch mit dem Kunden unter Beachtung der vom Auftraggeber vorgegebenen Bearbeitungsrichtlinien. Dabei können unter anderem:

– weitere Kontaktdaten abgefragt werden (z.B. Handynummer, Email-Adresse)

– Zahlungsvereinbarungen erfasst werden

– Belege angefordert werden

– Widersprüche oder sonstige Nichtzahlungsgründe aufgenommen werden

– Kontaktmöglichkeiten des Auftraggebers genannt werden

– Die Ergebnisse des Telefoninkassoauftrages werden als sogenannte Ergebniscodes täglich in elektronischer Form an den Auftraggeber übertragen.

Gerichtliches Inkasso für Marpingen

Bevor für Ihre Forderung allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden kann, sollten der Gläubiger seinen Schuldner 1x schriftlich gemahnt haben. Danach kann ADU Inkasso einen gerichtlichen Mahnbescheid für Marpingen beantragen. Der gerichtliche Mahnbescheid, nicht zu verwechseln mit der außergerichtlichen Mahnung, ist damit ein Kosten sparende Alternative zu einem gerichtlichen Klagverfahren. Gerade für unstreitige Forderungen eignet sich der gerichtliche Mahnbescheid allerdings besonders. ADU Inkasso hilft Ihnen in diesem Fall nicht nur bei der Beantragung von Mahnbescheiden, sondern geht darüber hinaus einen Schritt weiter. Die anschließende Zwangsvollstreckung ist ein Spezialgebiet, auf dem sich die Fachleute von ADU Inkasso besonders auskennen. Alles aus einer Hand – das schafft Sicherheit, die gerade mittelständische Unternehmen dringend brauchen.

Nachgerichtliches Inkasso für Marpingen:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Titelüberwachung für Marpingen

ADU Inkasso unterstützt Sie für Marpingen langfristig, zielorientiert und systematisch. Wir recherchieren zuverlässig und beharrlich, mindestens 30 Jahre und bei Bedarf auch länger. Die Chancen Ihre Forderungen zu realisieren steigen, wenn Sie uns frühzeitig mit einer Titelüberwachung beauftragen.

Zwangsvollstreckung für Marpingen

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!