Inkasso Neresheim

Professionelles Forderungsmanagement von ADU Inkasso für Neresheim

Die Leistungen von ADU Inkasso für Neresheim beginnen bereits lange vor dem Inkasso. Zahlungsrelevante Auskünfte über Ihre Kunden, professionelles Risikomanagement sowie Rechnungs- und Mahnmanagement helfen Zahlungsausfälle im Vorfeld zu verhindern.

Neresheim ist eine Stadt im Ostalbkreis im Osten von Baden-Württemberg und staatlich anerkannter Erholungsort.

Bonitätsauskünfte für Neresheim

Prüfen Sie mit ADU Inkasso die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Geschäftspartner für Neresheim ohne Mitgliedschaft. Sie entscheiden selbst, wie viele Auskünfte Sie einholen, die Abrechnung erfolgt pro Anfrage und ohne Laufzeit. Fragen Sie in Echtzeit ganz einfach und schnell die Bonität Ihrer Kunden ab.

Vorgerichtliches Inkasso für Neresheim:

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von ADU Inkasso für Neresheim ist das vorgerichtliche Inkasso. Die Kommunikation mit dem Schuldner erfolgt sowohl schriftlich als auch telefonisch. Durch intensive Schulungen sowie die Anpassung an das individuelle Schuldnerprofil in der Kommunikation beweisen unsere Mitarbeiter das nötige Fingerspitzengefühl den säumigen Kunden an unser gemeinsames Ziel zu führen das Begleichen der offenen Forderung.

Telefoninkasso für Neresheim

Erfolgreiches Inkasso erfordert neben jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Schuldnern auch immer die nötige Portion Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit, Wege aus der Misere aufzuzeigen. Daher setzt ADU Inkasso für Neresheim auf freundliches aber bestimmtes und konsequentes Telefoninkasso. Die vorgerichtliche Einigung mit den Schuldnern ist ein elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit. Ihr Schuldner wird von uns schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung Ihrer Forderung angemahnt. Weiterhin suchen das persönliche Gespräch mit dem Schuldner, um eine Regelung zu finden, handeln Ratenzahlungen aus und prüfen die Zahlungseingänge.  Um die finanzielle Situation des Schuldners beurteilen zu können, führen wir Bonitätsprüfungen durch. Bei unbekannt verzogenen Schuldnern ermitteln wir über renomierte Auskunfteien die neuen Anschriften.

Gerichtliches Inkasso für Neresheim

Das gerichtliche Inkassoverfahren versteht ADU Inkasso für Neresheim als das gerichtliche Mahnverfahren, das wir nach Einzelfallprüfung ohne rechtsanwaltliche Unterstützung und daher überaus kostengünstig, in die Wege leiten. Kommt es in der Folge zum streitigen Verfahren, verfügen wir über Vertragsanwälte, die sich der Fortsetzung des Verfahrens annehmen und den Anspruch im streitigen Verfahren weiter verfolgen.

Nachgerichtliches Inkasso für Neresheim:

Mit einem Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung veranlasst ADU Inkasso für Neresheim die richtigen Vollstreckungsmaßnahmen. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Langzeitüberwachung für Neresheim

Wir setzen Ihr Recht in jeder Phase durch. So überprüfen wir für Sie auch bereits bestehende Vollstreckungstitel auf ihre Vollstreckungsfähigkeit. Nutzen Sie Ihre zweite Chance, lassen Sie Ihre Titel überwachen! ADU Inkasso für Neresheim führt nachfolgende Maßnahmen durch:

– Anschriftenermittlung (Gewerbeämter, Einwohnermeldeämter)
– Handelsregister
SCHUFA
– Telefoninkasso
– Zwangsvollstreckungsauftrag
– Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft
– Antrag auf erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
– Kontopfändung
– Lohn-/Gehaltspfändung
Pfändung von Steuerrückerstattungsansprüchen beim Finanzamt
– Betrugsanzeige
– Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
– Haftantrag
– Insolvenzanmeldung Überwachung bis zur Verjährung – 30 Jahren

Zwangsvollstreckung für Neresheim

Die Zwangsvollstreckung für Neresheim gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!