Offene Forderungen? ADU Inkasso für Obernburg holt ihnen Ihr Geld wieder!
Als einer der führenden Anbieter für Forderungsmanagement unterstützt ADU Inkasso für Obernburg branchenunabhängige Unternehmen in Deutschland bei der Bearbeitung von Rücklastschriften aus kartenbasierten Lastschriftzahlungen und anderen Zahlungsmöglichkeiten. Im Auftrag dieser Partner kontaktieren wir die Schuldner, gegen die offene Forderungen besteht und suchen gemeinsam nach einem Weg. Dabei ist uns der Dialog besonders wichtig. Denn im persönlichen Gespräch lassen sich offene Fragen schnell klären – die wichtigste Voraussetzung für Lösungen, die allen Parteien gerecht werden.
Bonitätsprüfung für Obernburg
ADU Inkasso überprüft für Sie schon im Vorfeld die Bonität Ihrer Schuldner. So können wir unsere Aktivitäten für Obernburg exakt dem zu erwartenden Erfolg anpassen und aussichtslose Anstrengungen vermeiden. Wird eine Forderung von uns übernommen, führt dies in der Regel zu einem Vermerk bei Wirtschaftsauskunfteien. Die damit einhergehende Verschlechterung der Bonität bewegt viele Schuldner, schon auf unsere erste Mahnung zu reagieren. Fällt die Prüfung der Bonität negativ aus, informieren wir Sie kurzfristig und stimmen das weitere Vorgehen direkt mit Ihnen ab.
Vorgerichtliches Inkasso für Obernburg
Beim außergerichtlichen Mahnverfahren arbeitet ADU Inkasso für Obernburg eng und vertrauensvoll mit Ihnen zusammen. Mit Ihrer Hilfe legen wir ein genaues Schuldnerprofil an, um eine strukturierte Weiterführung des Verfahrens zu gewährleisten und bei möglichen Rückfragen schnell zu reagieren. Unser Ziel ist es, Ihren Kunden noch in diesem Stadium zur Zahlung zu führen.
Telefoninkasso für Obernburg
Gerade im B2C – Inkasso ist ein starkes Telefoninkasso sehr wichtig. ADU schreibt Ihre Schuldner also nicht nur an, sondern versuchen Sie auch mit Nachdruck telefonisch von den Vorteilen einer schnellen Zahlung der offenen Forderungen zu überzeugen. Wir haben uns seit mehreren Jahren auf Telefoninkasso für Obernburg spezialisiert und unsere Prozesse und Leitfäden immer weiter optimiert. Hierbei ist es auch sehr wichtig auf den Schuldner und seine individuelle Situation einzugehen. Wir ermöglichen dem Schuldner zum Beispiel Ratenzahlungen und wickeln alle Vorgänge für Sie ab. Bis zur Realisierung Ihrer Forderungen. So haben Sie deutlich weniger Arbeit und profitieren von der Erfahrung unserer Inkasso Experten. Am Telefon erzielen wir die besten Quoten. Mit Fingerspitzengefühl und konsequentem Handeln, sowie mehrerer Erinnerungen versuchen wir eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und halten Sie immer auf dem neusten Stand.
Gerichtliches Inkasso für Obernburg
Sollten alle außergerichtlichen Maßnahmen zum Forderungseinzug ohne Erfolg bleiben, wird nach Absprache das gerichtliche Mahnverfahren durch ADU Inkasso für Obernburg eingeleitet. Nur für den Fall, dass der Schuldner ein Rechtsmittel einlegt, entscheiden Sie, ob durch uns Klage erhoben werden soll.
Nachgerichtliches Inkasso für Obernburg:
Mit einem Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung veranlasst ADU Inkasso für Obernburg die richtigen Vollstreckungsmaßnahmen. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.
Titelüberwachung für Obernburg
Gerade bei alten Forderungen ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen die aktuelle Vermögenssituation des Schuldners zu überprüfen. Darum bietet ADU Inkasso die Regelmäßige Überprüfung der aktuellen Wohnanschrift und Ermittlung des Schuldners sowie dessen finanzieller Verhältnisse für Sachen Anhalt. Oft hat ein Wohnungswechsel beim Schuldner auch etwas mit einer veränderten finanziellen Situation zu tun.
Zwangsvollstreckung für Obernburg
Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.