Inkasso Service für Rheinfelden
Unbezahlte Rechnungen? Wir verhelfen für Rheinfelden zu Ihrem Recht. ADU Inkasso tritt mit spezialisierten Mitarbeitern für Ihre Forderungen ein. Der Inkasso Service B2B und B2C verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
Bonitätsprüfung für das Rheinfelden
ADU Inkasso verschafft Ihnen über unsere Schnittstellen Wirtschaftsinformationen für das Rheinfelden in Echtzeit. Es lassen sich Rückschlüsse auf die Liquidität und das zu erwartende Zahlungsverhalten von Privatpersonen oder Unternehmen ziehen.
Vorgerichtliches Inkasso für Rheinfelden
Insbesondere bei Kleinforderungen empfehlen wir aufgrund der Wirtschaftlichkeit ein außergerichtliches Inkassoverfahren. Hier bietet ADU Inkasso für Rheinfelden Ihnen ein kreatives kaufmännisches Forderungsmanagement mit durchgreifenden Lösungen an. Diese schöpfen alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen aus und werden durch unser Expertenteam schnell konzeptioniert und umgesetzt. Nach der Aufnahme der Forderung und der Prüfung auf Fälligkeit und Verzug können verschiedene Maßnahmen für Sie durch uns ergriffen werden. Diese reichen von einer oder mehreren schriftlichen Zahlungsaufforderungen über die Bonitätsprüfung bis hin zur Ermittlung von Telefonnummern, Arbeitgebern oder Anschriften unter Einsatz unseres großen Dienstleister- und Detekteien-Netzwerkes. Sind diese Daten vorhanden, können wir für Sie mit den zahlungspflichtigen Personen telefonischen Kontakt aufnehmen, Ratenzahlungspläne vereinbaren sowie den pünktlichen Zahlungseingang überwachen. Zu unseren Leistungen gehört selbstverständlich auch die Verjährungskontrolle.
Telefoninkasso für Rheinfelden
Dieses Instrument von ADU Inkasso für Rheinfelden ist sehr effektiv und erfolgsversprechend. Hier wird versucht mit dem Schuldner eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wir betrachten uns dabei immer als neutraler, objektiver Vermittler und schaffen so die besten Voraussetzungen, dass Ihr Kunde auch nach der Begleichung Ihrer Forderung für Sie erhalten bleibt.
Gerichtliches Inkasso für Rheinfelden
Sollte der Schuldner dennoch nicht reagieren und durch weiteres beharrliches Schweigen nicht bezahlen, so kommt das vereinfachte gerichtliche Mahnverfahren, das so genannte gerichtliche Inkasso für Rheinfelden, zum Einsatz. Hierbei wird von uns als registriertes und eingetragenes Rechtsdienstleistungsunternehmen beim zuständigen zentralen Mahngericht online der Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids gestellt. Wir sind als registriertes Inkassounternehmen bei allen Mahngerichten zugelassen und verfügen über mehrere Kennziffern, die ein für Sie schnelles gerichtliches Mahnverfahren ermöglichen.
Nachgerichtliche Langzeitüberwachung für Rheinfelden
Ihre Forderung gerät bei ADU Inkasso nicht in Vergessenheit! Im Regelfall schließt sich diese Phase an das gerichtliche Mahnverfahren/die nachgerichtliche Beitreibung an. Während der Gültigkeitsdauer des vollstreckbaren Titels von meist 30 Jahren führen wir eine fortwährende Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres säumigen Kunden für Rheinfelden durch. Sorgfältig analysierte Bonitätsprüfungen lassen mögliche Chancen zur Realisierung der Forderungen erkennen und geben Aufschluss über die erfolgversprechendsten Strategien. Bemerken wir eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Ihren säumigen Kunden, treten wir in den direkten Kontakt, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. So erhalten Sie Gelder aus Forderungen, die vielleicht schon längst in Vergessenheit geraten sind.
Titelüberwachung für Rheinfelden
Sollte aus einem Urteil nicht vollstreckt werden können, weil das Vermögensverzeichnis geleistet wurde, wird Ihre Forderung zunächst nicht erfüllt. In diesem Fall können Sie ADU Inkasso mit der Titelüberwachung für Rheinfelden beauftragen, um somit weiterhin Ihre Forderungen nicht aufzugeben. Diese Maßnahme kommt bei zunächst zahlungsunfähigen, natürlichen Personen in Betracht und kann durchaus mittel- oder langfristig zum Erfolg führen. Nicht selten ändert sich die finanzielle Lage eines Schuldners während der Titelüberwachungsphase.
Zwangsvollstreckung für Rheinfelden
Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.