ADU Inkasso für Rothenburg ist Ihr zuverlässiger Inkassodienstleister
Vermeintliche Gründe für die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen haben Sie sicherlich bereits mehrfach von säumigen Kunden – in wohl allen möglichen Variationen – gehört. Das wiederholte Anmahnen Ihrer Forderungen kostet Sie nicht nur Geld und Nerven, sondern vor allen Dingen wertvolle Zeit, in der Sie sich wieder Ihrem Kerngeschäft widmen könnten. ADU Inkasso für Rothenburg kümmert sich um Ihre Schuldner mit Gespür, Geschick und Beharrlichkeit. Sprechen Sie mit uns, wir überzeugen Sie gerne.
Bonitätsprüfung für Rothenburg
Optimieren Sie Ihr Risikomanagement für Rothenburg. Schützen Sie sich bereits im Vorfeld einer Auftragsannahme vor Forderungsausfällen, schon vor dem ersten Kundenkontakt. Warum? Weil jährlich mehr als hunderttausend Privatinsolvenzen und durchschnittlich fünfundzwanzigtausend Firmenpleiten eine deutliche Sprache sprechen. Die von uns durchgeführten Bonitätsprüfungen und recherchierten Wirtschaftsinformationen bilden eine zuverlässige Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln. Ob Kurzauskunft, Vollbericht mit Bilanzdaten oder Scoringauskunft – für jeden Fall bieten wir das passende Produkt. Wählen Sie hinsichtlich der Lieferwege zwischen verschiedenen Varianten: Einzelabfragen via Internet erfolgen mittels Onlinesystem. Ergänzend dazu: Unsere Online-Kommunikationsschnittstelle, unser Haus eigenes Plugin Check+Collect.
Unsere Leistungen für Rothenburg
– Bonitätsprüfung
– Wirtschaftsinformationen
– Firmen- oder Personeninformationen
– Kurzauskunft, Vollbericht, Scoringauskunft
Vorgerichtliches Inkasso für Rothenburg
Im vorgerichtlichen Verfahren für Rothenburg weist ADU Inkasso die Schuldner schriftlich und telefonisch auf die gerichtlichen Folgen und somit Mehrkosten eines gerichtlichen Verfahrens hin und versuchen den Schuldner von einer Zahlung seiner Verbindlichkeiten zu überzeugen. Dies kann entweder in Form von Ratenzahlungen geschehen oder im besten Fall in Form einer einmaligen Sofortzahlung des Schuldners. Sollte der Schuldner absolut zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig sein, sichern wir Ihre Forderung mit einem gerichtlichen Titel für die nächsten 30 Jahre. So vermeiden Sie, dass Sie „gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“: Ohne eine vorherige Prüfung des Schuldners durch anerkannte Auskunfteien, führen wir kein gerichtliches Mahnverfahren durch. Erst wenn wir über die Bonität des Schuldners im Bilde sind und Situation mit dem Gläubiger besprochen haben, ergreifen wir, mit Bevollmächtigung des Gläubigers, gerichtliche Schritte.
Telefoninkasso als persönliche Schuldneransprache für Rothenburg
Die geschulten Mitarbeiter von ADU Inkasso begleiten für Rothenburg die Schritte des schriftlichen Mahnverfahrens durch ein direktes Gespräch mit dem Schuldner. Mit dem nötigen Einfühlungsvermögen klären wir, ob die Bereitschaft zu einer vertraglichen Regelung bis hin zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung (Schuldanerkenntnis) besteht. Diese Vorgehensweise erhöht den Druck auf den Schuldner und bewirkt oftmals die komplette Begleichung der offenen Forderung. Trotzdem steht für uns immer im Vordergrund, die gut funktionierende Geschäftsbeziehung zu Ihrem Schuldner nicht unnötig zu belasten.
Gerichtliches Inkasso für Rothenburg
Sollte der Schuldner dennoch nicht reagieren und durch weiteres beharrliches Schweigen nicht bezahlen, so kommt das vereinfachte gerichtliche Mahnverfahren, das so genannte gerichtliche Inkasso für Rothenburg, zum Einsatz. Hierbei wird von uns als registriertes und eingetragenes Rechtsdienstleistungsunternehmen beim zuständigen zentralen Mahngericht online der Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids gestellt. Wir sind als registriertes Inkassounternehmen bei allen Mahngerichten zugelassen und verfügen über mehrere Kennziffern, die ein für Sie schnelles gerichtliches Mahnverfahren ermöglichen.
Nachgerichtliches Inkasso für Rothenburg:
Mit einem Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung veranlasst ADU Inkasso für Rothenburg die richtigen Vollstreckungsmaßnahmen. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.
Titelüberwachung für Rothenburg
Bleiben Sie hartnäckig in Forderungen. ADU Inkasso unterstützt Sie dabei, bis zu 30 Jahre lang. Wir beobachten Schuldner, überprüfen deren Aufenthaltsort und behalten ihre Vermögenslage für Rothenburg im Blick. Diese Geduld lohnt sich: Oft realisieren wir auf diesem Wege noch Forderungen, die von Kunden und Schuldnern bereits abgeschrieben wurden. Zur bundesweiten Suche und Kontrolle nutzen wir das gesamte Recherche-Spektrum: Wirtschaftsauskünfte, Verzeichnisse, Auskunfteien und diverse andere Datenbanken. Haben wir den Schuldner ermittelt, prüfen wir seine Bonität und gehen zielgerichtet vor. Führt das Inkassoverfahren nicht zum gewünschten Erfolg, erörtern wir Pfändungsmöglichkeiten. Gegebenenfalls leiten wir auch Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ein bis hin zur Zwangssicherungshypothek.
Zwangsvollstreckung für Rothenburg
Sobald die Forderung tituliert ist, beginnt eine weitere für den Schuldner unangenehme Phase. Mit dem Titel werden wir dann sämtliche Zwangsvollstreckungsverfahren für Rothenburg einleiten die zur Realisierung Ihrer Forderung notwendig sind. Im Einzelnen sind dies Kontopfändung, Lohn- und Leistungspfändung, Steuererstattungsanspruchpfändung, Leistungspfändung wie z. B. Rente oder Arbeitslosengeld, Taschenpfändung, Austauschpfändung von hochwertigen Mediengeräten oder Mobiltelefonen, Kassenpfändung, Zwangsverwaltung von Immobilien, Zwangshypotheken, Zwangsversteigerungen und so weiter. Dadurch, dass wir als Inkassounternehmen Spezialisten auf höchstem Niveau sind, können Sie von uns durchgehend eine Rechtsdienstleistung erwarten, die auch Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird.
Ihre Vorteile
– Rechtssichere Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung
– Professioneller Zwangsvollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher/-in
– Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehenden Maßnahmen
– Beauftragung von Taschenpfändung, Sachpfändungen, Lohn-/Gehaltspfändungen, Kontopfändungen, Durchsuchungsbeschlüssen