Inkasso Stockach

Offene Forderungen? ADU Inkasso für Stockach holt ihnen Ihr Geld wieder!

Als einer der führenden Anbieter für Forderungsmanagement unterstützt ADU Inkasso für Stockach branchenunabhängige Unternehmen in Deutschland bei der Bearbeitung von Rücklastschriften aus kartenbasierten Lastschriftzahlungen und anderen Zahlungsmöglichkeiten. Im Auftrag dieser Partner kontaktieren wir die Schuldner, gegen die offene Forderungen besteht und suchen gemeinsam nach einem Weg. Dabei ist uns der Dialog besonders wichtig. Denn im persönlichen Gespräch lassen sich offene Fragen schnell klären – die wichtigste Voraussetzung für Lösungen, die allen Parteien gerecht werden.

Stockach ist eine Stadt im Landkreis Konstanz im Süden Baden-Württembergs und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Die Stadt war in der Zeit von 1939 bis zum 1. Januar 1973 Kreisstadt des damaligen Landkreises Stockach.

Bonitätsauskünfte für Stockach

Prüfen Sie mit ADU Inkasso die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Geschäftspartner für Stockach ohne Mitgliedschaft. Sie entscheiden selbst, wie viele Auskünfte Sie einholen, die Abrechnung erfolgt pro Anfrage und ohne Laufzeit. Fragen Sie in Echtzeit ganz einfach und schnell die Bonität Ihrer Kunden ab.

Vorgerichtliches Inkasso für Stockach

Wir nehmen mit dem Schuldner schriftlich, telefonisch und persönlich Kontakt auf und bewegen ihn zum raschen Ausgleich der Forderung. Ist ihm die Bezahlung nicht sofort möglich, schließen wir ggf. eine sinnvolle Ratenzahlungsvereinbarung mit ihm ab. Den Großteil der Erfolge erzielt ADU Inkasso für Stockach im vorgerichtlichen Bereich.

Telefoninkasso für Stockach

Dieses Instrument von ADU Inkasso für Stockach ist sehr effektiv und erfolgsversprechend. Hier wird versucht mit dem Schuldner eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wir betrachten uns dabei immer als neutraler, objektiver Vermittler und schaffen so die besten Voraussetzungen, dass Ihr Kunde auch nach der Begleichung Ihrer Forderung für Sie erhalten bleibt.


Gerichtliches Inkasso für Stockach

Im gerichtlichen Mahnverfahren für Stockach setzen wir konsequent und kostengünstig Ihre unstrittigen Forderungen gegenüber säumigen Kunden durch. Dies kann ohne mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme abgewickelt werden. Wenn die Zahlung nicht bereits im Mahnverfahren realisiert wird, können aus dem erzielten Vollstreckungsbescheid geeignete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung umgesetzt werden. Zu diesem Zweck kommen verschiedene Varianten der Zwangsvollstreckung, wie die Mobiliarvollstreckung, Abnahme der Vermögensauskunft, Forderungspfändung oder Vollstreckung in Immobilien zum Einsatz.

Nachgerichtliches Inkasso für Stockach

Besteht für eine Zwangsvollstreckung keine Aussicht auf Erfolg, weil der Kunde keine pfändbaren Werte besitzt, dann führen wir den außergerichtlichen Dialog mit Ihrem Kunde kontinuierlich weiter. Unser Ziel: mit dem Kunden eine Einigung beispielsweise über Ratenzahlung zu finden, damit Sie Ihr Geld erhalten.

Langzeitüberwachung für Stockach

Verläuft die Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner für Stockach fruchtlos oder ist das Ergebnis der Bonitätsauskunft negativ, übernehmen wir die titulierte Forderung in die Langzeitüberwachung. Denn bei der Geltendmachung von Forderungen zahlt sich ein langer Atem aus. Da titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren, behalten wir mit unseren Langzeitüberwachungsmaßnahmen die Vermögensverhältnisse des Schuldners konsequent und langfristig im Blick. Unter konsequenter Nutzung intelligenter, automatisierter Überwachungsprozesse haben wir die aktuelle Vermögenssituation Ihres Schuldners jederzeit unter Kontrolle und leiten zum passenden Zeitpunkt zielgerichtete Maßnahmen ein. So können ursprünglich als uneinbringlich geltende Forderungen oftmals doch noch erfolgreich realisiert werden.

Zwangsvollstreckung für Stockach

Die Zwangsvollstreckung für Stockach gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!