Maßgeschneiderte Inkassolösungen für Tauberbischofsheim
Unser Erfolg, ist auch der Erfolg unserer Kunden in Tauberbischofsheim. Deshalb legen wir viel Wert auf persönliche und dauerhafte Kundenbeziehungen. Wir beraten unsere Kunden intensiv und entwickeln für jeden einzelnen maßgeschneiderte Lösungen. Das gilt für Start-up Unternehmen genauso wie für den Mittelständler oder Großkonzern.
Tauberbischofsheim ist die Kreisstadt des Main-Tauber-Kreises im fränkischen Nordosten Baden-Württembergs. Sie ist ein Mittelzentrum in der Region Heilbronn-Franken.
Bonitätsprüfung für Tauberbischofsheim
Mit den Schnittstellen von ADU Inkasso für Bonitätsauskünfte vermitteln wir Ihnen den Zugang zu führenden Wirtschaftsauskunfteien für Tauberbischofsheim. Die Bonität und die Zuverlässigkeit von Kunden sind entscheidend für ein funktionierende Geschäftsbeziehungen. Das gilt sowohl für bestehende als auch für potentielle neue Kunden. Informationen über die Zahlungsfähigkeit sind Voraussetzung für ein professionelles Debitorenmanagement. Professionelles Debitorenmanagement sichert Ihre Liquidität und damit die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Vorgerichtliches Inkasso für Tauberbischofsheim
Auf dem Wege der vorgerichtlichen Mahnung führt ADU Inkasso die meisten Forderungsverfahren für Tauberbischofsheim zum Erfolg. Aufwendige und teure Mahnverfahren vor Gericht werden so auf ein Minimum reduziert. Im ersten Schritt mahnen wir den Schuldner an und setzen eine Zahlungsfrist fest. Hält der Schuldner diese Frist ein, wird Ihre Forderung sofort ausgezahlt. Sollte der Schuldner Einsprüche erheben, oder alternative Tilgungsvarianten anbieten, erarbeiten wir in enger Abstimmung mit Ihnen weitere Maßnahmen. Kooperiert der Schuldner nicht, mahnen wir erneut und setzen eine Frist von wenigen Tagen. Zugleich führen wir über Wirtschaftsauskunfteien eine Bonitätsprüfung Ihres Schuldners durch. Durch persönliche Telefonate mit dem jeweiligen Schuldner verbessern wir zusätzlich die Aussicht auf eine baldige Zahlung. Führt auch dieses Vorgehen nicht zum gewünschten Erfolg, stimmen wir unter Berücksichtigung der fakten aus der Bonität Ihres Schuldners weitere Maßnahmen mit Ihnen ab. Sollte es trotz aller Bemühungen, Ihre Forderungen vorgerichtlich beizutreiben, zu einer Fortsetzung des Verfahrens vor Gericht kommen, unterstützen wir Sie natürlich auch dort umfassend und kompetent.
Telefoninkasso als persönliche Schuldneransprache für Tauberbischofsheim
Die geschulten Mitarbeiter von ADU Inkasso begleiten für Tauberbischofsheim die Schritte des schriftlichen Mahnverfahrens durch ein direktes Gespräch mit dem Schuldner. Mit dem nötigen Einfühlungsvermögen klären wir, ob die Bereitschaft zu einer vertraglichen Regelung bis hin zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung (Schuldanerkenntnis) besteht. Diese Vorgehensweise erhöht den Druck auf den Schuldner und bewirkt oftmals die komplette Begleichung der offenen Forderung. Trotzdem steht für uns immer im Vordergrund, die gut funktionierende Geschäftsbeziehung zu Ihrem Schuldner nicht unnötig zu belasten.
Gerichtliches Inkasso für Tauberbischofsheim
Sollte der Schuldner dennoch nicht reagieren und durch weiteres beharrliches Schweigen nicht bezahlen, so kommt das vereinfachte gerichtliche Mahnverfahren, das so genannte gerichtliche Inkasso für Tauberbischofsheim, zum Einsatz. Hierbei wird von uns als registriertes und eingetragenes Rechtsdienstleistungsunternehmen beim zuständigen zentralen Mahngericht online der Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids gestellt. Wir sind als registriertes Inkassounternehmen bei allen Mahngerichten zugelassen und verfügen über mehrere Kennziffern, die ein für Sie schnelles gerichtliches Mahnverfahren ermöglichen.
Nachgerichtliches Inkasso für Tauberbischofsheim
Mit Erwirkung der Zwangsvollstreckung übernimmt ADU Inkasso den Vollstreckungsbescheid für Sie. Hierbei wird zunächst erneut auf das Gespräch mit dem Schuldner gesetzt und somit versucht, eine Lösung zur Zahlung der Forderung zu finden. Sollte es hierbei jedoch zu keiner Lösung kommen, werden die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Tauberbischofsheim eingeleitet. Bei der Langzeitüberwachung der Forderungstitel unserer Mandanten werden kontinuierlich die Vermögensverhältnisse der Schuldner geprüft und bei Veränderung die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Titelüberwachung für das Tauberbischofsheim
ADU Inkasso verliert Ihren Schuldner nicht aus den Augen. Selbst wenn die titulierte Forderung zunächst uneinbringlich sein sollte, übernehmen wir für Sie die langfristige Titelüberwachung. Die Vermögensverhältnisse von Schuldnern können sich ändern. Durch regelmäßige Wiedervorlage und ein systematisches Monitoring prüfen wir, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände des Schuldners verändert haben, sodass jederzeit geeignete und zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet werden können.
Langzeitüberwachung für Tauberbischofsheim
Sollte nach den ersten Vollstreckungen in die Vermögenswerte des Schuldners kein Erfolg erzielt worden sein, übernimmt ADU Inkasso für Tauberbischofsheim auf Wunsch die Forderung in unsere Inkasso Überwachung. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber vollstreckbaren Titeln und Urteilen eine Vollstreckungsklausel über 30 Jahre erteilt. Im Forderungsmanagement zahlt sich Kontinuität und Beharrlichkeit aus.
Zwangsvollstreckung für Tauberbischofsheim
Die Zwangsvollstreckung für Tauberbischofsheim gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte. Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.