Inkasso Wildeshausen

ADU Inkasso ist Ihr Inkassoexperte für Wildeshausen

Außenstände, die nicht eingezogen werden, sind verlorenes Geld.

Ein effizienter Forderungseinzug ist nur möglich, wenn man einen zuverlässigen und erfahrenen Inkassopartner an seiner Seite hat. Aufgrund der langjährigen Erfahrung verfügt ADU Inkasso für Wildeshausen über kompetente und zuverlässige Spezialisten.

Wildeshausen (plattdeutsch Wilshusen) ist die Kreisstadt des niedersächsischen Landkreises Oldenburg mit aktuell 21.223 Einwohnern, von denen 8260 der evangelisch-lutherischen Konfession angehören. Sie liegt inmitten des Naturparks Wildeshauser Geest an der Hunte.

Bonitätsprüfung für Wildeshausen

Damit Sie Ihr Risiko minimieren können, gibt es über die Schnittstellen oder das Onlineportal von ADU Inkasso für Wildeshausen die Möglichkeit, Privatpersonen auf ihre Bonität zu prüfen.
Wir sind Ihr Inkassospezialist: Kostengünstige Bonitätsprüfungen, Riskmanagement und ausgezeichnetes Inkasso mit Check+Collect. Auch als Plugin erhältlich mit ganz einfache Einbindung in den Onlineshop.

Vorgerichtliches Inkasso für Wildeshausen

Um Ihre offenen Forderungen schnell beizutreiben empfiehlt es sich ein Inkassounternehmen zu beauftragen. ADU Inkasso stellt Nachforschungen für Wildeshausen zu Ihrem Schuldner an und wird bereits deutlich konkreter in den Mahnbriefen. Ihre Schuldner werden von unserem Telefoninkasso kontaktiert, in denen unmissverständlich aber freundlich dargelegt wird, was die Konsequenz dessen wäre, wenn er sich weiterhin weigern sollte, die Forderungen nicht zu begleichen.

Telefoninkasso für Wildeshausen

Das persönliche Gespräch ist von großer Bedeutung beim Forderungseinzug und dies ist am einfachsten und schnellsten über das Telefon zu erreichen. Die direkte telefonische Ansprache ist eine effektive Inkassomaßnahme im außergerichtlichen und im gerichtlichen Forderungseinzug. Durch das geschultes Fachpersonal von ADU Inkasso wird der persönliche Kontakt zum Schuldner hergestellt und die Erfolgsquote für Wildeshausen deutlich erhöht.

Gerichtliches Inkasso für Wildeshausen

Das gerichtliche Inkassoverfahren versteht ADU Inkasso für Wildeshausen als das gerichtliche Mahnverfahren, das wir nach Einzelfallprüfung ohne rechtsanwaltliche Unterstützung und daher überaus kostengünstig, in die Wege leiten. Kommt es in der Folge zum streitigen Verfahren, verfügen wir über Vertragsanwälte, die sich der Fortsetzung des Verfahrens annehmen und den Anspruch im streitigen Verfahren weiter verfolgen.

Nachgerichtliches Inkasso für Wildeshausen:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Die Möglichkeiten in der Langzeitüberwachung für Wildeshausen

Waren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen fruchtlos oder wurde aus Kostengründen bewusst darauf verzichtet, so kann die Forderung meist nur über einen längeren Zeitraum realisiert. Hierbei setzt ADU Inkasso auf intelligente, hoch automatisierte Prozesse, die ereignisabhängig gesteuert werden und somit ermöglichen, zum richtigen Zeitpunkt die richtige Inkassomaßnahme auszulösen. So löst eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen des Schuldners automatisch eine erneute Kontaktaufnahme und gegebenenfalls weitere Inkassomaßnahmen aus.

Zwangsvollstreckung für Wildeshausen

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!