Hier die FAQ zum Download als PDF-Dokument:
FAQ: Bonitätsauskunft
Allgemeine sowie ADU-spezifische Begriffserklärungen:
Hier die FAQ zum Download als PDF-Dokument:
FAQ: Bonitätsauskunft
Allgemeine sowie ADU-spezifische Begriffserklärungen:
Was sind Negativmerkmale?
Negativmerkmale umfassen folgende Merkmale wie z.B. Haftanordnung, eidesstattliche Versicherung, Verbraucherinsolvenzen, Inkassoverfahren oder mögliche Vergleiche. Hier ist bei Ihrer Entscheidung besondere Vorsicht geboten und Sie sollten sich gut überlegen, ob und wie Sie mit dieser Person eine Geschäftsbeziehung eingehen, da das Ausfallrisiko als sehr hoch eingestuft wird. In der Bonitätsauskunft sind diese Negativmerkmale mit der Anzahl, dem entsprechenden Datum und der jeweiligen Summe, soweit vorhanden, erfasst. Eine Zuordnung der Negativmerkmale erfolg ausschließlich über das eindeutige Geburtsdatum einer Privatperson und nicht über die Adressdaten. Lag in der Vergangenheit ein hartes Negativmerkmal vor, wird die abgefragte Person erst nach einem längeren Zeitraum in seiner Bonität hoch gestuft bzw. seinem derzeitigen Zahlungsverhalten angepasst. Dies erfolgt schrittweise, auch, wenn eine Löschung des Negativmerkmales vorgenommen worden ist.
In der Bonitätsauskunft steht „Anzahl der Negativmerkmale“?
Hinter diesem Ausdruck „Anzahl der Negativmerkmale Anzahl der Einträge“ ist in der Bonitätsauskunft immer eine Zahl zu finden, da damit die Anzahl der weichen als auch harten Negativmerkmale deutlich wird, die einer Privatperson über das Geburtsdatum eindeutig zugeordnet werden können.
Die Zahl 0 bedeutet, dass keine Negativmerkmale dieser Person zugeordnet werden können. Die Zahl 1 bedeutet, dass ein Negativmerkmal, die Zahl 2, dass zwei unterschiedliche Negativmerkmale, die Zahl 3, dass drei unterschiedliche Negativmerkmale vorliegen. Bei dem Beispiel liegen zwei Negativmerkmale vor.
Jedes Merkmal ist dann in der Bonitätsauskunft einzeln aufgeführt (Negativmerkmal #1, #2). Sofern vorhanden, sind die Beträge in Euro z.B. beim Inkassoverfahren Summe der Hauptforderung und das Datum z.B. bei der Haftanordnung erkennbar. Sind zwei gleiche Negativmerkmale vorhanden, ist dies unter „Anzahl der Einträge zur Negativ-Art“ mit der Zahl 2 erkennbar. Bei diesem Beispiel liegt somit nur ein Negativmerkmal des Negativ-Art-Code 3 vor. Zudem sind das Aktenzeichen, die Postleitzahl und der Ort des Amtsgerichtes vorhanden, bei dem die Eidesstattliche Versicherung geführt wird.
Bei Negativmerkmalen wird von Negativ-Art-Code und Negativ-Art-Text gesprochen?
Jedes Negativmerkmal verfügt über einen spezifischen Code, der den Negativ-Art-Text verkürzt wiedergibt. Der Negativ-Art-Text stellt somit das Negativmerkmal in seiner verbalen Form dar. Die Negativ-Codes unterscheiden sich zwischen Konsumenten- und Firmenauskünften.
Konsumentenauskünfte:
1 = Konkurs
3 = Eidesstattliche Versicherung
5 = Haftanordnung
11 = Insolvenzverfahren
21 = Inkassoverfahren
22 = Inkassoüberwachungsverfahren
Firmenauskünfte:
1 = Konkurs
2 = Zwangsvollstreckung
3 = Eidesstattliche Versicherung
4 = Vergleich
5 = Haftanordnung
6 = Wechselprotest
7 = Vollstreckungsbescheid
11 = Insolvenzverfahren
20 = Mahnbescheid
21 = Inkassoverfahren
22 = Inkassoüberwachungsverfahren
Was liegt vor, wenn es keine Daten zu einer Firma oder Person in der Bonitätsauskunft gibt?
In der Eingabemaske des Online-Bonitätsportals sind Pflichtfelder definiert. Diese Pflichtfelder müssen gefüllt sein, damit Auskunftsdaten zurückgemeldet werden können. Ebenso können bei Konsumentenauskünften nur Privatpersonen und Inhaber von Einzelunternehmen abgefragt werden, keine Unternehmungen oder Firmen. Gleiches gilt auch für Firmenauskünfte. Zu beachten ist, dass Einzelunternehmungen direkt eine Konsumentenauskunft abgefragt werden müssen. Erfolgt dennoch eine Eingabe über eine Firmenauskunft, können keine Ergebnisse angezeigt werden.
Was ist ein Wohnscore?
Mikrogeographische Daten bilden den Wohnscorewert, der sich auf konkrete Häuser als bspw. Eduard-Pestel-Straße 7 bezieht. Hier können gute oder sehr schlechte Bonitäten von Privatpersonen innerhalb eines Hauses die individuellen, persönlichen Scorewerte in den entsprechenden Bonitätsauskünften beeinflussen. Dies erfolgt jedoch nur bis zu einem Scorewert von 2,9. Liegt der Scorewert zwischen 3,0 – 6,0, liegen weiche oder harte Negativmerkmale vor, die über das eindeutige Geburtsdatum direkt der jeweiligen Person zugeordnet werden können und somit unabhängig vom Wohnort sind.
Welche technischen Voraussetzungen werden für die Bonitätsprüfung benötigt?
Für die Benutzung des Online-Bonitätsportals benötigen Sie eine Internetverbindung, die mindestens über den Standard des Internet Explorer ab Version 7.0 oder Mozilla Firefox ab Version 3.0 verfügt. Für den Download benötigen Sie den normalen Adobe Reader und für den Ausdruck der erstellten Online-Bonitätsauskunft einen funktionsfähigen Drucker.
Werden zusätzliche Gebühren fällig?
Nein, die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH erhebt keine einmalige, monatliche oder jährliche Grund- oder Nutzungsgebühr. Für die Einrichtung eines Benutzeraccounts fallen ebenso keine Kosten an.
Was ist, wenn die Datenmengen, die abgefragt werden sollen, größer werden?
Wenn die zu verarbeitende Datenmenge für Bonitätsprüfungen größer wird und eine manuelle Eingabe in das Online-Bonitätsportal zu zeitaufwendig ist, können Bonitätsauskünfte entweder im Batchverfahren (Dateiaustausch) oder mit Hilfe des speziellen Input-Konverters durchgeführt werden. Bei diesen beiden Verfahrensarten können ggf. Kosten für die Einrichtung, Schnittstellen, Integration etc. entstehen. Sprechen Sie uns gerne direkt an, wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.