Inkasso Bergisch Gladbach

Vorgerichtliches Inkasso für Bergisch Gladbach

Mit unserem Inkasso-Mahnverfahren, einem mehrstufigen Verfahren, wird dem Schuldner klar gemacht, dass es jetzt keine Ausreden mehr gibt, dass wir Ihre Forderung zum Inkassoeinzug für Bergisch Gladbach übernommen haben und wir unsere Arbeit ernst nehmen. Unser effizienter und kompetenter Forderungseinzug basiert auf deutlich formulierten Schriftsätzen, die stufenweise dem Schuldner klar machen, dass ein Nichtbegleichen der Forderung für ihn weitreichende Folgen hat. Das kann unter anderem die Meldung an Auskunfteien wie die SCHUFA, Meldung an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung sein. Die Schuldnerkorrespondenz ist ein wichtiger Meilenstein, um für Sie erfolgreich im Inkasso Mahnverfahren beizutreiben. Über das professionelle Telefoninkasso, den persönlichen Kontakt mit den Schuldnern, ist die emotionsfreie und professionelle Ansprache ein weiterer Garant für Sie. Unseren geschulten Mitarbeiter ist es wichtig, dass trotz Einschaltung von ADU Inkasso Ihre Geschäftsbeziehung nicht leidet und Sie weiterhin einen Kunden bedienen können.

Leistungen unseres Inkasso Mahnverfahrens

– Klar strukturierte Inkassoschreiben
– Mehrstufiges Inkasso Mahnverfahren
– Telefoninkasso, mit emotionsfreier und professioneller Ansprache
– Inkasso auf höchstem Niveau
– Rechtssicher
– Telefon-, Fax- und Emailverkehr

Ihre Vorteile

– Durch Outsourcing ab der ersten Mahnung schaffen Sie zusätzlicher Kapazitäten für das Wesentliche
– Senkung Ihrer Personalkosten und Sachkosten in Ihrer Debitorenabteilung
– Durch umsichtiges, aber dennoch bestimmtes Vorgehen ist der Erhalt Ihrer Kundenbeziehung weiterhin gegeben.

Bergisch Gladbach ist eine große kreisangehörige Stadt im Bergischen Land in Nordrhein-Westfalen. Als Kreisstadt ist sie auch Mittelzentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises. Im Westen grenzt sie unmittelbar an Köln, im Norden an Leverkusen, beide sind kreisfreie Städte. Es folgen im Uhrzeigersinn Odenthal, Kürten, Overath und Rösrath, die alle zum Rheinisch-Bergischen Kreis gehören. Mit etwa 110.000 Einwohnern gehört sie zu den kleineren Großstädten in Deutschland.

Die heutige Stadt entstand zum 1. Januar 1975 im Rahmen der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen, als die alte Stadt Bergisch Gladbach durch das Köln-Gesetz mit der bis dahin selbstständigen Stadt Bensberg und der Ortschaft Schildgen, die zur Gemeinde Odenthal gehörte, zur neuen Stadt Bergisch Gladbach vereinigt wurde. Durch die Fusion konnte 1977 die Einwohnerzahl die Marke von 100.000 übertreffen, womit Bergisch Gladbach Großstadt wurde.

Bonitätsprüfung für Bergisch Gladbach

Ihre Vorteile:

In Echtzeit Bonitätsprüfungen von ADU Inkasso für Bergisch Gladbach sorgen dafür, dass Sie Ihren Kunden kennen und wissen ob dieser Zahlungswillig ist. Aufgrund des stark negativ veränderten Zahlungsverhaltens sind Geschäfte ohne Bonitätskontrolle heute äußerst riskant, denn nur wenn Sie die Bonität Ihres Geschäftspartners richtig einschätzen können sind Sie in der Lage, das Geschäft zu den richtigen Zahlungsbedingungen abzuschließen. Nur so können Sie sich vor Schaden schützen.

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Vorgerichtliches Inkasso für Bergisch Gladbach

Auf dem Wege der vorgerichtlichen Mahnung führt ADU Inkasso die meisten Forderungsverfahren für Bergisch Gladbach zum Erfolg. Aufwendige und teure Mahnverfahren vor Gericht werden so auf ein Minimum reduziert. Im ersten Schritt mahnen wir den Schuldner an und setzen eine Zahlungsfrist fest. Hält der Schuldner diese Frist ein, wird Ihre Forderung sofort ausgezahlt. Sollte der Schuldner Einsprüche erheben, oder alternative Tilgungsvarianten anbieten, erarbeiten wir in enger Abstimmung mit Ihnen weitere Maßnahmen. Kooperiert der Schuldner nicht, mahnen wir erneut und setzen eine Frist von wenigen Tagen. Zugleich führen wir über Wirtschaftsauskunfteien eine Bonitätsprüfung Ihres Schuldners durch. Durch persönliche Telefonate mit dem jeweiligen Schuldner verbessern wir zusätzlich die Aussicht auf eine baldige Zahlung. Führt auch dieses Vorgehen nicht zum gewünschten Erfolg, stimmen wir unter Berücksichtigung der fakten aus der Bonität Ihres Schuldners weitere Maßnahmen mit Ihnen ab. Sollte es trotz aller Bemühungen, Ihre Forderungen vorgerichtlich beizutreiben, zu einer Fortsetzung des Verfahrens vor Gericht kommen, unterstützen wir Sie natürlich auch dort umfassend und kompetent.

Telefoninkasso für Bergisch Gladbach

Wir wählen den direkten Weg und rufen Ihren Kunden an, nach einer schriftliche Zahlungsaufforderung. Mit der richtigen Mischung aus Einfühlungsvermögen, Konsequenz und Erfahrung vermittelt ADU Inkasso für Bergisch Gladbach Ihrem Kunden den Ernst der Lage. Mit einer vorausgegangenen Bonitätsprüfung gehen wir gezielt auf die eventuellen Negativmerkmale Ihres Kunden ein.

Gerichtliches Mahnverfahren für Bergisch Gladbach

Scheitern alle Versuche, Ihre Forderung außergerichtlich einzuziehen, kann diese über das gerichtliche Mahnverfahren und anschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Auch hier betreut ADU Inkasso Sie auf umfassende Weise. Trotz der Verfahrensstandardisierung und -automatisierung, die eine zügige und unkomplizierte Bearbeitung gewährleisten und den Gläubiger entlastet, liegt die Entscheidungsfreiheit über die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen stets bei Ihnen. Somit können Sie bei jeder Akte selbst bestimmen, wann und wie diese dem gerichtlichen Mahnverfahren zugeführt werden soll.

Nachgerichtliches Inkasso für Bergisch Gladbach:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Langzeitüberwachung für Bergisch Gladbach

Mit unserem Titel-Überwachungsservice für Bergisch Gladbach haben Sie die Möglichkeit, Forderungen gegen im Inland lebende Schuldner zu realisieren, die Sie längst als uneinbringlich abgeschrieben haben. Falls eine Vollstreckung Ihrer titulierten Forderungen zunächst ergebnislos verlaufen ist – weil z.B. zu diesem Zeitpunkt keine Vermögenswerte vorhanden gewesen sind – prüfen wir dennoch kontinuierlich in regelmäßigen Abständen die Liquidität Ihres Schuldners. Dies bis zu 30 Jahre lang. Dabei lassen wir unser Ziel nicht aus den Augen: Wir möchten, dass Sie Ihr Geld bekommen. Zu unserem Titel-Überwachungsservice gehört, das Recherchieren in verschiedenen Datenbanken, im Handelsregister sowie bei anderen öffentlich zugänglichen Quellen. Sobald wir feststellen, dass Ihr ursprünglich zahlungsunfähiger Schuldner wieder liquide ist, setzen wir unser Telefoninkasso ein. Unsere Mitarbeiter sprechen Ihren Schuldner freundlich, aber bestimmt an, um eine individuelle  und für Sie als Gläubiger befriedigende Lösung herbeizuführen. Dies kann eine Vollzahlung, eine Ratenzahlung oder z.B. ein Vergleich sein. Unser Titel-Überwachungsservice stellt über Jahre hinweg sicher, dass jede Möglichkeit genutzt wird, Ihre Forderung zu realisieren. Und dies zu einem günstigen Kosten- und Nutzenverhältnis, wodurch auch das Verfolgen bereits ausgebuchter Forderungen wieder rentabel wird.

Zwangsvollstreckung für Bergisch Gladbach

Die Zwangsvollstreckung für Bergisch Gladbach gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!