ADU Inkasso realisiert zügig für Zweilbrücken Ihre Forderungen
Forderungsmanagement ist individuell. So individuell wie die Kunden von ADU Inkasso und die Branchen, in denen sie tätig sind. Von der Übergabe, über die Schuldneransprache bis hin zur Realisierung, entwickeln wir für Zweilbrücken gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, das exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Bonitätsprüfung für Zweilbrücken
Vorbeugen ist besser als mahnen. Wie oft haben Sie sich schon über Zahlungsausfälle geärgert, die mit einer vorherigen Bonitätsprüfung vermeidbar gewesen wären? Sie möchten schon vor Geschäftsabschluss weitgehende Gewissheit darüber haben, dass Ihr Kunde keine Liquiditätsprobleme hat. Die vorherige Bonitätsprüfung trägt maßgeblich zum Schutz vor Zahlungsausfällen bei. Denn Sie erhalten objektive Informationen, die Ihnen dabei helfen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Firma oder einer Privatperson einzuschätzen.
Für eine nahtlose Zusammenarbeit für Zweilbrücken zwischen Ihnen und ADU Inkasso: Alle fälligen Forderungen können aus Ihrer Warenwirtschaft-Software über eine verschlüsselte Schnittstelle automatisch in unser System importiert werden. Wir leiten dann die vertraglich vereinbarten Forderungsläufe ein und überwachen sie lückenlos. Ein Prozess, der maximale Effizienz mit größtmöglichem Komfort für unsere Kunden verbindet!
Vorgerichtliche Maßnahmen für Zweilbrücken
Manchmal hilft auch schon der nächste Schritt. Die Konsequenz. Viele Schuldner zahlen sofort nach Erhalt des ersten Mahnschreibens von ADU Inkasso. Das Ziel im außergerichtlichen Inkasso ist die schnelle erfolgreiche Beitreibung Ihrer offenen Forderungen für Zweilbrücken, ohne Ihre Kundenbeziehungen zu belasten. Um das Kostenrisiko für Sie so gering wie möglich zu halten, holen wir vor Übernahme des Auftrages über Auskunfteien die richtigen Informationen ein. So sortieren wir frühzeitig aussichtslose Fälle aus und ersparen Ihnen unnötige Kosten. Sollten Sie dennoch an einer weiteren Beitreibung der Forderung gegen den Schuldner festhalten wollen, führen wir den Auftrag selbstverständlich weiter.
Telefoninkasso für Zweilbrücken
Das persönliche Gespräch ist von großer Bedeutung beim Forderungseinzug und dies ist am einfachsten und schnellsten über das Telefon zu erreichen. Die direkte telefonische Ansprache ist eine effektive Inkassomaßnahme im außergerichtlichen und im gerichtlichen Forderungseinzug. Durch das geschulte Fachpersonal von ADU Inkasso für Zweilbrücken wird der persönliche Kontakt zum Schuldner hergestellt und die Erfolgsquote deutlich erhöht.
Gerichtliches Mahnverfahren für Zweilbrücken:
Sollte das vorgerichtliche Verfahren zu keinem Ergebnis geführt haben, wird von ADU Inkasso für Zweilbrücken in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Falls seitens des Schuldners Widerspruch gegen den Mahnbescheid, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt wird, kann durch uns angeschlossene Rechtsanwälte auch das streitige Verfahren vor Gericht durchgeführt werden und verschafft somit Ihnen die Möglichkeit auch langfristig die Forderung beizutreiben.
Nachgerichtliche Beitreibung für Zweilbrücken
In dieser Phase, also nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels, kann ADU Inkasso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen, um einen Ausgleich der Forderung zu erwirken. Vor Einleitung solcher Maßnahmen erfolgt eine individuelle Prüfung, ob deren Einsatz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Titelüberwachung für Zweilbrücken
Mit dem ausgeklügelten Informationsmanagement von ADU Inkasso für Zweilbrücken, ist es möglich, den Beitreibungsprozess flexibel und individuell auf den jeweiligen Schuldner auszurichten. Über die Ansprache im richtigen Moment und über den richtigen Kanal realisieren wir nicht genutzte Potenziale aus bisher uneinbringlichen Titeln. Spezialisiert auf das Langzeitinkasso bearbeiten wir jeden Fall individuell.
Zwangsvollstreckung für Zweilbrücken
Die Zwangsvollstreckung für Zweilbrücken gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte. Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.