Vorteile und Voraussetzungen des gerichtlichen Mahnverfahrens
Viele kleine und mittelständische Unternehmen leiden unter der schlechten Zahlungsmoral ihrer Kunden. Sie Ihre Mandanten vor der daraus drohenden Zahlungsunfähigkeit. Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst (ADU-Inkasso) ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter Inkassodienstleister und kann für seine Mandanten somit auch das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren für unbestrittene Forderungen einleiten. Das Rechtsdienstleistungsgesetz hat die Kosten für das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren, was durch ein Inkassounternehmen durchgeführt wird, auf eine Pauschale von 25,00 € zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer festgelegt. Somit wird das Kostenrisiko für Mandanten im gerichtlichen Mahnverfahren erheblich reduziert. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ermöglicht dem Inkassounternehmen weitere Wege und höhere Chancen, die Forderung für den Mandanten einzutreiben.
Der Griff zu gerichtlichen Maßnahmen ist leider manchmal für Mandanten der einzige effektive Weg, um offene Forderungen geltend zu machen, wenn alle Schritte im vorgerichtlichen Inkassoverfahren erfolglos verlaufen sind. Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst geht im Umgang mit seinem Schuldner behutsam vor, da die Imagewahrung seiner Mandanten für ihn im Vordergrund der täglichen Arbeit des Forderungsmanagements steht. Schließlich wird nicht jeder Schuldner ein Schuldner bleiben. Im besten Fall wird er wieder ein zahlender, `guter´ Kunde sein.
Sowohl im vorgerichtlichen als auch im gerichtlichen Mahnverfahren steht der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst seinen Mandanten als kompetenter Partner zur Seite. Vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens werden eine Vielzahl von Informationen geprüft. Erst nach Rücksprache und auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten beantragt ADU-Inkasso die Erlassung eines Mahnbescheids gegen den jeweiligen Schuldner. Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid, kann der Erlass des Vollstreckungsbescheides bei Gericht beantragt werden. Mit dem Vollstreckungsbescheid – der auch als Titel bekannt ist – kann das Inkassounternehmen, sofern kein Widerspruch seitens des Schuldners gegen den Vollstreckungsbescheid bekannt wird, weitere Maßnahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens wie bspw. die Pfändung von Mobiliar, Konten oder des Gehaltes veranlassen.
Die Meldungen an die entsprechenden Gerichte erfolgt fast ausschließlich auf elektronischem Weg, so dass eine schnelle Bearbeitung für den Mandanten erfolgen kann. Mit einem im gerichtlichen Verfahren erwirkten Titel kann die Forderung langfristig geltend gemacht werden. Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren.
Vorteile des Mahnverfahrens:
– Schnelle und effektive Beitreibung aus einer Hand
– ADU-Inkasso ist Ansprechpartner für Mandant und Schuldner
– Hohe fachliche Kompetenz der Ansprechpartner im Schuldnerdialog
– Individuelle Situationsanalyse, ob ein gerichtliches Mahnverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist
– einheitliche, im Verhältnis geringe Kosten
– Erfahrung im Umgang mit Gerichten etc.
– schnelle Bearbeitung durch digitale Vernetzung der Gerichte
– Verjährungsfrist von 30 Jahren
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst bietet TÜV-geprüftes Inkasso und effektives Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.
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