Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH

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Darlehn

Veröffentlicht am 17. Januar 2017 von
Darlehn: Es gibt laut BGB zwei verschiedene Arten von Darlehnsverträgen, das Sach- und das Gelddarlehn. In einem Darlehnsvertrag werden die Rechte nebst Pflichten für den Darlehnsgeber und den Darlehnsnehmer festgehalten. Der Darlehnsnehmer erhält sowohl den Besitz als auch das Eigentum an der überlassenen Sache oder dem Geld.
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Datenschutz

Veröffentlicht am 17. Januar 2017 von
Datenschutz: Personenbezogene Daten müssen vor Missbrauch, Diebstahl sowie Veränderung geschützt werden. Der Datenschutz erhält in Zeiten des Internets sowie des elektronischen Datenaustausches eine immer wichtigere Bedeutung. Da ein Inkassounternehmen mit vielen personenbezogenen Daten ihrer Mandaten arbeitet, steht hier der Datenschutz im Vordergrund.
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Datensicherheit

Veröffentlicht am 17. Januar 2017 von
Datensicherheit: Der Begriff Datensicherheit beinhaltet alle technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Instrumente zum Schutz der Daten vor Verlust, Fälschen und nicht zugelassener Weitergabe an Dritte. Die Datensicherheit ist ein Begriff aus der betrieblichen Datenverarbeitung.  
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Dauerschuldverhältnis

Veröffentlicht am 17. Januar 2017 von
Dauerschuldverhältnis: Dauerschuldverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Leistung sowie eine Gegenleistung regelmäßig erbracht wird. Praktische Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind z.B. ein Mietvertrag, ein Arbeitsvertrag oder auch ein Telekommunikationsvertrag.
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Debitoren

Veröffentlicht am 17. Januar 2017 von
Debitoren: Für Schuldner wird im Finanz- und Rechnungswesen oftmals der Begriff Debitoren verwendet. Abgeleitet wird der Begriff von dem Lateinischen Wort „Debet = er schuldet“. Für Gläubiger hingegen der Begriff Kreditoren.  
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Debitorenmanagement

Veröffentlicht am 17. Januar 2017 von
Debitorenmanagement: Unternehmen führen neben der Stellung der Rechnung, der Organisation der Debitoren und dem internen Mahnwesen auch ein Risikomanagement durch. Alle diese Aufgaben werden häufig unter dem Begriff Debitorenmanagement zusammengefasst. Diese Dienstleistungen bieten auch Inkassounternehmen an. Sie führen den Rechnungsversand sowie die im Anschluss erfolgende debitorische Buchhaltung durch. Bleiben Rechnungen unbezahlt, können diese direkt in
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Downloads

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Downloads: Im Bereich Downloads dieser Homepage stehen unterschiedliche Informations- und Werbematerialien zum Herunterladen bereit.
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Drittschuldner

Veröffentlicht am 17. Januar 2017 von
Drittschuldner: Ein Drittschuldner kann sowohl eine natürliche oder auch eine juristische Person sein, gegen diese ein Schuldner eine Forderung inne haben kann. Gerade in einem Inkassoverfahren haben die Mitarbeiter oft mit Drittschuldnern zu tun. Dies können z.B. Kreditinstitute sein, wenn das Inkassounternehmen eine Pfändung von Konten des Schuldners durchführt oder auch Arbeitgeber, wenn hier der
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Drittschuldnererklärung

Veröffentlicht am 17. Januar 2017 von
Drittschuldnererklärung: Erwirkt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und wird dieser ausgebracht, so kann der Gläubiger vom Drittschuldner eine so genannte Drittschuldnererklärung erlangen. Wenn dem Drittschuldner Kosten für das Erstellen der Drittschuldnererklärung entstehen, kann er diese nicht beim Gläubiger geltend machen und sie auch nicht mit diesem Grund zurückhalten.    
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Kontakt

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Personalabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
E-Mail an jobs@adu-inkasso.de

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