ADU Inkasso für Lübben ihr Ihr Profi im Forderungsmanagement
ADU Inkasso für Lübben hilft Ihnen dabei, Ihre fälligen Rechnungen schnell zu Geld zu machen. Dabei schöpfen wir sämtliche Kommunikationskanäle aus, um adäquate Lösungen für alle Beteiligten zu finden: mit neuesten methodischen Verfahren, hervorragenden Technologien und spezifischer Branchenkompetenz. ADU Inkasso für Melle hält Ihnen den Rücken frei. Damit Sie sich beruhigt zurücklehnen und die Zahlungseingänge auf Ihrem Konto beobachten können.
Lübben (Spreewald), niedersorbisch Lubin (Błota), ist die Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald in der Niederlausitz im Land Brandenburg. Seit dem 2. Juni 1999 trägt die Stadt das Prädikat Staatlich anerkannter Erholungsort.
Die Spreewaldstadt zählt zum amtlichen Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden in Brandenburg.
Bonitätsprüfung für Lübben
Prüfen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen schon vor Vertragsabschluss! Fragen Sie nach verlässlichen Informationen über die Bonität Ihres Geschäftspartners. So können Sie rechtzeitig Liefer- und Zahlungsmodalitäten anpassen und Forderungsausfälle vermeiden.
Vorgerichtliches Inkasso für Lübben
ADU Inkasso bietet Ihnen für Lübben ein mehrstufiges und individuelles Inkassoverfahren. Der Schwerpunkt liegt auf dem kostenschonenden außergerichtlichen Einzug Ihrer ausstehenden Zahlung. Über verschiedene Kommunikationskanäle kontaktieren wir Ihre Schuldner und erarbeiten gemeinsam Lösungen zum Ausgleich der Forderung. Gerade durch die direkte und persönliche Ansprache lassen sich gemeinsam mit dem Schuldner Zahlungsvereinbarungen treffen.
Telefoninkasso für Lübben
Das Telefoninkasso für Lübben ist ein wichtiger Bestandteil des Forderungseinzugs. Die Unvorhersehbarkeit für den Schuldner und die persönliche Ansprache sind ein sehr wirksames und erfolgreiches Mittel. Langjährige Ergebnisse zeigen, dass in jedem Verfahrensstand unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Verhältnisse der Schuldner die Zahlungsbereitschaft in persönlichen Gesprächen angeregt werden kann.
Gerichtliches Inkasso für Lübben
Als zugelassenes Inkassounternehmen kann ADU Inkasso bei dem zuständigen Mahngericht für Lübben einen Mahnbescheid beantragen. Mit Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbescheids wird von ADU Inkasso mit Absprache des Gläubigers unverzüglich die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Pfändungen beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Nachgerichtliches Inkasso für Lübben:
Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.
Titelüberwachung für Lübben
Mit dem ausgeklügelten Informationsmanagement von ADU Inkasso für Lübben, ist es möglich, den Beitreibungsprozess flexibel und individuell auf den jeweiligen Schuldner auszurichten. Über die Ansprache im richtigen Moment und über den richtigen Kanal realisieren wir nicht genutzte Potenziale aus bisher uneinbringlichen Titeln. Spezialisiert auf das Langzeitinkasso bearbeiten wir jeden Fall individuell.
Zwangsvollstreckung für Lübben
Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.