Inkasso Varel

Mit dem Blick auf eine schnelle, effiziente Erfüllung für das Varel

ADU Inkasso arbeitet erfolgsorientiert für das Varel. Sie müssen weder noch Jahres- oder Mitgliedsbeiträge zahlen.

Varel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfaːʀəl] ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Friesland, am Jadebusen in Niedersachsen und südlich von Wilhelmshaven. Sie ist mit 24.001 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Friesland.

Bonitätsprüfung für Varel

ADU Inkasso bietet Ihnen für Varel die Möglichkeit verschiedene Informationen über Ihre Kunden einzuholen. So vermeiden Sie Zahlungsausfälle und Unvorhergesehenes.

• Prüfung der Bonität (B2B)

• Prüfung der Bonität im Bereich B2C

Vorgerichtliches Inkasso für Varel

Wir empfehlen, fällige und unbezahlte Rechnungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt an ADU Inkasso für Varel zum Forderungseinzug zu übergeben. Je früher die Bearbeitung durch uns erfolgt, desto höher sind die Chancen eines schnellen, erfolgreichen Abschlusses.
Schriftliche Schuldneransprache. Nach Aktenanlage setzt die auf den schnellstmöglichen und kostengünstigsten Forderungseinzug ausgerichtete Inkassosachbearbeitung ein. Der Schuldner wird unter Anzeige der Bearbeitung durch ADU Inkasso schriftlich zur vollständigen Zahlung der Ansprüche aufgefordert.

Vorgerichtliches Inkasso für Varel

Sollten Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, können Sie uns nach Vertragsunterzeichnung die offenen Forderungen über unser Inkassosystem übergeben. Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Anlagen:

– Anschrift
– Geburtstagdatum (wenn vorhanden)
– Ihre überfälligen Rechnungen in Kopie
– Bankverbindung Ihres Schuldners (falls bekannt).
– Weitere Angaben zum Schuldner (falls bekannt).

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Gleichzeitig versenden wir entsprechende Inkassomahnungen für Varel an Ihren Schuldner und beginnen mit allen Prüfungen, die für einen erfolgreichen Forderungseinzug dringend erforderlich sind. Die entstehenden Auslagen für Wirtschaftsauskünfte, Adressermittlungen, Registerauszüge und andere Recherchen werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Außerdem ergänzen wir nach Bedarf unser effizientes Mahnwesen mit Telefoninkasso und anwaltlichen Mahnungen. Je nach Reaktion des Schuldners sind folgende Ergebnisse möglich:

– Ihr Schuldner zahlt.
Sie erhalten den Rechnungsbetrag.
Es entstehen Ihnen keine Kosten, da sich Ihr Schuldner im Zahlungsverzug befindet.

– Ihr Schuldner zahlt nicht, unsere Bonitätsprüfungen verlaufen negativ.
Sie erhalten von uns eine entsprechende Mitteilung.
Sie alleine entscheiden über die weitere Vorgehensweise! Wünschen Sie trotz der geringen Aussicht   auf Erfolg eine Titulierung, um Ihren Anspruch langfristig zu sichern, können wir ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen.  Auf Ihren Wunsch bleibt die Forderung aber in der außergerichtlichen Überwachung.

– Ihr Schuldner zahlt nicht, unsere Bonitätsprüfungen Ihres Schuldners verlaufen positiv.
Eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung verspricht den gewünschten Erfolg. Wir leiten den     Fall an unsere Vertragsanwälte für Varel weiter, der einen Mahnbescheid gegen Ihren Schuldner beantragt und damit das gerichtliche Forderungsinkasso einleitet.
ADU Inkasso Vertragsanwälte verlangen keine Kosten- oder Gebührenvorschüsse, benötigen aber von Ihnen eine separate Vollmacht.

Telefoninkasso für Varel

Liegen Ihre titulierten Forderungen vergessen im Keller und verstauben? Das muss nicht sein! In vielen Fällen kann die Langzeitüberwachung von Forderungen sinnvoll sein. Diese bietet sich für titulierte Forderungen, die bereits ohne Erfolg vollstreckt sind, an. ADU Inkasso erzielt für Varel auch für alte Forderungen noch interessante Resultate! In der Langzeitüberwachung können wir mit unterschiedlichen Maßnahmen Unterstützung leisten. Neben der Überwachung von titulierten Forderungen und der Verjährungskontrolle ermitteln wir für Sie ggf. Arbeitgeber bzw. Anschriften oder führen eine Bonitätsprüfung durch. Bei Insolvenzverfahren gehört außerdem die Überwachung und Prüfung von Restschuldbefreiung und Versagungsgründen zu unseren Leistungen. Durch gezielte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Rahmen der Forderungspfändung lassen sich erstaunliche Resultate erzielen.

Gerichtliches Inkasso für Varel

Bevor ADU Inkasso das gerichtliche Inkasso für Varel einleitet, prüfen wir selbstverständlich, ob sich ein solches Vorgehen für unseren Gläubiger überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, dann leiten wir bei unstreitigen Forderungen die Titulierung und Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners ein und begleiten Sie im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren in einem Inkassoverfahren. Viele Schuldner zahlen schon, wenn sie den Vollstreckungsbescheid in der Post finden.

Nachgerichtliche Langzeitüberwachung für Varel

Ihre Forderung gerät bei ADU Inkasso nicht in Vergessenheit! Im Regelfall schließt sich diese Phase an das gerichtliche Mahnverfahren/die nachgerichtliche Beitreibung an. Während der Gültigkeitsdauer des vollstreckbaren Titels von meist 30 Jahren führen wir eine fortwährende Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres säumigen Kunden für Varel durch. Sorgfältig analysierte Bonitätsprüfungen lassen mögliche Chancen zur Realisierung der Forderungen erkennen und geben Aufschluss über die erfolgversprechendsten Strategien. Bemerken wir eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Ihren säumigen Kunden, treten wir in den direkten Kontakt, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. So erhalten Sie Gelder aus Forderungen, die vielleicht schon längst in Vergessenheit geraten sind.

Titelüberwachung für Varel

Die von Ihnen übergebenen Daten werden in das EDV-System von ADU Inkasso für Varel mit den Fälligkeiten hinterlegt und auf fristgerechte Zahlung überwacht. Falls Zahlungen nicht fristgerecht einbezahlt werden, übernehmen wir für Sie das Mahnservice.

Zwangsvollstreckung für Varel

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!