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Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändung von Steuererstattungsansprüchen: Auch beim Finanzamt kann der Gläubiger Ansprüche des Schuldners z.B. auf Lohn- und Einkommenssteuer mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) pfänden. Das Finanzamt ist in diesem Fall Drittschuldner und die Pfändung erfolgt im Rahmen einer Forderungspfändung. Wichtig zu wissen ist, dass Steuererstattungsansprüche erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums gepfändet werden dürfen. Im Voraus
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Pfändung von Taschengeld

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändung von Taschengeld: Lebt ein Schuldner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, kann das Taschengeld durch den Gläubiger gepfändet werden. Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld, wobei sich die Höhe nach dem Einkommen, dem Vermögen und dem Lebensstil orientiert. Mit diesem Betrag soll er seine rein privaten Interessen erfüllen. Kalkuliert
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb)

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb): Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (abgekürzt PfÜb) ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung. Er wird vom entsprechenden Vollstreckungsgericht erlassen, sofern ein Vollstreckungstitel vorliegt. Mit ihm kann der Gläubiger z.B. Guthaben von Konten des Schuldners pfänden. Häufig ist die Bank, der Arbeitgeber oder eine Versicherung Drittschuldner. Der Gläubiger wendet sich dann nur an den
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Pfändungsfreigrenze

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Pfändungsfreigrenze: Damit einem Schuldner ein Existenzminimum gesichert bleibt, gibt es gesetzlich geregelte Pfändungsfreigrenzen. In deren Höhe darf z.B. ein Einkommen nicht gepfändet werden. Alle Details sind in der Pfändungstabelle in der Anlage zur ZPO aufgelistet.
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Sachpfändung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Sachpfändung: Befinden sich bewegliche Gegenstände im Besitz des Schuldners, kann der Gläubiger diese pfänden lassen, sofern der entsprechende Titel und Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vorliegt. Ist eine Sache mit dem Dienstsiegel durch den Gerichtsvollzieher markiert, gilt sie als gepfändet und wird dem Schuldner weggenommen. Durch den öffentlichen Verkauf der gepfändeten Sachen – in der Regel durch Versteigerungen
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Sonderfälle der Pfändung

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Sonderfälle der Pfändung: Es gibt im Gesetz geregelt unpfändbare Gegenstände. Diese können nur mit einer Austauschpfändung gepfändet werden (§§ 295AO). Diese erfolgt, wenn ein teurer Gegenstand durch einen geringwertigeren Gegenstand ausgetauscht wird. Z.B. wird ein Neuwagen gepfändet und durch ein älteres Fahrzeug ausgetauscht. Der Gläubiger kann dem Schuldner aber auch den entsprechenden Geldbetrag überlassen und
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Taschengeld und Pfändung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Taschengeld und Pfändung: Der Taschengeldanspruch kann bei bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft gepfändet werden. Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld, also auf einen Betrag, über den er zur Befriedigung reiner Privatinteressen frei verfügen kann. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach dem Vermögen, dem Einkommen, dem Lebensstil und ist somit
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Taschenpfändung

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Taschenpfändung: Spricht man von einer Taschenpfändung, versteht man darunter, dass der Gerichtsvollzieher Sachen pfändet, die der Schuldner in Taschen oder sonstigen Tragehilfen mit sich trägt.
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Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)

Veröffentlicht am 7. März 2017 von
Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung): Damit die Position einer Forderung gesichert bleibt, kann der Gläubiger als Maßnahme der Zwangsvollstreckung die vorläufige Vorpfändung nutzen. Der Gerichtsvollzieher teilt dem Schuldner mit, dass eine Pfändung erfolgt ist und führt diese auch durch. Das Schriftstück enthält die Information, dass im Nachgang dann der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird, der Titel muss
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Was ist pfändbar?

Veröffentlicht am 14. Februar 2017 von
Was ist pfändbar?: Ein Gerichtsvollzieher kann im Rahmen einer Sachenpfändung bewegliche Sachen pfänden, die sich in der Wohnung des Schuldners befinden und damit dem Schuldner gehören. Dies können z.B. Teppiche, TV-Geräte, Uhren oder auch Schmuck sein. Zudem kann der Gerichtsvollzieher aber auch die Hilfspfändung von Sparbüchern oder Versicherungsscheinen durchführen, sofern er diese in der Wohnung
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