Inkasso für Bad Gandersheim – mit einem zuverlässigen Partner
Die Inkassobranche in Deutschland befindet sich in einer besseren Lage, als ihr Ruf es vermuten lässt. Zwar gibt es immer wieder Stimmen, die sich lauthals über Inkassounternehmen beschweren – doch erwächst diese Reaktion praktisch aus der Natur der Aufgabe, denen sich Inkassodienste stellen. ADU Inkasso ist ein langjährig erfahrener Inkassoexperte für Bad Gandersheim, der zu den kompetenten Anbietern der Branche zählt. Nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern europaweit sind wir im Auftrag unserer Mandanten – ob Unternehmen oder Selbstständige aktiv.
Bad Gandersheim ist eine Kurstadt im Landkreis Northeim, Land Niedersachsen (Deutschland). Die Stadt, deren Namensbestandteil Bad sich auf ihr Soleheilbad bezieht, liegt westlich des Harzes. Nach der Dichterin Roswitha von Gandersheim wird die Stadt auch „Roswithastadt“ genannt.
Bonitätsprüfung für Bad Gandersheim
Passgenaue Wirtschaftsinformationen als Vorsprung zum Erfolg. Wir liefern für Bad Gandersheim die entscheidenden Daten zu Unternehmen und Personen sowie entscheidungsrelevante Fakten! Hierfür bieten wir in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern die richtige Lösung für Ihren Informationsbedarf.
Bonitätsprüfung für Bad Gandersheim
Auskunfteien liefern Wirtschaftsinformationen und Bonitätsüberprüfungen. Diese beschäftigen sich seit vielen Jahren mit wirtschaftlich relevanten Daten über Privatpersonen und Firmen. ADU Inkasso greift für Bad Gandersheim direkt auf die Datenbanken der Auskunfteien mit Informationen über 320 Mio. gespeicherten Daten in Deutschland zu. Informationen geben Ihnen einen transparenten und objektiven Überblick über die Situation, über die Bonität Ihrer Kunden und Geschäftspartner, Ihrem Mieter oder Vertragspartner. Wirtschaftsinformationen, Bonitätsauskünfte sowie Einwohnermeldedaten liefern Ihnen aktuelle und zuverlässige Informationen in optimaler Übersicht und unterstützen Sie darin, schnelle und sichere Entscheidungen zu treffen.
Ihre Vorteile
– Scoring-Verfahren, Daten gemäß §§ 33, 34 BDSG
– Außenstände reduzieren
– Liquidität erhöhen
– Rentabilität steigern
– Forderungsausfälle reduzieren
– Sicherer Umsatz
– Aktuelle Daten in Echtzeit
Vorgerichtliches Inkasso für Bad Gandersheim
ADU Inkasso realisiert Ihre Forderung durch schnelles und professionelles Beitreiben, dies minimiert das Ausfallrisiko durch Insolvenz und erhöht gleichzeitig die Liquidität im eigenen Unternehmen ohne Zusatzkosten. Professionelles Forderungsmanagement optimiert Verhandlungsspielräume gegenüber Banken und ermöglicht dadurch Investitionen im eigenen Unternehmen. Mit einer großen Portion Fingerspitzengefühl für Bad Gandersheim vermittelt wir zwischen Ihnen und Ihrem Schuldner. Unbürokratisch und schnell arbeiten wir an Ihrem Fall und greifen dabei auf unsere bewährte systematische Arbeitsweise zurück.
Telefoninkasso für Bad Gandersheim
Dieses Instrument von ADU Inkasso für Bad Gandersheim ist sehr effektiv und erfolgsversprechend. Hier wird versucht mit dem Schuldner eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wir betrachten uns dabei immer als neutraler, objektiver Vermittler und schaffen so die besten Voraussetzungen, dass Ihr Kunde auch nach der Begleichung Ihrer Forderung für Sie erhalten bleibt.
Gerichtliches Inkasso für Bad Gandersheim
Bleiben die außergerichtlichen Aktivitäten zur Einziehung Ihrer Forderung von ADU Inkasso ohne Erfolg und hat die Bonitätsprüfung keinen Anhaltspunkt für eine Aussichtslosigkeit der gerichtlichen Rechtsverfolgung ergeben, beantragen wir für Bad Gandersheim bei dem zuständigen Gericht wegen Ihrer Forderung den Erlass eines Mahnbescheids. Wird die Forderung nebst Zinsen und Kosten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids nicht bezahlt und setzt sich der Schuldner innerhalb dieser Frist auch nicht gegen die geltend gemachte Forderung durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid zur Wehr, beantragen wir den Erlass des Vollstreckungsbescheids, aus welchem die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden kann.
Nachgerichtliche Langzeitüberwachung für Bad Gandersheim
Ihre Forderung gerät bei ADU Inkasso nicht in Vergessenheit! Im Regelfall schließt sich diese Phase an das gerichtliche Mahnverfahren/die nachgerichtliche Beitreibung an. Während der Gültigkeitsdauer des vollstreckbaren Titels von meist 30 Jahren führen wir eine fortwährende Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres säumigen Kunden für Bad Gandersheim durch. Sorgfältig analysierte Bonitätsprüfungen lassen mögliche Chancen zur Realisierung der Forderungen erkennen und geben Aufschluss über die erfolgversprechendsten Strategien. Bemerken wir eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Ihren säumigen Kunden, treten wir in den direkten Kontakt, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. So erhalten Sie Gelder aus Forderungen, die vielleicht schon längst in Vergessenheit geraten sind.
Langzeitüberwachung für Bad Gandersheim
Forderungen, die vorgerichtlich und gerichtlich nicht realisiert werden konnten, übernimmt ADU Inkasso für Bad Gandersheim in die Langzeitüberwachung. Wir überwachen titulierte Forderungen bis zur Verjährung. Alle Vorgänge und insbesondere bei den titulierten Vorgängen werden die Schuldner in regelmäßigen Abständen kontaktiert. Sollte sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners gebessert haben, werden wir Ihre Forderung erneut vertreten. Erst mit Eintritt der Verjährung endet unsere Inkassotätigkeit.
Zwangsvollstreckung für Bad Gandersheim
Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.