Inkasso Kempen

Unsere Kernkompetenzen sind das Risiko- und Forderungsmanagement

ADU Inkasso vermeidet Zahlungsausfälle, unterstützen das Rechnungswesen, generieren Zahlungseingänge und sorgt für Sachen Anhalt Liquidität.

Die Stadt Kempen liegt am Niederrhein im Westen Nordrhein-Westfalens und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Kempen ist im Landesentwicklungsplan NRW als Mittelzentrum ausgewiesen.

Bonitätsprüfung für Kempen

Optimieren Sie Ihr Risikomanagement für Kempen. Schützen Sie sich bereits im Vorfeld einer Auftragsannahme vor Forderungsausfällen, schon vor dem ersten Kundenkontakt. Warum? Weil jährlich mehr als hunderttausend Privatinsolvenzen und durchschnittlich fünfundzwanzigtausend Firmenpleiten eine deutliche Sprache sprechen. Die von uns durchgeführten Bonitätsprüfungen und recherchierten Wirtschaftsinformationen bilden eine zuverlässige Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln. Ob Kurzauskunft, Vollbericht mit Bilanzdaten oder Scoringauskunft – für jeden Fall bieten wir das passende Produkt. Wählen Sie hinsichtlich der Lieferwege zwischen verschiedenen Varianten: Einzelabfragen via Internet erfolgen mittels Onlinesystem. Ergänzend dazu: Unsere Online-Kommunikationsschnittstelle, unser Haus eigenes Plugin Check+Collect.

Unsere Leistungen für Kempen
– Bonitätsprüfung
– Wirtschaftsinformationen
– Firmen- oder Personeninformationen
– Kurzauskunft, Vollbericht, Scoringauskunft

Außergerichtliches Inkasso für Kempen

Außenstände können für Unternehmen schnell zu einem finanziellen Desaster werden. Grundsätzlich sollten Sie versuchen, die offenen Forderungen zunächst durch ADU Inkasso für Kempen einzuholen. Dies schont letztendlich nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die Beziehung zum Schuldner, denn möglicherweise war dieser bislang ein guter Kunde, den Sie nicht vor den Kopf stoßen oder gar durch vermeidbare Gerichtsstreitigkeiten für immer verlieren möchten.

Telefoninkasso für Kempen

Nach Ablauf des regulären Mahnlaufes erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme durch ADU Inkasso für Kempen mit Ihrem Schuldner, um so eine Einigung zu erlangen. Unser qualifiziertes Personal versucht in diesem Schritt, den Schuldner.

Gerichtliches Inkasso für Kempen

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens sieht so aus, dass ADU Inkasso für Kempen im automatisierten Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragt. Die Höhe der entstehenden Gerichtskosten richtet sich nach der Summe der ausstehenden Forderung. Der erlassene Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Legt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, können wir die Erteilung eines Vollstreckungsbescheides (gerichtlicher Titel) beantragen. Sobald der erlassene und an den Schuldner zugestellte Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann aus dem Titel die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Ein Vorteil einer gerichtlich festgestellten Forderung ist, dass der Zahlungsanspruch bis zu 30 Jahre lang nachgehalten werden kann. Der Einwand „Verjährung von Forderungen“ ist sodann seitens des Schuldners nicht mehr relevant. Eine Ausnahme ist hier die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung.

Nachgerichtliches Inkasso für Kempen:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Langzeitüberwachung für Kempen

Die Langzeitüberwachung für Kempen erfolgt regelmäßig und lückenlos. Die wichtigste Information in der Titelüberwachung ist, ob Ihr Schuldner liquide ist und wir dadurch Chancen für eine erfolgreiche Realisierung sehen. Diese Information lässt sich nur kontinuierliche Bonitätsabfragen erlangen. Deshalb investieren wir in der Titelüberwachung gern in verlässliche Auskünfte.

Davon sind aber nicht nur Finanzdaten betroffen, sondern auch Fragen nach der Adresse, den Lebensverhältnissen oder dem Umfeld Ihres Schuldners. In der langfristigen Überwachung von Titeln geht es darum, ein möglichst genaues Bild des Gegenübers zu bekommen, um dann im richtigen Moment Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Realisierungschancen können sich über die Jahre verändern und zwar in beide Richtungen. Die 30-jährige Gültigkeitsdauer eines Titels ist eine lange Zeit, in der viel passieren kann. Die Situation Ihres Schuldners kann sich verschlechtern oder erheblich verbessern, sodass selbst bei verloren geglaubten Forderungsansprüchen Zugriff und damit Realisierung möglich sind. Niemand kann die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse eines Schuldners vorhersehen, deshalb ist es so entscheidend, am Ball zu bleiben und auch im langfristigen Forderungsmanagement keine Chancen verlorenzugeben.

Die häufigsten Gründe für eine Verbesserung der Finanzlage vieler Schuldner:

– Qualifikation & Arbeitsaufnahme
– Heirat
– Erbschaft
– Geldgewinn

Zwangsvollstreckung für Kempen

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

Nehmen Sie Kontakt jetzt auf!