Inkasso Neustadt an der Aisch

ADU Inkasso ist Ihr Partner im Inkasso für Neustadt an der Aisch

Als zuverlässiger Partner erbringt ADU Inkasso für Neustadt an der Aisch umfassenden Service für unsere Auftraggeber und hat dabei die Zufriedenheit der Kunden jederzeit im Blick. Unsere Mitarbeiter bearbeiten Themen der gesamten Wertschöpfungskette im Kundenmanagement und schaffen damit eine einmalige Expertise in der Energiewirtschaft. Mit engagierten und qualifizierten Mitarbeitern sowie einem stimmigen Wissensmanagement im Konzern erreichen wir eine Bearbeitungsqualität auf höchstem Niveau.

Neustadt an der Aisch (amtlich Neustadt a.d.Aisch) ist die im Aischtal gelegene Kreisstadt und neben Bad Windsheim eines der beiden Zentren des mittelfränkischen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Historisch ging Neustadt (so erstmals um 1285 genannt) im 13. Jahrhundert als von Nürnberger Burggrafen geschaffene „neue Stadt“ aus dem südlichen Teil des ehemaligen, seit etwa 741 nachweisbaren Königshofs Riedfeld, heute ein Ortsteil Neustadts, hervor.

Bonitätsprüfung für Neustadt an der Aisch

Das Inkassounternehmen ADU Inkasso für Neustadt an der Aisch ist auf professionelles Forderungsmanagement spezialisiert. Wir greifen auf eine sehr fundierte Erfahrung durch langjährige Inkassotätigkeit zurück. Durch regelmäßige Weiterbildungen sind wir mit den neuesten Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen vertraut. Unsere Arbeitsweise hat ein klares Ziel: Die Realisierung Ihrer Forderung. Dies erreichen wir meist im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung und sparen Ihnen Zeit und Energie, damit Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Vorgerichtliches Inkasso für Neustadt an der Aisch

Auf dem Wege der vorgerichtlichen Mahnung führt ADU Inkasso die meisten Forderungsverfahren für Neustadt an der Aisch zum Erfolg. Aufwendige und teure Mahnverfahren vor Gericht werden so auf ein Minimum reduziert. Im ersten Schritt mahnen wir den Schuldner an und setzen eine Zahlungsfrist fest. Hält der Schuldner diese Frist ein, wird Ihre Forderung sofort ausgezahlt. Sollte der Schuldner Einsprüche erheben, oder alternative Tilgungsvarianten anbieten, erarbeiten wir in enger Abstimmung mit Ihnen weitere Maßnahmen. Kooperiert der Schuldner nicht, mahnen wir erneut und setzen eine Frist von wenigen Tagen. Zugleich führen wir über Wirtschaftsauskunfteien eine Bonitätsprüfung Ihres Schuldners durch. Durch persönliche Telefonate mit dem jeweiligen Schuldner verbessern wir zusätzlich die Aussicht auf eine baldige Zahlung. Führt auch dieses Vorgehen nicht zum gewünschten Erfolg, stimmen wir unter Berücksichtigung der fakten aus der Bonität Ihres Schuldners weitere Maßnahmen mit Ihnen ab. Sollte es trotz aller Bemühungen, Ihre Forderungen vorgerichtlich beizutreiben, zu einer Fortsetzung des Verfahrens vor Gericht kommen, unterstützen wir Sie natürlich auch dort umfassend und kompetent.

Mahntelefonie für Neustadt an der Aisch

Die Mahntelefonie  von ADU Inkasso setzt auf den frühzeitigen persönlichen Kontakt zu dem säumigen Zahlern in Neustadt an der Aisch. Im Telefonat lassen sich rasch die Gründe für den bestehenden Zahlungsverzug erörtern. Durch psychologisch und rechtlich geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen aktiv, sensibel die Telefonate und ermöglichen positive Gesprächsergebnisse, die auch als Kundenbindungselement genutzt werden können. Darüber hinaus können – wenn gewünscht – im Gespräch schnell valide Informationen gewonnen werden, die als Basis für die Festlegung kundenindividueller Folgemaßnahmen dienen.

Gerichtliches Inkasso für Neustadt an der Aisch

Bevor wir das gerichtliche Inkasso einleiten prüft ADU Inkasso für Neustadt an der Aisch selbstverständlich, ob sich ein solches Vorgehen für unseren Gläubiger überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, dann leiten wir bei unstreitigen Forderungen die Titulierung und Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners ein und begleiten Sie im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren in einem Inkasso-Verfahren. Viele Schuldner zahlen schon, wenn sie den Vollstreckungsbescheid in der Post finden. Wenn nicht, hat ein gerichtliches Inkasso-Verfahren zur Folge, dass ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung, also die Pfändung durchführt. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt der abgegebenen Vermögensauskunft nicht geeignet wäre, zu einer vollständigen Befriedigung zu führen, wird der Schuldner in das zentrale Schuldnerverzeichnis eingetragen. Über sämtliche eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse aus dem gerichtlichen Inkasso-Verfahren informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig. Der gegen den aktuell unpfändbaren Schuldner vorliegende Vollstreckungstitel wird im Überwachungsverfahren, der Titelüberwachung für Sie weiterverfolgt, bei dem wir Ihren Schuldner bis zu 30 Jahre lang im Auge behalten.

Nachgerichtliche Langzeitüberwachung für Neustadt an der Aisch

Ihre Forderung gerät bei ADU Inkasso nicht in Vergessenheit! Im Regelfall schließt sich diese Phase an das gerichtliche Mahnverfahren/die nachgerichtliche Beitreibung an. Während der Gültigkeitsdauer des vollstreckbaren Titels von meist 30 Jahren führen wir eine fortwährende Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres säumigen Kunden für Neustadt an der Aisch durch. Sorgfältig analysierte Bonitätsprüfungen lassen mögliche Chancen zur Realisierung der Forderungen erkennen und geben Aufschluss über die erfolgversprechendsten Strategien. Bemerken wir eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Ihren säumigen Kunden, treten wir in den direkten Kontakt, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. So erhalten Sie Gelder aus Forderungen, die vielleicht schon längst in Vergessenheit geraten sind.

Überwachungsverfahren für Neustadt an der Aisch
Bis zu 30 Jahre lang dem Schuldner auf den Fersen

– Unser Ziel für Neustadt an der Aisch

Bleiben Sie hartnäckig bei Ihren Forderungen. ADU Inkasso unterstützt Sie dabei. Bis zu 30 Jahre lang für Neustadt an der Aisch. Wir beobachten Schuldner, überprüfen deren Aufenthaltsort und behalten ihre Vermögenslage im Blick. Diese Geduld lohnt sich: Oft realisieren wir auf diesem Wege noch Forderungen, die von Kunden und Schuldnern bereits abgeschrieben wurden.

– Wie wir vorgehen für Neustadt an der Aisch

Zur bundesweiten Suche und Kontrolle nutzt ADU Inkasso das gesamte Recherche-Spektrum für Neustadt an der Aisch: Wirtschaftsauskünfte, Verzeichnisse von Gewerbe- und Einwohnermeldeämtern, Handelsregister und diverse andere Datenbanken. Haben wir den Schuldner ermittelt, prüfen wir seine Bonität und gehen zielgerichtet vor. Führt das Inkassoverfahren nicht zum gewünschten Erfolg, erörtern wir Pfändungsmöglichkeiten. Gegebenenfalls leiten wir auch Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ein bis hin zur Zwangssicherungshypothek.

– Unsere Leistungen für Neustadt an der Aisch

– Prüfung relevanter Daten und Lebensumstände von Schuldnern

– Bonitätsprüfung

– Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung für Neustadt an der Aisch

Die Palette der möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist umfangreich. Für die Eintreibung des titulierten Außenstandes des Gläubigers wird in der Regel der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher erhält über den Gläubiger(-Vertreter) den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne vorheriger Sachpfändung. Der Vollstreckungsbeamte ist zunächst bemüht, eine einvernehmliche Regelung (Vereinbarung über die Abtragung der Forderung in Raten) zu erzielen. Sollte diese Maßnahme erfolglos sein, wird ein beantragtes Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt. Der Schuldner ist in diesem Stadium verpflichtet, seine persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen. Sofern der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt, kann der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. 

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