Gerichtsstand:

Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts wird in der Regel als Gerichtsstand bezeichnet. Wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, ist das Gericht seines Wohnortes zuständig. Bei Unternehmen also juristischen Personen ist der Firmensitz ausschlaggebend. Häufig kommt es vor, dass in Verträgen oder allgemeinen Regeln abweichende Gerichtsstände vereinbart werden.