Haftbefehl:

Wenn ein Gläubiger keine Chance mehr hat, seine Forderung mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erfüllen, kann er nur noch vom Schuldner die Offenlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse mittels Abgabe der Vermögensauskunft verlagen. Wird diese verweigert, kann der Gläubiger die Beugehaft beantragen und somit einen Haftbefehl gegen den Schuldner erwirken. Haftbefehle werden in jeder Auskunftei vermerkt und sind harte Negativmerkmale, die einen Schuldner lange begleiten und seine Bonität stark beeinflussen.