Zwangsvollstreckungsnovelle
Zwangsvollstreckungsnovelle: Seit Januar 1999 führen die Gerichtsvollzieher einige Aufgaben der Vollstreckungsgerichte direkt aus wie z.B. die Abnahme der Vermögensauskunft, die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Auch sind mit der Novelle die Kosten für die Zwangsvollstreckung gestiegen. Dies und weitere Änderungen sind in der Zwangsvollstreckungsnovelle geregelt.