Schuldnerschutz:

Da es sich im Inkassorecht um unstrittige Forderungen handelt, spielt der Schuldnerschutz eine geringe Rolle. Ansonsten ist diese Begrifflichkeit sowohl im materiellen Recht als auch im Prozessrecht zu finden. Sie soll den Schuldner vor übermäßigen Beanspruchung durch Gläubiger oder Gerichte bewahren. Teilweise ist damit auch der Verbraucherschutz gemeint.