Inkasso Berlin Hohenschönhausen

Unser Ziel ist es, den Schuldner zur Zahlung zu motivieren

Bei ADU Inkasso wird immer der individuelle Fall betrachtet. Das bedeutet auf der einen Seite, dass die Maßnahmen genauestens mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Andererseits wird jeder Schuldner über seinen jeweiligen Forderungsgegenstand sowie dessen Herkunft und Historie aufgeklärt und seine Rückmeldung gewürdigt. Dabei ist es ADU Inkasso möglich, flexibel auf die Lebensumstände des Schuldners einzugehen, um gemeinsam mit allen Beteiligten eine „gerechte“ Lösung für Berlin Hohenschönhausen zu finden.

Bonitätsprüfung für Berlin Hohenschönhausen

Das Inkassounternehmen ADU Inkasso für Berlin Hohenschönhausen ist auf professionelles Forderungsmanagement spezialisiert. Wir greifen auf eine sehr fundierte Erfahrung durch langjährige Inkassotätigkeit zurück. Durch regelmäßige Weiterbildungen sind wir mit den neuesten Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen vertraut. Unsere Arbeitsweise hat ein klares Ziel: Die Realisierung Ihrer Forderung. Dies erreichen wir meist im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung und sparen Ihnen Zeit und Energie, damit Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Vorgerichtliches Inkasso für Berlin Hohenschönhausen

Ein Inkassobüro beauftragen und damit langfristig die eigene Liquidität sichern dürfte im Interesse eines jeden Unternehmens liegen. Bei einer Zusammenarbeit mit ADU Inkasso für Berlin Hohenschönhausen wird nach Erteilung des Inkassoauftrages das außergerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Im ersten Schritt wird Ihr Schuldner unter Konkretisierung der Gesamtforderung aus Hauptanspruch Zinsen, Mahnkosten und Inkassovergütung unter angemessener Fristsetzung zur Erfüllung der Forderung aufgefordert. Im weiteren Verlauf erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner seitens von uns speziell geschulten Mitarbeiter. Im Rahmen unserer Vermittlertätigkeit wird mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen. Berechtigte Einwendungen werden aufgedeckt mit der Folge, dass unter Umständen für ein Gerichtsverfahren mit einem negativen Ausgang Kosten vermieden werden.

Außergerichtliches Inkasso zum professionellen Einzug Ihrer offenen Forderungen für Berlin Hohenschönhausen

Für ADU Inkasso heißt Inkasso konsequente Verantwortung, so dass Sie schnellstmöglich den Betrag erhalten und Sie mit individuellen, auf Ihre Branche zugeschnittenen Inkasso-Komplettlösungen in finanzieller Balance bleiben. Wir paaren für Berlin Hohenschönhausen Fingerspitzengefühl mit Beharrlichkeit: Als Mediator zwischen Ihnen und Ihrem Kunden setzen wir alles daran, Ihre Kundenbeziehung zu erhalten.

Telefoninkasso für Berlin Hohenschönhausen

Das Telefoninkasso spielt im professionellen Forderungsmanagement und deshalb auch bei ADU Inkasso für Berlin Hohenschönhausen eine immer wichtigere Rolle. Im Vergleich zu klassischen Mahnverfahren bietet es diverse Vorteile. Im außergerichtlichen Verfahren kann das Telefoninkasso eine optimale Ergänzung darstellen. Der wichtigsten Punkt im Vergleich zu schriftlichen Zahlungserinnerungen ist sicherlich das direkte, persönliche Gespräch mit dem Schuldner. Auf diese Weise bekommt der Gläubiger, vertreten durch seinen Inkassodienstleister, eine Stimme und kann eine Bindung zum Debitor aufbauen.

Gerichtliches Mahnverfahren für Berlin Hohenschönhausen:

Sollten die außergerichtlichen Maßnahmen von ADU Inkasso für Berlin Hohenschönhausen zum Forderungseinzug dennoch ohne Erfolg bleiben, wird von uns in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Falls seitens des Schuldners Widerspruch gegen den Mahnbescheid, oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt wird, kann durch uns angeschlossene Rechtsanwälte auch das streitige Verfahren vor Gericht durchgeführt werden.

Nachgerichtliches Inkasso für Berlin Hohenschönhausen:

Das gerichtliche Mahnverfahren oder gegebenenfalls auch das streitige Verfahren, führt in der Regel zur Erlangung eines Titels (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) gegen den Schuldner. Erst mit einem solchen Titel ist es möglich, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Innerhalb der Vollstreckungshandlungen wird natürlich nach wie vor versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Lösung zu finden, um weitere kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Vereinbarungen zu vermeiden.

Langzeitüberwachung für Berlin Hohenschönhausen

Mit unserem Titel-Überwachungsservice für Berlin Hohenschönhausen haben Sie die Möglichkeit, Forderungen gegen im Inland lebende Schuldner zu realisieren, die Sie längst als uneinbringlich abgeschrieben haben. Falls eine Vollstreckung Ihrer titulierten Forderungen zunächst ergebnislos verlaufen ist – weil z.B. zu diesem Zeitpunkt keine Vermögenswerte vorhanden gewesen sind – prüfen wir dennoch kontinuierlich in regelmäßigen Abständen die Liquidität Ihres Schuldners. Dies bis zu 30 Jahre lang. Dabei lassen wir unser Ziel nicht aus den Augen: Wir möchten, dass Sie Ihr Geld bekommen. Zu unserem Titel-Überwachungsservice gehört, das Recherchieren in verschiedenen Datenbanken, im Handelsregister sowie bei anderen öffentlich zugänglichen Quellen. Sobald wir feststellen, dass Ihr ursprünglich zahlungsunfähiger Schuldner wieder liquide ist, setzen wir unser Telefoninkasso ein. Unsere Mitarbeiter sprechen Ihren Schuldner freundlich, aber bestimmt an, um eine individuelle  und für Sie als Gläubiger befriedigende Lösung herbeizuführen. Dies kann eine Vollzahlung, eine Ratenzahlung oder z.B. ein Vergleich sein. Unser Titel-Überwachungsservice stellt über Jahre hinweg sicher, dass jede Möglichkeit genutzt wird, Ihre Forderung zu realisieren. Und dies zu einem günstigen Kosten- und Nutzenverhältnis, wodurch auch das Verfolgen bereits ausgebuchter Forderungen wieder rentabel wird.

Zwangsvollstreckung für Berlin Hohenschönhausen

Die Zwangsvollstreckung für Berlin Hohenschönhausen gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender Abnahme der Vermögensauskünfte.  Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.

b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

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